02/09/2026
HR lädt dich plötzlich zu einem „vertraulichen Gespräch“ ein?
Dann solltest du vor allem einen Fehler vermeiden:
Dich zu früh festzulegen.
Denn die Verhandlung über einen möglichen Aufhebungsvertrag beginnt häufig schon, bevor du überhaupt einen Vertrag gesehen hast.
Sätze wie
„Ich wollte sowieso gehen.“
„Die Abfindung klingt fair.“
oder
„Ich habe schon einen neuen Job.“
können deinem Arbeitgeber wichtige Informationen über deine Verhandlungsposition liefern.
Besser:
Zunächst zuhören und herausfinden, was dein Arbeitgeber konkret möchte.
Wird dir ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, solltest du insbesondere:
nicht spontan zustimmen,
nicht sofort deine gewünschte Abfindung nennen,
das Angebot nicht nur anhand der Abfindung beurteilen,
den vollständigen Entwurf mitnehmen,
und nicht darauf vertrauen, eine Unterschrift später einfach widerrufen zu können.
Gerade bei Führungskräften kann es um viel mehr gehen als die Abfindung:
Bonus, LTI, Dienstwagen, Freistellung, Kündigungsfrist, Wettbewerbsverbot und Arbeitszeugnis können erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.
Eine mögliche Antwort im Gespräch:
„Ich möchte den Entwurf zunächst vollständig prüfen und werde anschließend dazu Stellung nehmen.“
Wenn dir ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wurde, eine Kündigung droht oder dein Arbeitsplatz auf dem Spiel steht, kannst du unter www.marcelwack.de ein kostenloses Erstgespräch buchen.
Direkt zum YouTube-Video:
https://youtu.be/XW_LOR6yaaE?si=kI5NQ_w5PMWKWhSZ
HR lädt dich kurzfristig zu einem „vertraulichen Gespräch“ ein – un...