Kanzlei Vulp - Rechtsanwältin

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Unsere Kanzlei bietet umfassende und individuelle Beratung für Mieter, Vermieter, Eigentümer, Unternehmen und Hausverwaltungen.

27/01/2026

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2025 – 8 K 626/24

Wird bei der Grundsteuer die gesamte Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert angesetzt, obwohl Teile baurechtlich nicht bebaubar sind (z. B. als private Grünfläche oder Wiese ausgewiesen), ist das rechtswidrig.

In dem entschiedenen Fall hatte das Finanzamt auch nicht bebaubare Grundstücksteile wie vollwertiges Bauland bewertet. Das Gericht stellte klar:
👉 Eine solche pauschale Bewertung ist unzulässig.
👉 Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Verkehrswertgutachtens musste das Finanzamt tragen.

Fazit: Grundsteuerbescheide sollten geprüft werden – insbesondere, wenn Grundstücksteile nicht bebaut werden dürfen.

13/01/2026

⚖️ Zivilprozessrecht im Wandel – das ändert sich ab 01.01.2026

Mehr Zuständigkeit für die Amtsgerichte, weniger Hürden im Zivilprozess:
Ab 2026 steigt die Streitwertgrenze auf 10.000 € (§ 23 GVG). Damit landen deutlich mehr Zivilverfahren direkt beim Amtsgericht – inklusive vieler Nachbarschaftsstreitigkeiten, die nun grundsätzlich dort verhandelt werden.

👉 Wichtig:
✔️ Anwaltszwang erst ab 10.000 € (§ 78 ZPO)
✔️ Entlastung der Landgerichte
✔️ Schnellere und bürgernähere Verfahren

📌 Gilt für neu eingehende Verfahren ab dem 01.01.2026.

08/07/2025

Adresse

Hasenböge 2f
Klein Pampau
21514

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 17:00

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+4941551229231

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