Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte Wir beraten Unternehmer und Unternehmen im IT-RECHT, EVENTRECHT, DATENSCHUTZ Vornehmlich außergerichtlich, aber auch bei Gerichtsverfahren und Prozessen. haben.

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Mit jahrelanger Erfahrung beraten und unterstützen wir Sie bundesweit & hoch spezialisiert. Ob bei Vertragserstellung, Vertragsprüfung, Vertragsverhandlung, bei AGB oder als ständige Berater an Ihrer Seite. Die Rechtsgebiete decken den gesamten Bereich eines Unternehmens ab: IT-Recht, Internetrecht, Datenschutzrecht, Werbung & Marketing, Markenrecht, Urheberrecht, W

ettbewerbsrecht, Eventrecht und Veranstaltungsrecht sind die ausgewählten Stärken der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte und der beiden Fachanwälte. Die Kanzlei betreut Mandanten aus dem Inland und Ausland aus den verschiedensten Branchen, da alle Unternehmen Berührung mit IT (EDV), Internet (Webseite, Webshop), Datenschutz, Werbung, Marketing, Marken, Urheberrechten, Wettbewerb oder dem Event- und Veranstaltungsbereich (bspw. auch Incentives, Kundenveranstaltungen, Veranstaltungssicherheit, Haftung bei Veranstaltungen usw.) Timo Schutt ist Fachanwalt für IT-Recht und ist spezialisiert auf den Bereich IT-Recht, Internetrecht, E-Commerce-Recht, Social-Media-Recht, Webshops, Hardware- und Softwarerecht, ebenso wie auf das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht und das Datenschutzrecht. Er ist gefragter Referent für Vorträge und Seminare rund um IT, Internet, Software und Social Media. Thomas Waetke ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und hat sich mit seiner langjährigen praktischen Erfahrung auf das Eventrecht & Veranstaltungsrecht spezialisiert. Er ist Dozent an verschiedenen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Buchautor und Herausgeber des einzigartigen Themenportals zum Eventrecht und zur Veranstaltungssicherheit: www.eventfaq.de. Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Thomas Waetke ist zudem Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit. Mandanten jeder Couleur, Unternehmer & Unternehmen, Verbände, Kommunen, Städte & Gemeinden und Vereine profitieren von der Kompetenz der Medienkanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte in Karlsruhe, aber auch von einem Netzwerk deutscher und internationaler Anwaltskanzleien und anderen erprobten Dienstleistern, mit denen die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeitet. Sie haben Recht! Denn Sie haben uns!

Liebe Follower,wir werden unsere Facebook-Seite zum Ende des Jahres einstellen. Vielen Dank, dass Sie uns hier gefolgt s...
01/12/2023

Liebe Follower,

wir werden unsere Facebook-Seite zum Ende des Jahres einstellen. Vielen Dank, dass Sie uns hier gefolgt sind.

Sie können uns gerne weiter folgen unter LinkedIn oder Xing (einfach dort nach Timo Schutt und/oder Thomas Waetke suchen).
Rechtsanwalt Timo Schutt können Sie auch auf X (ehemals Twitter) finden unter: https://twitter.com/RA_Schutt

Wir freuen, uns, wenn Sie anderweitig mit uns in Kontakt bleiben.

Und ab dem neuen Jahr wartet ein kompletter Relaunch unserer Kanzleiseite unter https://schutt-waetke.de auf Sie.

Beste Grüße und eine schöne Vorweihnachtszeit wünscht das Team von

Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Fachanwälte für IT-Recht, Eventrecht & Datenschutz mit Sitz in Karlsruhe. Rechtsthemen rund um Software, Hardware, Internet, Blockchain, Industrie 4.0

01/08/2023

Was ich gerade mache?

Ein Mandant erhielt ein Schreiben der Datenschutzaufsichtsbehörde. Es geht um eine installierte Videoüberwachung. Es wird auch der öffentliche Raum (Gehweg vor dem Gebäude) aufgenommen. Die Behörde hat den Verdacht, dass die Videoüberwachung unzulässig ist.

Der Mandant betreibt aber einen Club. Die Kamera erfasst den auf dem Gehweg befindlichen Eingangsbereich. Sie nimmt nur während der Öffnungszeiten auf. Und es gibt immer wieder strafbare Handlungen vor dem Club, die durch die Aufnahmen aufgeklärt werden konnten.

Es gibt also einige Argumente, weshalb hier ein berechtigtes Interesse an der Videoüberwachung besteht. Das versuche ich heute in einer Stellungnahme an die Behörde klar zu machen.

Schauen wir mal, wie die Geschichte ausgeht…

Um den Anforderungen der Datenschutz- und IT-Compliance zu entsprechen, muss jedes Unternehmen technische und organisato...
05/06/2023

Um den Anforderungen der Datenschutz- und IT-Compliance zu entsprechen, muss jedes Unternehmen technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) und andere interne strukturelle Prozesse definieren, einführen und leben.

Auf unserem 37. Karlsruher IT-Recht-Frühstück am 16.06.2023 von 08:00 – 10:00 Uhr im Design Offices Karlsruhe, erklärt Ihnen Rechtsanwalt Timo Schutt, was der Gesetzgeber den Unternehmen abverlangt, um „Compliant“ zu sein und welche grundsätzlichen Maßnahmen zu treffen sind, um ein Organisationsverschulden zu entgehen. Wie immer: Verständlich, unterhaltsam und ohne Juristendeutsch.

Die Teilnahme am IT-Recht-Frühstück ist für Sie kostenfrei. Ihre Anmeldung können Sie unter https://schutt-waetke.de/fruehstueck/ vornehmen.

Veranstaltungen ohne Teilnehmende wären ziemlich eintönig. Bei den meisten Veranstaltungen müssen Daten der Teilnehmende...
30/05/2023

Veranstaltungen ohne Teilnehmende wären ziemlich eintönig. Bei den meisten Veranstaltungen müssen Daten der Teilnehmenden verarbeitet werden, um die Veranstaltung vorzubereiten, durchzuführen und abzurechnen. Aber Achtung: Datenschutzrechtliche Fehler beim Teilnehmermanagement lösen gegebenenfalls Bußgelder durch die Datenschutzbehörden und Zahlungsansprüche der Teilnehmenden aus. Was ist also zu beachten?

Rechtsanwalt Timo Schutt gibt einen Überblick über das Teilnehmermanagement und den Datenschutz im aktuellen Artikel des EVENT PARTNER.

Das Teilnehmermanagement ist auch ein wichtiges Thema für den Datenschutz, da personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden müssen. Dabei geht es oft nicht nur um Namen, sondern auch um weitere Daten.

Achtung: diese 12 Grundsätze aus dem Social Media Recht sollten Sie kennen (wenn Sie die SM beruflich nutzen):1. Haftung...
15/05/2023

Achtung: diese 12 Grundsätze aus dem Social Media Recht sollten Sie kennen (wenn Sie die SM beruflich nutzen):

1. Haftungsfalle Account-Name: Sie dürfen sich nicht jeden beliebigen Namen für einen Account / ein Profil aussuchen. Lassen Sie vorab den Namen auf eine Kollision mit bestehenden Namensrechten oder Markenrechten prüfen.

2. Impressumspflicht: Jedes Profil muss mit dem vollständigen Impressum wie auf der eigenen Website versehen werden. Kein Link, sondern der vollständige Text.

3. Vorsicht Urheberrecht: Posten Sie nur Inhalte, die von Ihnen stammen oder die Sie berechtigterweise im Internet nutzen dürfen und für die sie auch Unterlizenzen (an die Plattformbetreiber) vergeben dürfen.

4. Achtung bei Bildern: Selbst, wenn Sie Bilder lizenziert haben, bedeutet das nicht zwingend dass Sie diese in Social Media nutzen dürfen. Checken Sie vorab die Lizenzbedingungen (Was darf ich mit dem Bild konkret tun?).

5. Keine Irreführung: Verzichten Sie darauf, sich Likes, Fans, Follower etc. zu kaufen oder zu erschleichen, denn das wäre unlauterer Wettbewerb und kann abgemahnt werden. Dasselbe gilt natürlich für Fake-Bewertungen u.ä.

6. AGB beachten: Jede Plattform hat AGB, Nutzungsbedingungen etc., die Sie akzeptieren und beachten müssen. Bei Verstößen droht die Account-Löschung mit der Folge, dass alle Investitionen in den Account dahin sind.

7. Vorsicht beim Teilen: Das Teilen von Inhalten, die rechtswidrig sind (bspw. urheberrechtlich geschütztes Bild) kann als Ihre eigene rechtswidrige Tat abgemahnt werden. Der gute Glaube an die Rechtmäßigkeit schützt Sie nicht.

8. Vorsicht beim Liken und Kommentieren: Likes & positive Kommentare zu rechtswidrigen Postings können als ein „zu Eigen machen“ als Ihre eigene Rechtsverletzung angesehen werden.

9. Vorsicht bei Logonutzung: Schauen Sie sich an, für welche Zwecke die Plattformen die Nutzung ihrer Logos gestatten: Es ist nicht alles erlaubt.

10. Datenschutz & Social Media Plugins: Sie dürfen nicht alle Social Media Plugins in Deutschland nutzen. Und, wenn Sie die erlaubten Plugins nutzen, dann muss darauf, auf die Zwecke der Datennutzung u.v.m. in den Datenschutzhinweisen Ihrer Website hingewiesen werden.

11. Haftungsfalle Fans & Follower: Postings von Followern auf eigener Timeline können rechtswidrig sein und zu Ihrer eigenen Haftung (Störerhaftung) führen.

12. Schulen Sie sich & Ihre Mitarbeiter: Wer im Unternehmen für Social Media verantwortlich ist sollte mindestens rudimentäre Kenntnisse der rechtlichen Gefahren haben. Solche Schulungen können auch die persönliche Haftung der Geschäftsführung verhindern.

Wenn Sie diese Grundsätze beachten, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Für alles weitere: Kontaktieren Sie uns.

Rechtsberatung, Schulungen, Workshops uvm zu allen Themen rund um Social Media, Internet & Co. erhalten Sie bei uns. Kontaktieren Sie uns gern hier oder via +49 (0)721 120 500

Um den Anforderungen der Datenschutz- und IT-Compliance zu entsprechen, muss jedes Unternehmen technische und organisato...
15/05/2023

Um den Anforderungen der Datenschutz- und IT-Compliance zu entsprechen, muss jedes Unternehmen technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) und andere interne strukturelle Prozesse definieren, einführen und leben.

Auf unserem 37. Karlsruher IT-Recht-Frühstück, erklärt Rechtsanwalt Timo Schutt, was ein Unternehmen tun muss, um datenschutzkonform und damit sicher vor Bußgeldern und Abmahnungen zu sein. Wie immer: Verständlich, unterhaltsam und ohne Juristendeutsch.

Infos und Anmeldung: https://schutt-waetke.de/fruehstueck/

Ihre Software bzw. Ihre Tools transferieren Daten in die USA? Sie haben einen Cookie-Banner, mit dem ein Webseitenbesuch...
12/05/2023

Ihre Software bzw. Ihre Tools transferieren Daten in die USA? Sie haben einen Cookie-Banner, mit dem ein Webseitenbesucher pauschal alle Datenverarbeitungen akzeptieren kann? Dann sollten Sie den Beitrag von Rechtsanwalt Thomas Waetke lesen!

Ihre Software bzw. Ihre Tools transferieren Daten in die USA? Sie haben einen Cookie-Banner, mit dem ein Webseitenbesucher pauschal alle Datenverarbeitungen akzeptieren kann? Dann sollten Sie den Beitrag lesen!

10/05/2023

Datenschutzrechtliche Fehler beim Teilnehmermanagement lösen ggf. hohe Bußgelder durch die Datenschutzbehörden und Zahlungsansprüche der Teilnehmer aus. Veranstalter, Veranstaltungsplaner und auch Anbieter der TMS Systeme sollten also ganz genau wissen, was hier Datenschutzkonform ist und was nicht. In unserem Webinar "Das Teilnehmermanagement und der Datenschutz" geht Rechtsanwalt Timo Schutt auf folgende Inhalte u.a. ein:

- Was müssen Veranstalter, Planer in Bezug auf Kontaktlisten, Namensschilder und Co. beachten?
- Dürfen Teilnehmerdaten an Hotel, Referenten, Aussteller weitergegeben werden?
- Datenschutzhinweise und Co. – was darf nicht vergessen werden?

Infos und Anmeldung unter: https://eventfaq.de/shop/webinar/das-teilnehmermanagement-und-der-datenschutz/

Für alle Datenschutzerklärungen gilt grundsätzlich: Evaluieren Sie im Unternehmen alle Datenerhebungen. Sie werden fests...
28/04/2023

Für alle Datenschutzerklärungen gilt grundsätzlich: Evaluieren Sie im Unternehmen alle Datenerhebungen. Sie werden feststellen, dass es mehr gibt, als Sie angenommen haben. Im nächsten Schritt schauen Sie, ob es für die konkrete Datenerhebung und Datenverarbeitung bereits einen vollständigen und aktuellen Informationstext, also eine passende Datenschutzerklärung gibt. Ist das nicht der Fall, sollten Sie uns schnellstens kontaktieren.

Ist das der Fall, dann vergessen Sie nicht zu prüfen, ob der Text auch zum richtigen Zeitpunkt und korrekt zur Kenntnis gegeben wird und, ob es einen definierten Prozess dafür gibt, der sicherstellt, dass alle Beschäftigten sich daran halten.

Was Bewerber und Beschäftigte betrifft: Schauen Sie zusätzlich, ob alle genutzten Tools und Dienstleister genannt und beschrieben werden, ob die Software, insbesondre soweit sie in der Cloud genutzt wird, genannt und beschrieben wird und, ob Sie einen Prozess haben, der sicherstellt, dass jemand regelmäßig diese Texte auf Aktualität prüft.

Oder: Wenden Sie sich an uns. Wir beraten und unterstützen Sie in allen diesen Punkten jederzeit gerne.

Sie wollen sich Datenschutzkonform aufstellen und so Bußgelder, Abmahnungen und Schadensersatzansprüche vermeiden? Dann rufen Sie uns jetzt an (0721 / 120 500) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected]. Wir beraten und unterstützen Sie.

Startklar für unser 35. Karlsruher IT-Recht-Frühstück. 🙂☕️🥐Diesmal geht es um das Thema "Haftung, Abmahnung &Bußgelder: ...
28/04/2023

Startklar für unser 35. Karlsruher IT-Recht-Frühstück. 🙂☕️🥐

Diesmal geht es um das Thema "Haftung, Abmahnung &Bußgelder: Rechtssicher im www unterwegs.

Und wer das nächste Mal live oder online dabei sein möchte, meldet sich unter www.schutt-waetke.de/fruehstueck an.

Adresse

Reinhold-Frank-Str. 63
Karlsruhe
76133

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 17:30
Dienstag 08:30 - 17:30
Mittwoch 08:30 - 17:30
Donnerstag 08:30 - 17:30
Freitag 08:30 - 17:30

Telefon

+49721120500

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