05/06/2026
Das Möbelhaus forderte ein Viertel des Kaufpreises als Schadensersatz, nachdem die Kundin die Küche doch nicht kaufen wollte. Warum das Gericht der Kundin Recht gab.
Foto: pixabay.com Auch wenn sich beim Kauf einer Einbauküche Verkäufer und Kunde scheinbar einig sind und der Vertrag unterzeichnet ist: Wirksam ist die Bestellung nur, wenn auf beiden Seiten Klarheit über die wichtigsten Bestandteile der Küche besteht. Bleiben Zweifel, was im Einzelnen gekauft ...