HFB Anwaltskanzlei Dr. Hofmann - Fratzky - Bodenstein

HFB Anwaltskanzlei Dr. Hofmann - Fratzky - Bodenstein Rechtsanwälte in Karlsruhe Ferner bestehen Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen privates Baurecht und Familienrecht. (Email: [email protected])

Die Kanzlei besteht als Sozietät Küchler & Schmeck seit 1984 in Karlsruhe und ist seither Schwerpunktmäßig im Bereich Verkehrsrecht mit all seinen Rechtsgebieten tätig, sowie im allgemeinen Zivilrecht. Seit 2007 bis zum Jahre 2010 bestand eine Bürogemeinschaft mit der Rechtsanwaltskanzlei Arne Bodenstein. Im Jahre 2010 erfolgte die Fusion der beiden Kanzleien zur Sozietät K*S*B Rechtsanwälte, Küch

ler, Schmeck & Bodenstein. Die Tätigkeitsschwerpunkte wurden hierbei auf den Bereich des Strafrechts erweitert. Rechtsanwalt Arne Bodenstein ist seit 2010 Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit August 2010 ADAC Vertragsanwalt. Seit dem 30.10.2017 haben wir unsere neuen Kanzleiräume in der Beiertheimer Allee 18, 76137 Karlsruhe bezogen. Nunmehr besteht eine Bürogemeinschaft mit der Kanzeli Rechtsanwälte Dr. Hofmann & Schöpfle. Pflichtangaben gem. § 5 Telemediengesetz (TMG) sowie § 2 DL-InfoV
Anbieter:

Kanzlei Küchler, Schmeck & Bodenstein
Arne Bodenstein
Beiertheimer Allee 18
76137 Karlsruhe

Telefon: 0721 - 180590
Fax: 0721 - 1805929
E-Mail: [email protected]
Internet: http://ksb.adac-vertragsanwalt.de
Zuständige Aufsichtsbehörde:

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe
Tel 0721 - 25340, Fax 0721 - 26627
Alle Rechtsanwälte sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Berufsbezeichnung:

Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Berufsrechtliche Regelungen:

Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Die Regelungen können unter http://www.brak.de/seiten/06.php bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingesehen werden



Hinweis: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf Grund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Berufshaftpflichtversicherung:

RA Arne Bodenstein
Allianz Versicherungs-AG
Großer Burstah 3
20457 Hamburg
Geltungsbereich: Europa und Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

RA Karl-Heinz Schmeck
Victoria Versicherungs AG
Stephanienstr. 102
76133 Karlsruhe
Geltungsbereich: Europa und Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:

DE 287172703
Steuernummer:

35032/31506
Außergerichtliche Streitschlichtung:

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr.3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de.

12/05/2025

Wir suchen - gerne ab sofort - Unterstützung für unser freundliches Team als

Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d)

für alle in einem Anwaltssekretariat anfallenden Aufgaben.

In Vollzeit (mindestens 35 Std./ Woche)

Voraussetzungen sind Freude am Umgang mit Menschen und ein gutes Ausdrucksvermögen sowie gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.

Idealerweise bringen Sie Erfahrung und eine selbstständige Arbeitsweise aus dem Büroalltag mit.

Wenn Sie sich angesprochen fühlen, melden Sie sich bitte unter:

Tel.: 0721 933560 E-Mail: [email protected]

Wir freuen uns auf Sie! :)

21/05/2024

Wir suchen - gerne ab sofort - Unterstützung für unser freundliches Team als Büroangestellte/r /´kaufmännische Angestellte/r /Auszubildende/r zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d),

für alle in einem Anwaltssekretariat anfallenden Aufgaben.

In Vollzeit oder Teilzeit am Nachmittag.

Voraussetzungen sind Freude am Umgang mit Menschen und ein gutes Ausdrucksvermögen sowie gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.

Wenn Sie sich angesprochen fühlen, melden Sie sich bitte unter:

Tel.: 0721 933560
E-Mail: [email protected]

Wir freuen uns auf Sie! :)

15/07/2022

WIR SUCHEN AB SOFORT:

Eine/r Rechtsanwaltsfachangestellte/r (M/W/D)

Wir sind eine zivil- und wirtschaftsrechtlich sowie strafrechtlich und verkehrsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei.

Daneben verfügen wir über ein Referat für Insolvenzrecht und eine eigene Inkassoabteilung, durch die auch die Durchsetzung von titulierten Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung möglich ist.

Auch Verkehrsunfälle, Bußgeldangelegenheiten und Ansprüche aus dem Reiserecht werden von uns bearbeitet.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt haben wir eine unbefristete Stelle als Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen.

Ihre Aufgaben:
- Entgegennahme von Telefongesprächen
- Empfang der Mandanten
- Erledigung von Schreibarbeiten sowohl selbständig als auch nach Diktat
- Mahn- und Zwangsvollstreckungswesen
- Abrechnungen nach RVG

Ihr Profil:
- Gute Kenntnisse in EDV (Microsoft Office)
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Organisatorisches Geschick
- Teamgeist und Freude am Arbeiten in einer Anwaltskanzlei
- Schnelle Auffassungsgabe sowie eine sorgfältige, strukturierte Arbeitsweise
- Berufserfahrung

Bei Interesse und Eignung senden Sie uns Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bitte per Mail an [email protected]

19/05/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider haben wir aktuell einen Ausfall der Telefonanlage, sowie des Internets bzw. der Emailadressen.

Wir arbeiten schnellstmöglich an einer Lösung.

Ihr Team der Kanzlei HFB

01/07/2020

Fahrverbot loswerden: Verabschiedete StVO-Novelle vom 28.04.2020 unwirksam!
Vor knapp zwei Monaten wurden die Bußgelder bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsverordnung (StVO) drastisch angehoben. Vor allem gab es erhebliche Verschärfungen im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung. Nun wurde von der Arbeitsgemeinschaft ein Fehler in der Gesetzgebung festgestellt, der die Wirksamkeit der StVO-Novelle vor allem im Hinblick auf die Änderung bei den Fahrverboten in Frage stellt.
Wer von einem Fahrverbot betroffen ist, sollte sich unbedingt mit einem Anwalt der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht in Verbindung setzen, um das Fahrverbot zu umgehen!

Mehr Infos gibt es hier: https://bit.ly/2CXSnYa
-Novelle # geschwindigkeitsüberschreitung

27/04/2020

Es ist soweit:
Ab Mitternacht gelten neue und teilweise deutlich verschärfte Bußgelder und Sanktionen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten.

Gerade im Zuge der Umstellung ist es umso wichtiger sich vernünftig anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.

Was bringt die StVO-Novelle Neues?

Mit Datum 28.04.2020 gilt die Neufassung der Straßenverkehrsordnung, auf die sich Bund und Länder nach intensiver Diskussion im Februar geeinigt hatten und die am 27.04.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Damit gelten auch – teilweise erheblich – höhere Bußgelder.

1. Für welche Verkehrsverstöße gelten die neuen Bußgelder?

Für alle Verkehrsverstöße, die noch bis zum 27.04.2020 um 23.59 Uhr begangen wurden, gilt weiterhin altes Recht und damit die alten Bußgeldsätze. Das heißt aber auch, für Verstöße, die ab dem 28.04.2020 um 00.00 Uhr und danach begangen werden, gelten ab sofort die neuen und höheren Bußgelder.

2. Was ändert sich bei den Halt- und Parkverstößen?

Höhere Geldbußen werden für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen (neu) fällig, ebenso für das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese Verstöße werden die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.
Wenn in den beschriebenen Fällen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt, droht zusätzlich der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister. Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden die Geldbußen von 35 auf 55 Euro angehoben.

Neu eingeführt wird der Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Dafür wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig.
Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich ei-ner scharfen Kurve wird zukünftig statt mit 15 Euro mit 35 Euro geahndet. Für allgemeine Halt- oder Parkverstöße werden die Bußgelder von bis zu 15 Euro auf bis zu 25 Euro angehoben.

3. Was ändert sich beim Abbiegen sowie Ein-& Aussteigen zum Schutz vor Radfahrern?

Bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder bei Verletzung der Sorgfaltspflicht beim Ein- oder Aussteigen werden die Geldbußen verdoppelt.

4. Was ist Auto-Posing und welche Bußgelder drohen?

Für das sogenannte Auto-Posing, also das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeid-baren Abgasbelästigung etwa durch unnützes Hin- und Herfahren, fallen zukünftig statt bis zu 20 Euro bis zu 100 Euro Bußgeld an.

5. Was ändert sich bei Geschwindigkeitsverstößen?

Für Geschwindigkeitsverstöße wurden die Sanktionen erheblich geändert. So droht nun bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerortsab 21 km/h bereits ein Monat Fahrverbot, sowie 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt.
Außerorst wird nun bereits ab 26 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Bisher waren die Grenzen innerorts bei 31 km/h und außerorts bei 41 km/h.

Zudem werden die Bußgelder ebenfalls angehoben. Bis zur 20 km/h - Marke werdendie bisherigen Bußgelder nun verdoppelt.
Gleichzeitig wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 16 km/h nun bereits 1 Punkt in Flensburg fällig.

Ansonsten staffeln sich die neuen BUßgelder wie folgt:

Innerorts
- bis 10 km/h - 30 Euro
- bis 15 km/h - 50 Euro
- bis 20 km/h - 70 Euro

Außerorts
- bis 10 km/h - 20 Euro
- bis 15 km/h - 40 Euro
- bis 20 km/h - 60 Euro

6. Was ändert sich bei Vorfahrtsverletzungen?

Wer nun beim Abbiegen einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt nimmt - zum Beispiel als Rechtsabbieger einem geradeaus fahrenden Radfahrer - bekommt nun ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro, statt bisher 20 Euro, auferlegt. Wird dabei jemand gefährdet verdoppelt sich zudem die bisherige Strafe von 70 Euro auf 140 Euro und zu dem Punkt kommt nun auch noch ein Fahrverbot

7. Was ändert sich bei der Rettungsgasse?

Zukünftig wird es erheblich teurer.
Wer keine Rettungsgasse bildet, wird zukünftig mit 200 Bußgeld, sowie 2 Punkten in Flensburg sanktioniert.

Wer sogar durch die Rettungsgasse fährt oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängt wird zukünftig mit einem BUßgeld von mindestens 240 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft.

8. Blitzer-Apps

Ab sofort gilt ein absolutes Verbot bzgl. der Verwendung von Blitzer-Apps und Radarwarnern.
Wer dies trotzdem tut bekommt ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg.

9. Weitere Änderungen

Insgesamt gibt es noch weitere weitreichende Änderungen, insbesonder im Hinblick auf Parkverstöße, Parken in zweiter Reihe, aber auch das Überholen von Radfahrern u.a.

Über alle diese Änderungen können Sie sich gerne bie uns informieren.

Alternativ hat auch der ADAC eine entsprechende Infoseite auf seiner Homepage.

21/03/2020

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten!

Aus gegebenem Anlass können wir keine persönlichen Besprechungen mehr durchführen.
Wir dürfen Sie höflich darum bitten nur noch telefonisch oder per EMail Kontakt aufzunehmen.

Leider wird sich durch die aktuelle Situation auch so einiges verzögern, wobei wir natürlich versuchen, alles so schnell wie möglich zu Ihrer Zufriedenheit zu bearbeiten, dürfen aber auch um Verständnis bitten, wenn es nicht alles so schnell wie sonst geht.
Oft liegt dies nicht mehr in unserer Hand.

Das gesamte Team der Kanzlei HFB wünscht Ihnen alles Gute und darf sich für ihr Verständnis bedanken.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und Gesundheit!

19/02/2020

Es ist soweit! Die StVO erfährt einige Änderungen.

Welche dies vorläufig im Einzelnen sind, beantworte ich im Folgenden.

Bitte beachten Sie, generell sollte man sich bei Erhalt eines Anhörungsbogens vertrauensvoll an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden.

Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.

Arne Bodenstein
ADAC-Vertragsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Was bringt die Änderung der StVO?
1. Darf ich künftig eine Blitzer-App auf dem Smartphone haben oder ist das verboten?

Eine Blitzer-App oder eine Radarwarnfunktion dürfen künftig auf einem Smartphone installiert sein. Egal, ob als separate App oder als gesonderte Funktion, z. B. in einer Navigations-App. Gut zu wissen Das Smartphone darf im Fahrzeug mitgeführt werden. Es muss nicht ausgeschaltet sein. Eine entsprechende App muss nicht deinstalliert werden.
Aber! Es ist verboten, die Warnfunktion zu verwenden. Sie muss deaktiviert bleiben. Andernfalls droht ein Bußgeld von EUR 75,- sowie 1 Punkt in Flensburg. Was passiert, wenn ich die Rettungsgasse unerlaubt befahre? Die Rettungsgasse darf nur von Einsatz- und Hilfsfahrzeugen befahren werden. Dem Fahrer, z. B. eines Motorrads oder Pkws, droht künftig ein Bußgeld von EUR 240,-. Zusätzlich gibt es 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Bislang wurden nur EUR 100,- und 1 Punkt in Flensburg fällig.

2. Mit welchem Bußgeld muss ich rechnen, wenn ich die Rettungsgasse nicht bilde?

Bereits für das Nichtbilden der Rettungsgasse gibt es zukünftig ein Bußgeld von EUR 200, sowie 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Sollte zusätzlich noch eine Behinderung, eine Gefährdung oder gar eine Sachbeschädigung hinzukommen, wird es noch teurer.

3. Stimmt es, dass sich die Bußgelder künftig verdoppeln und ich noch früher Punkte und ein Fahrverbot bekomme?

Die Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 21 km/h verdoppeln sich für Auto- und Motorradfahrer. 11 km/h innerorts zu schnell kosten dann EUR 50 statt bisher EUR 25. Punkte soll es künftig nicht mehr erst ab 21 km/h, sondern drohen wahrscheinlich schon ab 16 km/h zu schnell geben, egal ob innerorts oder außerorts.
Außerdem ändern sich die Grenzen für ein Fahrverbot – und zwar für alle Fahrzeuge! Ein sogenannter grober Pflichtverstoß, der zu einem Fahrverbot führt, liegt nach der Gesetzesänderung schon vor, wenn man innerorts 21 km/h zu schnell unterwegs ist. Die Grenze wurde also um 10 km/h gesenkt; bislang gab es ein Regelfahrverbot erst ab einer Überschreitung innerorts von 31 km/h. Außerorts reicht künftig bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h aus, um ein Fahrverbot zu bekommen. Hier wurde die Fahrverbotsgrenze sogar um 15 km/h gesenkt, von früher 41 km/h auf künftig 26 km/h.

Dieses Urteil ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung.Aktuell wird sich jedoch für die Betroffenen einer Geschwi...
26/01/2020

Dieses Urteil ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung.

Aktuell wird sich jedoch für die Betroffenen einer Geschwindigkeitsmessung zunächst nichts ändern.

Es bleibt abzuwarten, ob das Thema nun den BGH erreicht und wie dieser entscheiden wird.

Im Streit um Blitzer-Messdaten hat der VGH Rheinland-Pfalz der Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers teilweise stattgegeben.

Der Traum vom Motorradfahren kann nun einfach realisiert werden.Aber Vorsicht! Neben den gesetzlichen Voraussetzungen si...
25/01/2020

Der Traum vom Motorradfahren kann nun einfach realisiert werden.

Aber Vorsicht! Neben den gesetzlichen Voraussetzungen sind nach Erhalt der Fahrerlaubnis weitere Voraussetzungen zu beachten!

Ab jetzt erlaubt: Motorradfahren mit Autoführerschein

Wer einen Führerschein der Klasse B besitzt, darf seit diesem Jahr 125er-Motorräder fahren, ohne dafür wie bisher eine zusätzliche Fahrprüfung absolvieren zu müssen.🏍️ Die sogenannten Leichtkrafträder haben maximal 15 PS, können aber über 100 km/h schnell fahren. Was haltet ihr von der Neuregelung?

Grundvoraussetzung für das Fahren einer 125er:

▶ Mindestalter 25 Jahre
▶ Mindestens fünf Jahre im Besitz des B-Führerscheins
▶ Zusätzliche Fahrerschulung: Neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie– und fünf Praxis-Einheiten) zu jeweils 90 Minuten

20/01/2020

Alles neu macht der Januar!!

In einer kleinen Variante des bekannten Sprichworts hat sich auch bei der Kanzlei KSB mit dem neuen Jahr etwas getan!

Ab sofort sind die Kanzlei KSB - Rechtsanwaltskanzlei Arne Bodenstein und die Kanzlei Dr. Hofmann & Schöpfle in einer gemeinsamen Sozietät aufgegangen!

Die neue Kanzlei ist weiterhin unter der bekannten Adresse Beiertheimer Allee 18, 76137 Karlsruhe erreichbar.

Mit der neuen Sozietät kommt auch ein neuer Name:

Rechtsanwaltskanzlei HFB Dr. Hofmann - Fratzky - Bodenstein

Auch in Zukunft werden wir Sie kompetent beraten und vertreten und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Problemen zur Seite stehen.

Durch die Fusion der Kanzleien könne wir Ihnen mit erweiterten Fachgebieten zur Verfügung stehen.

Wir freuen uns darauf Ihnen auch in Zukunft mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Ihr Team der Kanzlei HFB Dr. Hofmann - Fratzky - Bodenstein

Adresse

Beiertheimer Allee 18
Karlsruhe
76137

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Dienstag 08:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Mittwoch 08:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Donnerstag 08:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Freitag 08:30 - 13:30

Telefon

+49721933560

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von HFB Anwaltskanzlei Dr. Hofmann - Fratzky - Bodenstein erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

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