LSH-Rechtsanwälte

ERBVERTRAGNeben dem Testament ist der Erbvertrag die zweite Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über...
13/01/2026

ERBVERTRAG
Neben dem Testament ist der Erbvertrag die zweite Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über Vermögen zu treffen. Der Erbvertrag ist dabei eine vertragliche Verfügung von Todes wegen.

Deshalb gelten die Vorschriften über letztwillige Zuwendungen und Auflagen entsprechend. Da die Verfügung von Todes wegen erst mit dem Tode des Erblassers wirksam wird, verfügt der Erblasser mit dem Erbvertrag nicht im Sinne einer unmittelbaren Rechtsändern oder einer schuldrechtlichen Verpflichtung über sein Vermögen. Der bindende Erbvertrag hindert den Erblasser also nicht über sein Vermögen durch Rechtsgeschäft zu Lebzeiten zu verfügen. Der bedachte Erbe (Vermächtnisnehmer) erwirbt lediglich eine tatsächliche Aussicht und keinen künftigen Anspruch (oder ein rechtlich gesichertes Anwartschaftsrecht).

Beim Abschluss des Vertrages muss der Vertragserblasser unbeschränkt geschäftsfähig sein (§ 2275 Abs. 1 BGB). Wie beim Testament kann der Vertragserblasser den Erbvertrag nur persönlich schließen. Eine Stellvertretung ist ausgeschlossen, § 2274 BGB.

https://lsh-anwaltskanzlei.de/schwerp.../vertragsgestaltung/

NOTARTERMINEVORBEREITUNG NOTARTERMINEEin Notartermin ist komplex. Wir helfen Ihnen bei einer schnellen und unkompliziert...
04/12/2025

NOTARTERMINE
VORBEREITUNG NOTARTERMINE
Ein Notartermin ist komplex. Wir helfen Ihnen bei einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung. Wir bereiten Ihnen die entsprechenden Notartermine vor und vereinbaren für Sie, wenn Sie dies wollen, einen Notartermin. Sie müssen uns lediglich die erforderlichen Angaben mitteilen.
Dann steht einer schnellen und unkomplizierten Notarabwicklung nichts entgegen.
Vom Grundstückskaufvertrag bis zur komplexen gesellschaftsrechtlichen Gestaltung.

Adresse

Ispringen

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von LSH-Rechtsanwälte erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an LSH-Rechtsanwälte senden:

Verknüpfungen

Teilen