28/08/2026
Wer von zu Hause auszieht, sollte den Beitragsservice informieren
Zum 1. September beginnt für viele junge Menschen die Ausbildung. Auch für Studienanfänger startet wenig später ein neuer Lebensabschnitt. Oft gehört dazu der Umzug in die erste eigene Wohnung.
Zwischen Mietvertrag, Ummeldung und Internetanschluss wird ein Thema schnell vergessen: der Rundfunkbeitrag. Wer volljährig ist und eine eigene Wohnung bezieht, muss dem Beitragsservice die neue Adresse mitteilen. „Das macht man am besten direkt nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt”, rät Elisabeth Graml, Fachberaterin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern . „Wer die Meldung vergisst, riskiert spätere Nachforderungen.”