Rechtsanwalt Maik Weise

Rechtsanwalt Maik Weise Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Rechtsanwalt Maik Weise, Rechtsanwalt und Rechtsanwaltskanzlei, Karl-Marx-Straße 34, Kamenz.

20/09/2023

Hallo, ich bin Anne und sammel Spenden für die Familie von Marcel. Marcel Slotta ist ein 38jäh… Anne Müller needs your support for Hilfe für Marcels Familie

21/10/2022
23/05/2022
21/05/2022
14/04/2022

Die staatlichen Schutzmassnahmen haben laut Jonas Schmidt-Chanasit den Kindern und Jugendlichen geschadet und der Gesellschaft enorme Belastungen auferlegt. Nun sei es an der Zeit, die Fokussierung auf Corona zu beenden.

03/03/2022

Die Verkürzung des Genesenenstatus finde keine ausreichende gesetzliche Stütze, beschloss der VGH Bayern - und damit erstmals ein Gericht zweiter Instanz.

Genesenstatus von 6 auf 3 Monate verkürzt?Die Verkürzung des Genesenenstatus hat zuletzt für Aufregung gesorgt. Und für ...
08/02/2022

Genesenstatus von 6 auf 3 Monate verkürzt?

Die Verkürzung des Genesenenstatus hat zuletzt für Aufregung gesorgt. Und für noch mehr Rechtsunsicherheit sowieso.

Laut der am 14. Januar geänderten "Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19" gilt der Genesenenstatus nur noch für 90 Tage. Dabei findet sich die Norm zur Verkürzung gar nicht in dieser Verordnung selbst. Die Kompetenz ist vom Normgeber auf eine Homepage „abgetreten“ worden, und zwar an die Homepage des RKI. Seither weiß keiner mehr sicher, welche Regelung seit wann gilt oder nicht mehr. Inter-netseiten sind nun einmal dynamisch. Unklar ist auch, wer im RKI die entsprechenden Entscheidungen trifft.

Unklarheiten tauchten auch auf hinsichtlich der Frage, ob die „Neuregelung“ auch für alte, also bereits erlassene Bescheide gilt.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält diese Verkürzung des Genesenenstatus für verfassungswidrig und damit für unwirksam. Stattdessen wäre die Verordnung vom 8. April 2021 anzuwenden, in der der Genesenennachweis für den Zeitraum 28 Tage nach der positiven PCR-Testung bis sechs Monate festgelegt ist. Die Verkürzung auf 90 Tage sei verfassungswidrig und damit unwirksam.

Unmittelbare Folgen hat der Beschluss nur für den Antragsteller. Jeder, der von dieser Neuregelung betroffen ist, muss für sich selbst kämpfen – in der Endkonsequenz auch vor Gericht.

05/02/2022
Die Impfpflicht im Gesundheitswesen wird im Kreis Bautzen NICHT durchgesetzt!Soeben erreichte mich die Meldung, dass Udo...
24/01/2022

Die Impfpflicht im Gesundheitswesen wird im Kreis Bautzen NICHT durchgesetzt!

Soeben erreichte mich die Meldung, dass Udo Witschas (CDU), der erste Beigeordnete des Landrats des Landkreises Bautzen, angekündigt hat, dass es im Landkreis Bautzen keine Beschäftigungs- und / oder Betretungsverbote für Beschäftigte im Gesundheitswesen, der Pflege und der Behindertenbetreuung geben wird.
Auf einer Kundgebung vor dem Bautzener Landratsamt im Rahmen des allwöchentlichen Montagsspaziergangs erklärte Udo Witschas, dass der Landkreis Bautzen somit die gesetzlich angeordnete „Impfpflicht“ NICHT umsetzen wird. Das Video dazu füge ich als mp4-Datei an. Freilich kann man eine andere Folge des Gesetzes von Bautzen aus nicht ändern – nämlich das faktische Einstellungsverbot für Ungeimpfte.

Für die bisher Beschäftigten ist erst einmal Erleichterung angesagt. Ihnen droht keine Vernichtung ihrer Existenz. Das ist ein großer Erfolg, der maßgeblich den ungezählten Bürgerprotestaktionen insbesondere in Sachsen und dem Kampf zahlreicher Betroffener gemeinsam mit ihren Beratern zu verdanken. Es lohnt sich zu kämpfen, auf der Straße und juristisch, als Beschäftigter und jemand mit persönlichen Beziehungen. Jetzt ist es wichtig, dass auch andere Landkreise in Sachsen und ganz Deutschland mit- und nachziehen.

Wichtig ist darüber hinaus der weitere Kampf um die Aufhebung des Gesetzes, um ab 16.03.2022 auch uneingeschränkt Neueinstellungen zu ermöglichen. Gesundheitswesen und Pflege leiden nach wir vor am Politik-gemachten Notstand, nicht nur beim Personal. Es müssen endlich Investitionen in die Infrastruktur und ins Personal her. Geld ist da; es muss nur von den schlimmsten Corona-Maßnahmen abgezogen werden.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Sprechen Sie mich an und wir versuchen gemeinsam, Ihr Problem zu lösen. Sie erreichen mich wie folgt:

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Ihr Maik Weise
Rechtsanwalt

Wieder ein Beitrag, der eine eklatante Fehlmeldung enthält. Das kann angesichts der klaren Rechtslage nur Absicht sein. ...
20/01/2022

Wieder ein Beitrag, der eine eklatante Fehlmeldung enthält. Das kann angesichts der klaren Rechtslage nur Absicht sein. Die Not der Beschäftigten wird ausgenutzt, um Druck auszuübern. Da ist jede falsche Behauptung gerade "Recht".
Es ist einfach nicht wahr, dass ab dem 16.03.2022 ein Beschäftigungsverbot für Ungeimpfte im Gesundheitswesen besteht. Das dieses droht, steht außer Frage. Aber diese Art Meldungen sorgen dafür, dass die Angst hochgehalten wird.

Ab 16. März dürfen im Gesundheitswesen nur noch Menschen arbeiten, die gegen Corona geimpft sind. In Zeulenroda-Triebes im Kreis Greiz hat ein Zahnarzt seinen Beschäftigten deshalb gekündigt. Er lehnt die Impfpflicht ab.

01/01/2022

Ab Mitte 2022 müssen neue Pkw den Menschen am Steuer warnen, wenn er zu schnell fährt. Eine Blackbox zeichnet zudem jede Menge Daten auf und verrät der Polizei mögliche Fahrfehler. Was kommt da auf Autofahrer zu?

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