Anwaltskanzlei André Maak

Anwaltskanzlei André Maak Telefon: +49.3578.3090068 Telefax: +49.3578.3090069

Fachanwalt für Sozialrecht und Verkehrsrecht
weitere Schwerpunkte:
Zivilrecht, Versicherungsrecht, Haftungsrecht, Verwaltungsrecht, Forderungsinkasso

14/07/2021

Das Leben ist Veränderung!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie darüber informieren, dass ich meine Tätigkeit als selbstständiger Anwalt beende. Ab dem 15.07.2021 bin ich als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Kreuzer

www.kreuzer.de

in Dresden beschäftigt.

Damit stehe ich Ihnen ab sofort nicht mehr nur als Einzelanwalt, sondern gemeinsam mit meinen neuen Kolleginnen und Kollegen der Kanzlei Dr. Kreuzer mit Rat und Tat zu Seite.

Mein Büro in Kamenz wird bis auf Weiteres nur noch für ausdrücklich zuvor vereinbarte Termine besetzt sein. Telefonische Erreichbarkeit wird stets gegeben sein – entweder direkt über mich oder über das Sekretariat der Kanzlei Dr. Kreuzer in Dresden. Telefon- und Telefaxnummer für das Kamenzer Büro bleiben weiterhin geschaltet! Postalisch und elektronisch bleibe ich natürlich weiterhin wie bekannt erreichbar.

Mein Büro in Hoyerswerda wird mit Ablauf des 16. Juli 2021 geschlossen und ist dann auch nicht mehr besetzt und ab Anfang August 2021 auch nicht mehr erreichbar. Bitte korrespondieren deshalb ausschließlich über meine Kamenzer Kontaktdaten.

Mit meinem Arbeitgeber ist abgestimmt, dass ich meine laufenden Mandate neben meiner Beschäftigung noch zu Ende bringe, sodass ich in Ihrer Angelegenheit auch weiterhin ausschließlich Ihr Ansprechpartner bin. Dies beinhaltet grundsätzlich auch die Möglichkeit, Termine mit mir in meinem Kamenzer Büro zu vereinbaren. Soweit in Ihrer Angelegenheit Gerichtstermine wahrzunehmen sind, werden diese von mir selbstverständlich noch wahrgenommen.

Bei allen Mandanten, Mitarbeiterinnen, Freunden und Unterstützern der letzten Jahre darf ich mich sehr herzlich bedanken.

Perspektivisch ist geplant, Sie in meinen Kanzleiräumen in Kamenz als Zweigstelle meines nunmehrigen Arbeitgebers betreuen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

André Maak
Rechtsanwalt

Forstfest bleibt Forstfest, jedes Jahr! Corona kann uns mal. Herzlichen Dank den Gartenbaubetrieben Petasch und Scheffle...
21/08/2020

Forstfest bleibt Forstfest, jedes Jahr! Corona kann uns mal. Herzlichen Dank den Gartenbaubetrieben Petasch und Scheffler für die wunderschönen Kränze.

23/04/2020

Achtung, ab nächsten Dienstag wird es deutlich teurer im Straßenverkehr!

Mit Datum 28.04.2020 gilt die Neufassung der Straßenverkehrsordnung, auf die sich Bund und Länder nach intensiver Diskussion im Februar geeinigt hatten und die am 27.04.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Damit gelten auch – teilweise erheblich – höhere Bußgelder.

1.
Für welche Verkehrsverstöße gelten die neuen Bußgelder?

Für alle Verkehrsverstöße, die noch bis zum 27.04.2020 um 23.59 Uhr begangen wurden, gilt weiterhin altes Recht und damit die alten Bußgeldsätze. Das heißt aber auch, für Verstöße, die ab dem 28.04.2020 um 00.00 Uhr und danach begangen werden, gelten ab sofort die neuen und höheren Bußgelder.

2.
Was ändert sich bei den Halt- und Parkverstößen?

Höhere Geldbußen werden für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen (neu) fällig, ebenso für das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese Verstöße werden die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro er-höht. Wenn in den beschriebenen Fällen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt, droht zusätzlich der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister. Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden die Geldbußen von 35 auf 55 Euro angehoben.
Neu eingeführt wird der Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Dafür wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig.
Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich ei-ner scharfen Kurve wird zukünftig statt mit 15 Euro mit 35 Euro geahndet. Für allgemeine Halt- oder Parkverstöße werden die Bußgelder von bis zu 15 Euro auf bis zu 25 Euro angehoben.

3.
Was ändert sich beim Abbiegen sowie Ein-& Aussteigen zum Schutz vor Radfahrern?

Bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder bei Verletzung der Sorgfaltspflicht beim Ein- oder Aus-steigen werden die Geldbußen verdoppelt.

4.
Was ist Auto-Posing und welche Bußgelder drohen?

Für das sogenannte Auto-Posing, also das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung etwa durch unnützes Hin- und Herfahren, fallen zukünftig statt bis zu 20 Euro bis zu 100 Euro Bußgeld an.

20/03/2020

Sehr geehrte Damen und Herren!

Aufgrund der neuen Allgemeinverfügung der Freistaates Sachsen zur Eindämmung der Folgen der Corona-Pandemie dürfen wir ab Montag, 23.03.2020, nur noch ohne Publikumsverkehr tätig sein.

Alle Termine werden deshalb bis auf Weiteres nur telefonisch abgehalten!

Unabhängig davon sind die Büros in Hoyerswerda und Kamenz besetzt und tätig. Unterlagen, auch für neue Fälle, reichen Sie bitte elektronisch (per Mail an [email protected] und [email protected]), per Telefax (03578/3090069) oder postalisch bzw. durch Einlegung in unsere Briefkästen ein. Wir werden Sie anschließend kontaktieren und den weiteren Weg der Bearbeitung Ihres Anliegens mit Ihnen abstimmen. Bitte teilen Sie uns deshalb auch immer Ihre Kontakt- und Absenderdaten mit! Vielen Dank!

Telefonisch erreichen Sie uns unter 03578/3090068 und 03571/607391.

Ihre Team der Anwaltskanzlei André Maak

Jetzt gibt es schneller Punkte und Fahrverbot! Und die obligatorischen 10 km/h drüber werden doppelt so teuer. Also Obac...
27/02/2020

Jetzt gibt es schneller Punkte und Fahrverbot! Und die obligatorischen 10 km/h drüber werden doppelt so teuer. Also Obacht!

❌Neuer Bußgeldkatalog 2020: Für deutsche Autofahrer brechen teure Zeiten an!❌💰

Drastische Erhöhung der Bußgelder sowie eine verschärfte Punktvergabe für Temposünder, neue Regeln für das Halten und Parken auf Geh- und Radwegen und höhere Sanktionen beim Durchfahren der Rettungsgasse – das und viele weitere Änderungen bringt die neue StVO-Novelle.

▶️Was Autofahrer jetzt wissen müssen! Die wichtigsten Änderungen für euch im Überblick: https://bit.ly/32nifoX

Ich wünsche meiner Mandantschaft sowie allen Geschäftspartnern und Freunden einen besinnlichen 4. Advent und ein frohes ...
22/12/2019

Ich wünsche meiner Mandantschaft sowie allen Geschäftspartnern und Freunden einen besinnlichen 4. Advent und ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest.

Nun wäre das auch geklärt.
18/12/2019

Nun wäre das auch geklärt.

Halter von falsch parkenden Fahrzeugen auf Privatparkplätzen müssen künftig alternative Fahrer benennen, wenn sie behaupten, selbst nicht gefahren zu sein.

12/11/2019

Private Dienstleister dürfen nicht mit der Verkehrsüberwachung beauftragt werden, entschied das OLG Frankfurt.

07/10/2019

Update zur Erreichbarkeit:
Die Pulsnitzer Straße ist aus Richtung Bönischplatz bis zur Kanzlei wieder befahrbar.

06/10/2019

Bitte bis auf Weiteres beachten:
Aufgrund des Brandereignisses vom 3.10. ist zzt. die Pulsnitzer Straße gesperrt. Meine Kanzlei ist deshalb nur über die Straße Am Damm oder das Herrental erreichbar.

Recht so. Ein Sieg für die Freiheit über Überwachung und Gängelung.
06/02/2019

Recht so. Ein Sieg für die Freiheit über Überwachung und Gängelung.

Der Autokennzeichen-Abgleich ist in drei Bundesländern zum Teil verfassungswidrig. Das entschied das BVerfG. Es korrigierte damit ein Urteil von 2008.

Sehr vernünftige Entscheidung!
24/10/2018

Sehr vernünftige Entscheidung!

Eine Warnmeldung kann ein Mangel sein. Und ein Käufer kann auch nach einem Nacherfüllungsverlangen noch eine neue Sache verlangen, so der BGH.

Adresse

Pulsnitzer Str. 56
Kamenz
01917

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