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Warum du als Unternehmer niemals vor Gericht willst (und doch manchmal musst)In Deutschland gibt es zahlreiche Herausfor...
24/06/2024

Warum du als Unternehmer niemals vor Gericht willst (und doch manchmal musst)

In Deutschland gibt es zahlreiche Herausforderungen für Unternehmer, aber eine der frustrierendsten ist der Umgang mit der Justiz. Hier sind einige Gründe, warum viele Unternehmer die Gerichte meiden (aber manchmal keine andere Wahl haben):

1. Verfahren dauern sehr lange: Rechtsstreitigkeiten ziehen sich oft über Jahre hin. Der zugesprochene Zins mag trösten, aber das hilft wenig, wenn du das Geld dringend brauchst.
2. Richter haben keinen Business-Hintergrund: Richter mögen juristischen Sachverstand haben, aber oft fehlt ihnen das Verständnis für die Geschäftsrealitäten der Mandanten. Es fehlt an Spezialisierungen, was zu praxisfernen Entscheidungen führt.
3. Unsicherheit bei Videoverhandlungen: Ob eine Verhandlung per Video stattfinden kann, ist oft Glückssache. Diese Unsicherheit erschwert die Planung und erhöht den Stress für Unternehmer.
4. Vergleichsdrang der Richter: Zu oft drängen Richter auf Vergleiche, ohne zu verstehen, dass Unternehmer im Interesse ihres Unternehmens handeln müssen und nicht zur Erleichterung der Arbeit des Gerichts.
5. Sozialneid und mangelnde Objektivität: Es mag unglaublich klingen, aber manchmal scheint Neid eine Rolle zu spielen. Ein Mandant wurde kürzlich gefragt, ob die Rendite von 300.000 Euro aus einem Bauprojekt nicht ausreichend sei und ob es wirklich notwendig sei, die fehlenden 60.000 Euro einzuklagen. Solche Fragen zeigen eine erschreckende Missachtung der objektiven rechtlichen Ansprüche.

Was können wir tun?

• Effizienzsteigerung in der Justiz: Schnellere Verfahren und eine bessere Ressourcenzuweisung sind notwendig, um die Dauer von Rechtsstreitigkeiten zu verkürzen.
• Spezialisierte Kammern: Rechtsanwälte und Richter mit unternehmerischem Hintergrund könnten praxisnähere Entscheidungen treffen.
• Bürokratieabbau: Klare und weniger Vorschriften würden sowohl die Verwaltung als auch die Unternehmen entlasten.

Deutschland braucht ein Justizsystem, das Unternehmen unterstützt, anstatt sie zu behindern. Ein wirtschaftsfreundliches Klima fördert Innovation und Wachstum. Was sind eure Erfahrungen und Meinungen zu diesem Thema? Lasst uns darüber diskutieren!

80% aller Mandanten haben eine Angst . . . es ist nicht was du denkst (und auch nicht meine Rechnung)Als Anwalt höre ich...
20/06/2024

80% aller Mandanten haben eine Angst . . . es ist nicht was du denkst (und auch nicht meine Rechnung)

Als Anwalt höre ich oft die Sorgen und Ängste meiner Mandanten. Viele von ihnen sind besorgt über ihre rechtlichen Probleme, und die meisten Menschen denken jetzt, dass die größte Angst der Mandanten die hohen Anwaltskosten sind. Doch in Wirklichkeit ist das nicht der Fall.

Die wahre Angst der Mandanten
Nach meiner Erfahrung haben 80% aller Mandanten eine tief verwurzelte Angst davor, nicht verstanden zu werden. Sie fürchten, dass ihre Anwälte ihre Anliegen nicht wirklich nachvollziehen können und dadurch ihre Interessen nicht optimal vertreten werden. Diese Sorge ist weit verbreitet und hat oft mehr Einfluss auf das Vertrauen in den Anwalt als die Frage der Gebühren.

Warum ist das so?
Rechtliche Angelegenheiten sind oft komplex und emotional belastend. Mandanten kommen zu uns, weil sie Unterstützung und eine Lösung für ihre Probleme suchen. Sie möchten sicher sein, dass ihr Anwalt ihre Situation voll und ganz versteht und die beste Strategie entwickelt, um ihr Anliegen erfolgreich zu vertreten. Wenn Mandanten das Gefühl haben, dass ihre Anwälte sie nicht richtig verstehen, führt das zu Unsicherheit und Misstrauen.

Was können wir als Anwälte tun?

1. Zuhören: Ein offenes Ohr und echtes Interesse an den Sorgen und Geschichten der Mandanten sind entscheidend. Zuhören schafft Vertrauen und zeigt, dass wir ihre Anliegen ernst nehmen.
2. Kommunikation: Klare und verständliche Kommunikation ist der Schlüssel. Mandanten sollten immer wissen, was der nächste Schritt ist und warum er wichtig ist.
3. Empathie: Einfühlungsvermögen und das Erkennen der emotionalen Dimensionen eines Falles helfen dabei, eine starke Mandanten-Anwalt-Beziehung aufzubauen.
4. Transparenz: Offene Kommunikation über den Prozess, die Kosten und die zu erwartenden Ergebnisse nimmt Mandanten die Angst und stärkt das Vertrauen.

Fazit
Die größte Angst der Mandanten ist nicht die Höhe der Rechnung, sondern die Angst, nicht verstanden zu werden. Als Anwälte haben wir die Verantwortung, diese Angst zu erkennen und aktiv daran zu arbeiten, sie zu verringern. Durch aufmerksames Zuhören, klare Kommunikation, Empathie und Transparenz können wir das Vertrauen unserer Mandanten stärken und ihnen helfen, ihre rechtlichen Herausforderungen mit einem Gefühl der Sicherheit und Unterstützung zu meistern.

Der Patient ist tot. Beginnen Sie bitte mit der Wiederbelebung, Herr Burow.Das ist meine Antwort, wenn jemand sagt: fass...
18/06/2024

Der Patient ist tot. Beginnen Sie bitte mit der Wiederbelebung, Herr Burow.

Das ist meine Antwort, wenn jemand sagt: fass mal deine Jobbeschreibung zusammen. Was mein Job ist? Ich bin Rechtsanwalt. „Aber wenn Sie doch Rechtsanwalt sind, Herr Burow, dann haben Sie doch nichts mit Wiederbelebung und Medizin zu tun“, werde ich dann oft gefragt. Das ist richtig. Aber sehr häufig passiert in meinem juristischen Metier genau das, was ich oben beschrieben habe: Der Patient ist tot und nun soll er noch gerettet werden. Ich bin zwar Optimist und nehme auch diese Herausforderung gerne an, aber zum Wohle meines Mandanten ist es natürlich besser, wenn der Patient noch lebt, selbst wenn sein Zustand kritisch ist.

Daher merke dir: Dein Zustand kann juristisch kritisch sein. Kein Problem. Ich gebe alles und versuche dir zu helfen. Wenn der Patient tot ist, kann ihm keiner mehr helfen. Kein Anwalt, kein Gericht, niemand.

Was musst du also für dein Business wissen? Du darfst niemals die Schwelle zum juristischen Tod überschreiten. Und diese Schwelle ist meist dort, wo ein Vertrag final abgeschlossen worden ist. Wenn ein Vertrag einmal rechtsverbindlich abgeschlossen wurde zwischen zwei Unternehmen, hat man meist keine Möglichkeit mehr, im Nachhinein Dinge zu ändern. Dies gilt für beide Seiten. Der Preis ist fest und die Leistungen sind fest.

Die wichtigste Erkenntnis aus vielen Beratungen: Die Mandanten gehen davon aus, dass nicht nur der eigentliche Vertrag gilt, sondern auch alles, was man dazu noch persönlich, am Telefon oder in einer Videokonferenz abgesprochen hat. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn diese Absprachen sich auch tatsächlich später im Vertrag wiederfinden. Häufig wird ein Vertrag besprochen und viele weitere Details werden angesprochen. Am Ende zählt aber das, was vertraglich vereinbart ist. Wenn man weitere mündliche Absprachen als Vertragsbestandteil ansieht, dann muss man dies beweisen, was naturgemäß sehr schwierig ist.

Daher gilt: Alles, was für euch wichtig ist, kommt in den finalen Vertrag, damit es verschriftlicht ist und sich niemand mehr herausreden kann. So bleibt der Patient gesund und ist fit und damit bestens gerüstet, falls jemand meint, eine juristische Attacke fahren zu müssen.

07/06/2024

Datenschutzkonforme Blacklists im Bewerbungsverfahren: Was ist erlaubt? 🛡️📝

Größere Unternehmen und Konzerne stellen sich häufig die Frage, ob und wie eine sogenannte Blacklist im Bewerbungsverfahren datenschutzkonform genutzt werden kann.

Was darf eine Blacklist enthalten? 📋
Eine Blacklist ist eine Liste von Personen oder Dingen, die benachteiligt werden sollen, sei es zum Schutz des Unternehmens oder aus anderen Gründen. Doch was darf eine solche Liste im Bewerbungsverfahren tatsächlich enthalten?

Zunächst einmal: Bewerber, die sich mehrfach erfolglos beworben haben, dürfen nicht auf eine Blacklist gesetzt werden. Es fehlt an einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage und an der Verhältnismäßigkeit. Besonders, weil Bewerber in der Zwischenzeit weitere Qualifikationen erworben haben könnten.

In bisherigen Fällen ging es hauptsächlich um die Aufnahme von ausscheidenden Beschäftigten. Auch hier ist eine Rechtsgrundlage nicht immer gegeben, vor allem nicht bei jeder Kündigung.

Welche Rechtsgrundlage gilt? 📜⚖️
Das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1, S. 1 lit. f DSGVO kann als Rechtsgrundlage dienen, wenn der Unternehmensschutz im Vordergrund steht und nicht die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses. Besonders bei Gründen, die eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB rechtfertigen, kann dieses Interesse angenommen werden.

Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, machen auch die Wiederaufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses unzumutbar. Ebenso kann ein berechtigtes Interesse bei Kündigungen wegen Verwicklungen in Compliance-Verstöße oder andere schwerwiegende Vorfälle gegeben sein. Wichtig ist, alle Fälle mit dem Datenschutzbeauftragten zu prüfen und zu dokumentieren.

Um den Datenschutzgrundsätzen zu entsprechen, sollte die Blacklist nur notwendige Informationen wie Name, Geburtsdatum und Sperrfrist enthalten.

Einführung einer Blacklist: Was ist zu beachten? 🛠️🔍

Wenn dein Unternehmen eine Blacklist einführen möchte, sind folgende datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen:

1. Grundsätze des Datenschutzes wahren:
• Transparenz (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO): Datenschutzinformationen für Bewerber und Beschäftigte aktualisieren.
• Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO): Speicherdauer definieren, je nach Schwere des Verstoßes 1 bis 20 Jahre.
• Integrität und Vertraulichkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO): Zugang zu Daten nur nach dem Need-to-know-Prinzip gewähren.
2. Dokumentationspflichten und Betroffenenrechte:
• Prozesse im Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO festhalten.
• Interessenabwägungen dokumentieren.
• Gegebenenfalls Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen.
• Rechte der Betroffenen nach Artt. 12 bis 23 DSGVO gewährleisten, insbesondere Berichtigung und Löschung.
3. Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten:
• Datenschutzbeauftragten in die Planung einbeziehen.
• Regelmäßige Sensibilisierung der betroffenen Beschäftigten sicherstellen.

06/06/2024

BGH: Keine Lizenzgebühr für Vermittlung durch geblitzt.de 💼⚖️

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage der Betreiberin der Webseite “geblitzt.de” gegen eine Anwaltskanzlei abgewiesen. Die Betreiberin forderte Lizenzgebühren von rund 235.000 Euro für die Vermittlung von Mandaten. Der BGH fand deutliche Worte zu diesem Geschäftsmodell – zu Recht, wie Martin W. Huff meint.

Was war passiert? 📜
“geblitzt.de” bietet Bürgerinnen und Bürgern Hilfe bei Verkehrsverstößen an, indem es sie mit Partnerkanzleien vernetzt. Zwischen Dezember 2020 und Juni 2021 übernahm eine Leipziger Kanzlei die Betreuung von Betroffenen, die über “geblitzt.de” vermittelt wurden. Dafür stellte “geblitzt.de” Lizenzgebühren in Rechnung: 114 Euro bei Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung und 76 Euro bei Endabrechnung des Mandats – insgesamt rund 235.000 Euro für etwa 1.200 Mandate.

Das Urteil des BGH 🏛️
Der BGH entschied, dass die geforderten Gebühren gegen § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO verstoßen. Die Abgabe und Entgegennahme von Gebühren oder sonstigen Vorteilen für die Vermittlung von Aufträgen sind unzulässig. Der BGH betonte, dass die Anwaltschaft kein Gewerbe sei, in dem Mandate gekauft und verkauft werden. Ein Rechtsanwalt darf den Vermittler eines Mandats nicht belohnen.

Wichtige Unterscheidung 📌
Der BGH stellte klar, dass Plattformen, die nur Rechtsanwälte und Mandanten zusammenbringen, keine Gesetze verletzen, solange sie keine konkreten Mandate vermitteln. “geblitzt.de” vermittelte jedoch konkrete Mandate und lieferte vollständige Unterlagen, einschließlich Vollmachten. Daher lag ein Verstoß vor.

Konsequenzen 🚫💰
Der Vertrag zwischen “geblitzt.de” und der Kanzlei ist nichtig gemäß § 134 BGB. “geblitzt.de” hat keinen Anspruch auf die Lizenzgebühren. Die Leipziger Kanzlei muss die Vermittlungsgebühren nicht zahlen, hat jedoch von den Mandaten profitiert und konnte etwa 300 bis 500 Euro pro Fall verdienen.

Bedeutung für die Zukunft 🔮

Diese Entscheidung ist grundlegend für alle Vermittler anwaltlicher Dienstleistungen. Plattformen dürfen zwar für ihre Dienstleistungen Gebühren erheben, jedoch keine Gebühren für die Vermittlung konkreter Mandate verlangen. Das Vermittlungsverbot dient dem Allgemeinwohl und soll einen Handel mit Mandaten verhindern.

05/06/2024

Datenschutz in der Immobilienbranche: Zwei wichtige Fälle aus Sachsen 🏠🔒

In der heutigen digitalen Welt wird Datenschutz immer wichtiger, besonders in Branchen, die mit sensiblen Daten arbeiten. Die Immobilienbranche bildet hier keine Ausnahme. Zwei aktuelle Fälle, bewertet von der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (SDTB) und veröffentlicht im Tätigkeitsbericht am 24. April 2024, werfen ein Licht auf die Herausforderungen im Datenschutz. Dabei geht es um die Verwendung von Wohnungsfotos beim Verkauf und um werbliche Ansprachen durch den Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Wohnungsfotos beim Immobilienverkauf: Was ist erlaubt? 📸🏡

Ein wichtiger Teil des Immobilienverkaufs ist die visuelle Präsentation der Objekte durch hochwertige Fotos. Doch was passiert, wenn diese Fotos private Lebensumstände der Mieter preisgeben? Im vorliegenden Fall entschied der Besitzer einer vermieteten Wohnung, diese zu verkaufen und beauftragte ein Maklerunternehmen. Das Exposé ging ohne nachweisbare Genehmigung der Mieter online. Als die Mieter ein Foto ihrer Küche entdeckten, auf dem private Gegenstände zu sehen waren, schalteten sie die SDTB ein.

Die SDTB bewertete die Veröffentlichung der Fotos als Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Da Fotos der Inneneinrichtung Einblicke in die private Sphäre der Bewohner geben, sind sie nicht vergleichbar mit Standardbildern aus Möbelkatalogen. Eine Veröffentlichung ist nur mit Einwilligung der Bewohner zulässig (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die SDTB empfiehlt, die Einwilligung schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden.

Werbliche Ansprachen durch den Verwalter: Was ist zulässig? 📧🏢

Ein weiterer Fall betrifft die Kommunikation zwischen Verwaltern und Wohnungseigentümern. Nach einem Verwalterwechsel nutzte der neue Verwalter die Daten der Eigentümer, um neben Feiertagsgrüßen auch Informationen zum Immobilienmarkt zu versenden. Die SDTB stellte klar, dass werbliche E-Mails grundsätzlich eine Einwilligung gemäß Art. 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG erfordern. Feiertagsgrüße oder Glückwünsche benötigen jedoch keine Einwilligung, solange sie im Rahmen der Verwaltungstätigkeit erfolgen.

Der Verwalter agiert als gesetzliches Organ der Eigentümergemeinschaft (§§ 9b, 27 WEG), daher gelten hier andere Maßstäbe. Enthalten solche Ansprachen Hinweise auf die Immobiliensparte des Verwalters, führt dies nicht automatisch zu einer Unzulässigkeit. Für gezielte werbliche Ansprachen zu Nichtverwaltungsangelegenheiten müssen jedoch individuelle Einwilligungen eingeholt werden.

04/06/2024

Kündigung wegen roter Hose: Das LAG Düsseldorf bestätigt Arbeitgeberrecht 🚨👖

Arbeitgeber dürfen in bestimmten Fällen die Farbe der Arbeitskleidung vorschreiben. Das hat das LAG Düsseldorf entschieden und eine Kündigung für rechtmäßig erklärt.

Ein seit 2014 im Produktionsbereich tätiger Arbeitnehmer weigerte sich, die vom Betrieb vorgeschriebene rote Arbeitshose zu tragen. Trotz mehrfacher Abmahnungen erschien er weiterhin in einer schwarzen Hose. Im November 2023 führte dies zu seiner fristgerechten Kündigung zum 29.02.2024. Der Arbeitnehmer klagte dagegen – ohne Erfolg.

Das LAG Düsseldorf folgte der Entscheidung des ArbG Solingen und erklärte die Kündigung für rechtmäßig. Die Weisung des Arbeitgebers, rote Arbeitshosen zu tragen, sei durch sachliche Gründe gedeckt. Zum einen dienten die roten Hosen der Arbeitssicherheit, indem sie die Sichtbarkeit in Produktionsbereichen mit Gabelstaplerverkehr erhöhten. Zum anderen trugen sie zur Wahrung der Corporate Identity bei.

Der gekündigte Mitarbeiter konnte keine überzeugenden Gründe für seine Weigerung vorbringen. Sein ästhetisches Empfinden wurde vom Gericht als nicht ausreichend angesehen. Nach zwei Abmahnungen und der fortgesetzten Weigerung, der Kleiderordnung zu folgen, überwog das Interesse des Betriebs an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Orientierungshilfe zu KI und Datenschutz: So setzt du KI-Anwendungen rechtskonform ein 📊🛡️Nach langen Verhandlungen zur ...
28/05/2024

Orientierungshilfe zu KI und Datenschutz: So setzt du KI-Anwendungen rechtskonform ein 📊🛡️

Nach langen Verhandlungen zur EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act) haben die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden eine Orientierungshilfe veröffentlicht. Diese soll Unternehmen helfen, datenschutzkonforme KI-Anwendungen auszuwählen und zu implementieren. Hier sind die wichtigsten Schritte, die du beachten solltest:

Schritt 1: Auswahl der richtigen Anwendung
Überlege, in welchem Bereich und zu welchem Zweck das KI-Tool eingesetzt werden soll. Beachte dabei, dass bestimmte Anwendungen, wie „Social Scoring“ und biometrische Echtzeitüberwachung, von vornherein unzulässig sind. Vermeide vollautomatisierte Entscheidungsfindungen, die nach Art. 22 DSGVO grundsätzlich untersagt sind.

Schritt 2: Transparenz
Stelle sicher, dass du ausreichend Informationen über die Funktionsweise der Software erhältst. Informiere die betroffenen Personen nachvollziehbar und verständlich über die geplante Datenverarbeitung. Es ist nicht erforderlich, jede technische Detailentscheidung zu erläutern, aber die Komplexität der Logik sollte auf ein verständliches Maß reduziert werden.

Schritt 3: Abwahlmöglichkeit des Trainings
Das Training der KI-Anwendung sollte optional sein. Da Anbieter in der Regel theoretischen Zugriff auf personenbezogene Daten haben, ist eine Datenschutzvereinbarung (Auftragsverarbeitungsvereinbarung) unverzichtbar.

Schritt 4: Rechtsgrundlage für jede Datenverarbeitung
Für jeden Verarbeitungsschritt ist eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage erforderlich. Diese können Vertragsnotwendigkeit, Einwilligung oder berechtigte Interessen sein und müssen im Einzelfall festgestellt werden.

Schritt 5: Sensibilisierung der Beschäftigten
Schule und sensibilisiere deine Mitarbeiter, die mit der KI-Software arbeiten werden. Kombiniere klassische Schulungen mit klaren Richtlinien, um sicherzustellen, dass alle die datenschutzrechtlichen Anforderungen verstehen und einhalten.

Schritt 6: Kontinuierliche Kontrolle
Überprüfe die Ergebnisse der Verarbeitung regelmäßig, um Fehler oder falsche Ergebnisse schnell korrigieren zu können. Diese kontinuierliche Kontrolle hilft dir, die Qualität der Anwendung sicherzustellen.

Fazit: Denkanstöße, aber noch keine praxisnahen Lösungen
Die Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden bietet wertvolle Denkanstöße, lässt jedoch viele Fragen offen. Ein kurzer Blick lohnt sich, um die Überlegungen der Behörden hinsichtlich datenschutzrechtlicher Themen kennenzulernen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden empfehlen, die Marktüberwachung im Rahmen des AI Act den Datenschutzbehörden zu übertragen, da diese bereits Erfahrung mit verschiedenen Aspekten von KI haben und gut in europäischer Zusammenarbeit sind.

Mach dich fit für den datenschutzkonformen Einsatz von KI! 📊🛡️

Freistoßspray-Erfinder gewinnt gegen FIFA: Entschädigung steht bevor ⚽💰Nach jahrelangem Rechtsstreit hat der brasilianis...
27/05/2024

Freistoßspray-Erfinder gewinnt gegen FIFA: Entschädigung steht bevor ⚽💰

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat der brasilianische Erfinder des Freistoßsprays, Heine Allemagne, einen bedeutenden Sieg gegen die FIFA errungen. Der Oberste Gerichtshof in Brasilien gab ihm grundsätzlich Recht und entschied, dass der Weltfußballverband eine Entschädigung zahlen muss. Die genaue Höhe der Entschädigung steht jedoch noch aus.

Hintergrund des Rechtsstreits
Heine Allemagne erfand im Jahr 2000 das Freistoßspray, mit dem Schiedsrichter die Position der Freistoßmauer markieren können und das sich danach schnell wieder auflöst. Ab 2009 wurde das Spray vom südamerikanischen Fußballverband Conmebol genutzt und kam 2014 bei der Weltmeisterschaft in Brasilien zum Einsatz. Allemagne warf der FIFA vor, das von ihm patentierte Produkt missbräuchlich verwendet zu haben.

Gerichtsurteil und Reaktionen
Im Jahr 2021 hatte bereits eine Vorinstanz die Patentrechtsverletzung anerkannt. Nun lehnte der Oberste Gerichtshof einen Einspruch der FIFA ab und verpflichtete den Verband zur Zahlung einer Entschädigung an Allemagne und sein Unternehmen Spuni Comércio de Produtos Esportivos.

Der Erfinder strebt eine Entschädigung von 40 Millionen US-Dollar an, möchte jedoch die Veröffentlichung des schriftlichen Urteils abwarten, bevor er seine Ansprüche geltend macht. „Ich habe die FIFA in jeder Hinsicht besiegt“, erklärte Allemagne stolz dem Fernsehsender TV Globo und verglich seinen Sieg mit der Geschichte von David und Goliath. Seine Anwältin, Larissa Teixeira, bezeichnete das Urteil als einen Fall, „bei dem wirklich Gerechtigkeit geübt wurde“ und betonte den Stolz, dass ein brasilianischer Erfinder den Fußball weltweit beeinflusst habe.

Ausblick
Dieses Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich des Patentrechts im Sport dar und könnte weitreichende Folgen für die Nutzung von Erfindungen im Fußball haben. Die genaue Höhe der Entschädigung bleibt abzuwarten, doch der Sieg Allemagnes sendet ein starkes Signal an Erfinder und Unternehmen weltweit.

Was bedeutet dieses Urteil für zukünftige Innovationen im Sport? Bleib informiert und gespannt auf weitere Entwicklungen! ⚽💼

Überstunden: Wann dein Arbeitgeber sie anordnen kann und wie sie vergütet werden 💼🕒Überstunden sind ein häufig diskutier...
24/05/2024

Überstunden: Wann dein Arbeitgeber sie anordnen kann und wie sie vergütet werden 💼🕒

Überstunden sind ein häufig diskutiertes Thema im Arbeitsrecht. Angesichts der Tatsache, dass deutsche Beschäftigte im Jahr 2023 rund 1,3 Milliarden Überstunden geleistet haben, ist es wichtig zu wissen, wann Überstunden angeordnet werden können und wie sie vergütet werden.

Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit
Überstunden sind die Stunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Mehrarbeit hingegen liegt vor, wenn die gesetzlich festgelegte Arbeitszeit überschritten wird. Zum Beispiel überschreiten Teilzeitbeschäftigte oft ihre vertragliche Arbeitszeit, ohne dass dies gesetzlich relevante Mehrarbeit darstellt.

Anordnung von Überstunden: Was ist erlaubt?
Arbeitgeber können Überstunden nicht einseitig anordnen. Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers reicht nicht aus, um Beschäftigte zu Überstunden zu verpflichten. Eine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ist notwendig. Alternativ können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer mündlich oder stillschweigend auf Überstunden einigen.

Regelungen in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
Überstunden sind oft in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei Überstunden. Bestehen entsprechende Vereinbarungen, ergibt sich die Zulässigkeit von Überstunden aus diesen Dokumenten.

Ausnahme bei Notfällen
In Notfällen, wie Katastrophen oder existenzgefährdenden Ereignissen, können Arbeitgeber einseitig Überstunden anordnen. Diese Fälle sind jedoch selten und stellen Ausnahmen dar.

Vergütung von Überstunden
Überstunden müssen in der Regel vergütet werden, es sei denn, es ist ein Freizeitausgleich vereinbart. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht für Auszubildende explizit eine Vergütungspflicht vor. Bei anderen Beschäftigten kann der Arbeitsvertrag Freizeitausgleich vorsehen, wobei pauschale Abgeltungsklauseln nur in Ausnahmefällen zulässig sind.

Überstundenzuschlag für Nachtarbeit
Für Überstunden, die gleichzeitig als Nachtarbeit gelten, besteht ein Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag. Ein Zuschlag von 25 Prozent wird als angemessen betrachtet.

Überstundenabbau
Überstunden können durch Arbeitszeitkonten ausgeglichen werden. In vielen Betrieben existieren Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, wie Zeitguthaben abgebaut werden sollen. Arbeitgeber können den Abbau von Überstunden anordnen, insbesondere in auftragsschwachen Zeiten.

Überstunden sind ein komplexes Thema, das klare Regelungen und gegenseitiges Einvernehmen erfordert. Bist du gut informiert und vorbereitet? 💼🕒

EDSA stellt Wirksamkeit von Einwilligungen bei „Pur-Abos“ infrage 📜🔍Am 17. April 2024 veröffentlichte der Europäische Da...
23/05/2024

EDSA stellt Wirksamkeit von Einwilligungen bei „Pur-Abos“ infrage 📜🔍

Am 17. April 2024 veröffentlichte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) seine Stellungnahme zur Wirksamkeit von Einwilligungen bei sogenannten Pay-or-Consent-Modellen, auch bekannt als „Pur-Abos“. Laut EDSA sind Einwilligungen bei großen Online-Plattformen unwirksam, wenn Nutzer nur zwischen einer kostenpflichtigen und einer „kostenlosen“ Option mit Tracking für Werbezwecke wählen können.

Was ist der EDSA?
Der EDSA ist ein europäisches Gremium, bestehend aus den Datenschutzbehörden der EU- und EWR-Mitgliedstaaten sowie dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB). Seine Hauptaufgabe ist die einheitliche Anwendung der DSGVO in der EU. Der EDSA kann unverbindliche Stellungnahmen zu Fragen von allgemeiner Bedeutung oder länderübergreifender Relevanz abgeben.

Pay-or-Consent: Eine kurze Erinnerung
Pay-or-Consent-Modelle bieten Nutzern die Wahl, entweder ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen oder in die Nutzung ihrer Daten für Werbezwecke einzuwilligen. Diese Modelle sind oft bei digitalen Inhalten wie Presseartikeln zu finden, um deren Finanzierung sicherzustellen.

EDSA prüft Pay-or-Consent nur bei großen Plattformen
Der EDSA konzentriert sich in seiner Stellungnahme auf große Online-Plattformen. Kriterien für die Einstufung als große Plattform sind:

Anzahl der Nutzer
Marktposition
Verarbeitete Datenmenge
Kernthese des EDSA zu Pay-or-Consent-Modellen und deren Folgen
Der EDSA argumentiert, dass es für große Online-Plattformen in den meisten Fällen nicht möglich ist, eine gültige Einwilligung zu erlangen, wenn Nutzer nur zwischen der Zustimmung zur Datenverarbeitung für Werbung und einer Gebühr wählen können. Da es keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Nutzerdaten zu Werbezwecken gibt, könnten Pay-or-Consent-Modelle gefährdet sein.

Wie leitet der EDSA seine Aussage zu Pay-or-Consent her?
Der EDSA betont, dass eine Einwilligung nur dann freiwillig ist, wenn Nutzer eine echte Wahl haben und ihre Einwilligung ohne Nachteile verweigern oder zurückziehen können. Für große Plattformen sei das Angebot nur einer kostenpflichtigen Alternative zu einem Dienst mit verhaltensbezogener Werbung unzureichend.

EDSA und Pay-or-Consent – Quo Vadis?
Die Kernaussage des EDSA ist klar: Große Online-Plattformen sollten sicherstellen, dass das Grundrecht auf Datenschutz nicht zu einer Funktion wird, für deren Nutzung die betroffenen Personen bezahlen müssen. Diese Haltung könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen auf viele Plattformen haben, die auf Pay-or-Consent-Modelle setzen. Ob die nationale Datenschutzbehörden die EDSA-Empfehlungen umsetzen, bleibt abzuwarten.

Was bedeutet das für dich und dein Unternehmen? Die Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen. Bleib informiert und sicher! 📜🔒

Datenschutz unter Beschuss: Beschwerde gegen ChatGPT wegen falscher Daten 💬🔒Die europäische Datenschutz-Organisation noy...
22/05/2024

Datenschutz unter Beschuss: Beschwerde gegen ChatGPT wegen falscher Daten 💬🔒

Die europäische Datenschutz-Organisation noyb hat zusammen mit einem betroffenen EU-Bürger eine Beschwerde gegen den ChatGPT-Anbieter OpenAI bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht. Der Vorwurf: Der KI-Chatbot verbreitet falsche Daten über Personen und verstößt damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Auf die Frage nach dem Geburtstag des Beschwerdeführers, einer namentlich nicht genannten Person des öffentlichen Lebens, habe ChatGPT wiederholt ein falsches Datum genannt. Statt die Nutzer darüber zu informieren, dass die benötigten Daten fehlen, wurden falsche Angaben gemacht. OpenAI habe anschließend den Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung oder Löschung seiner Daten abgelehnt, so noyb.

Laut EU-Recht müssen persönliche Daten korrekt sein, ein Prinzip, das seit 1995 gilt und in Art. 5 DS-GVO verankert ist. Art. 16 DS-GVO gibt Personen das Recht auf Berichtigung falscher Informationen und die Möglichkeit, deren Löschung zu verlangen. Unternehmen sind zudem verpflichtet, gemäß Art. 15 DS-GVO nachzuweisen, welche Daten sie über Einzelpersonen gespeichert haben und woher diese stammen.

OpenAI erklärte, dass ChatGPT Antworten generiert, indem es die wahrscheinlichsten Wörter vorhersagt, die als Antwort auf die jeweilige Frage erscheinen könnten. Die Garantie korrekter Informationen könne derzeit nicht gegeben werden. Maartje de Graaf, Datenschutzjuristin bei noyb, betont: "Wenn ein System keine genauen und transparenten Ergebnisse liefern kann, darf es nicht zur Erstellung von Personendaten verwendet werden."

Auf das Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers habe OpenAI die verarbeiteten Daten, ihre Quellen oder Empfänger nicht offengelegt. noyb fordert, dass die Datenschutzbehörde OpenAIs Datenverarbeitungspraktiken untersucht und Maßnahmen zur Sicherstellung der Datenrichtigkeit ergreift. Zudem soll ein Bußgeld verhängt werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu garantieren.

Die Beschwerde unterstreicht die Wichtigkeit genauer und transparenter Datenverarbeitung. Sind deine Daten sicher? 💬🔒

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