29/04/2026
Neue BGH-Rechtsprechung zur Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft: Wer Reparaturen unterlässt, kann jetzt leichter schadensersatzpflichtig werden. Unser Beitrag fasst das Urteil (Az.: V ZR 18/25) und die Folgen für die WEG-Verwaltung verständlich zusammen. Lesen Sie mehr: https://wix.to/jKD1SS0
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums birgt stets weitreichende Haftungsrisiken. Ein aktuelles Urteil des BGH (Urteil vom 27.02.2026, Az.: V ZR 18/25) konkretisiert die haftungsrechtlichen Pflichten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach den Neuerungen des WEMoG maßgeblich.