25/12/2024
Nein. Wenn man zu Weihnachten Geschenke auspackt, ist in den seltensten Fällen ein Kassenbon dabei. Warum auch – viele fänden das wohl eher etwas unfestlich. Schwierig wird es nur, wenn das Geschenk defekt ist und umgetauscht werden muss. Dazu kommt, dass rein rechtlich gesehen der Käufer und nicht der Beschenkte das Rückgaberecht hat. Also selbst mit Kassenbon könnte ein Umtausch theoretisch scheitern. Praktisch aber werden wohl die meisten Verkäufer zu Weihnachten den festlichen Geist walten lassen … sofern die schenkende Person den Kassenbon herausrückt.
In diesem Sinne: Frohes Fest!