01/06/2026
Bröckelnde Balkone: Wann muss die Eigentümergemeinschaft handeln?
Wenn an Balkonen Betonteile herabzufallen drohen, ist das nicht nur ein Problem einzelner Eigentümer. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei sicherheitsrelevanten Schäden am Gemeinschaftseigentum handlungsfähig bleibt und bei zwingendem Sanierungsbedarf auch handeln muss.
Das gilt selbst dann, wenn die Teilungserklärung einzelnen Eigentümern die Kostenlast für bestimmte Bauteile zuweist. Entscheidend ist: Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage verschwindet dadurch nicht.
Mehr dazu im aktuellen Blogartikel der Kanzlei Bauer & Kollegen. Den Link finden Sie in der Bio.