14/03/2012
Fitness-Studio von der Steuer absetzen
Wer sich sportlich betätigt und etwas für die Gesundheit tun will, der kann hier durchaus auch bei der Steuer profitieren. Zwar kann derzeit noch nicht jeder sein sportliches Training von der Steuer absetzen, doch viele Menschen haben bereits heute –ohne, dass sie es wissen- die Möglichkeit die Kosten für den Sport bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Hierzu gibt es mittlerweile sogar Urteile (Finanzgericht München / Az. 1 K 2183/07), die sich für die Förderung auch von Seiten des Fiskus ausgesprochen haben. So kann beispielsweise das Fitness-Studio von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Patient Rückenbeschwerden hat, die durch gezielten Sport eine Verbesserung nach sich ziehen würden.
Wer Steuern durch sportliche Betätigung im Fitness-Studio sparen möchte, der braucht jedoch eine Bescheinigung vom Amtsarzt. Dieser muss klarstellen, dass hier eine medizinische Notwendigkeit für den Sport vorliegt. Außerdem muss bei den nachfolgenden sportlichen Übungen immer auch ein Arzt oder ein Fitnesstrainer anwesend sein, der dem Patienten die Anleitungen unterbreitet. Erst danach ist es überhaupt möglich, das Fitness-Studio auch von der Steuer abzusetzen