19/02/2020
Es ist soweit! Die StVO erfährt einige Änderungen.
Welche dies vorläufig im Einzelnen sind, beantworte ich im Folgenden.
Bitte beachten Sie, generell sollte man sich bei Erhalt eines Anhörungsbogens vertrauensvoll an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden.
Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.
Arne Bodenstein
ADAC-Vertragsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Was bringt die Änderung der StVO?
1. Darf ich künftig eine Blitzer-App auf dem Smartphone haben oder ist das verboten?
Eine Blitzer-App oder eine Radarwarnfunktion dürfen künftig auf einem Smartphone installiert sein. Egal, ob als separate App oder als gesonderte Funktion, z. B. in einer Navigations-App. Gut zu wissen Das Smartphone darf im Fahrzeug mitgeführt werden. Es muss nicht ausgeschaltet sein. Eine entsprechende App muss nicht deinstalliert werden.
Aber! Es ist verboten, die Warnfunktion zu verwenden. Sie muss deaktiviert bleiben. Andernfalls droht ein Bußgeld von EUR 75,- sowie 1 Punkt in Flensburg. Was passiert, wenn ich die Rettungsgasse unerlaubt befahre? Die Rettungsgasse darf nur von Einsatz- und Hilfsfahrzeugen befahren werden. Dem Fahrer, z. B. eines Motorrads oder Pkws, droht künftig ein Bußgeld von EUR 240,-. Zusätzlich gibt es 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Bislang wurden nur EUR 100,- und 1 Punkt in Flensburg fällig.
2. Mit welchem Bußgeld muss ich rechnen, wenn ich die Rettungsgasse nicht bilde?
Bereits für das Nichtbilden der Rettungsgasse gibt es zukünftig ein Bußgeld von EUR 200, sowie 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Sollte zusätzlich noch eine Behinderung, eine Gefährdung oder gar eine Sachbeschädigung hinzukommen, wird es noch teurer.
3. Stimmt es, dass sich die Bußgelder künftig verdoppeln und ich noch früher Punkte und ein Fahrverbot bekomme?
Die Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 21 km/h verdoppeln sich für Auto- und Motorradfahrer. 11 km/h innerorts zu schnell kosten dann EUR 50 statt bisher EUR 25. Punkte soll es künftig nicht mehr erst ab 21 km/h, sondern drohen wahrscheinlich schon ab 16 km/h zu schnell geben, egal ob innerorts oder außerorts.
Außerdem ändern sich die Grenzen für ein Fahrverbot – und zwar für alle Fahrzeuge! Ein sogenannter grober Pflichtverstoß, der zu einem Fahrverbot führt, liegt nach der Gesetzesänderung schon vor, wenn man innerorts 21 km/h zu schnell unterwegs ist. Die Grenze wurde also um 10 km/h gesenkt; bislang gab es ein Regelfahrverbot erst ab einer Überschreitung innerorts von 31 km/h. Außerorts reicht künftig bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h aus, um ein Fahrverbot zu bekommen. Hier wurde die Fahrverbotsgrenze sogar um 15 km/h gesenkt, von früher 41 km/h auf künftig 26 km/h.