04/05/2026
15.385,78 €.
So viel kostete einen Bauunternehmer eine einzige E-Mail.
Er versendete eine Rechnung an seinen Kunden – TLS-verschlüsselt, wie üblich. Hacker fingen die Mail ab und manipulierten die Bankverbindung. Der Kunde überwies an die Betrüger.
Der Bauunternehmer klagte auf erneute Zahlung – und verlor.
Begründung des Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht: Die Transportverschlüsselung reichte nicht aus. Es hätte eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sein müssen.
Vier Monate später entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem anderen Fall: TLS reicht.
Beide Gerichte berufen sich auf Art. 32 DSGVO. Beide haben Recht.
Der Schlüssel liegt im Risiko: Hohes finanzielles Risiko verlangt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bei normalem Risiko genügt TLS. So einfach – und gleichzeitig so unbequem für die Praxis.
Denn Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist im B2B-Verkehr nach wie vor wenig verbreitet. Sender und Empfänger müssen sich auf ein Protokoll einigen, S/MIME oder OpenPGP, und beide ihre öffentlichen Schlüssel bereitstellen. Genau hier liegt der Knackpunkt.
❓ 𝐇𝐚𝐧𝐝 𝐚𝐮𝐟𝐬 𝐇𝐞𝐫𝐳: 𝐖𝐚𝐧𝐧 𝐡𝐚𝐛𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐳𝐮𝐥𝐞𝐭𝐳𝐭 𝐠𝐞𝐩𝐫ü𝐟𝐭, 𝐨𝐛 𝐝𝐢𝐞 𝐄-𝐌𝐚𝐢𝐥-𝐕𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐥ü𝐬𝐬𝐞𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐢𝐧 𝐈𝐡𝐫𝐞𝐦 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧 𝐃𝐒𝐆𝐕𝐎-𝐤𝐨𝐧𝐟𝐨𝐫𝐦 𝐢𝐬𝐭?
🔗 Den vollständigen Blogbeitrag mit beiden Urteilen, einer Faustregel für die Praxis und konkreten Handlungsempfehlungen finden Sie hier:
E-Mail-Verschlüsselung: OLG Schleswig fordert Ende-zu-Ende, VG Düsseldorf hält TLS für ausreichend. Was gilt jetzt für Unternehmen? Antwort vom Fachanwalt.