23/07/2023
Rentner zahlen wie zuvor bereits die Pflegeversicherungsbeiträge allein in voller Höhe von Ihrer Rente. Einen Beitragsanteil, wie beim Krankenkassenbeitrag und Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse, zahlt die Deutsche Rentenversicherung weiterhin nicht.
Ab dem 01.07.23 beträgt der grundsätzliche Pflegeversicherungsbeitrag für Rentner mit Elterneigenschaft 3,4 % anstelle der zuvor 3,05 %.
Es wurde eine Staffelung der Beiträge ab dem 2. Kind eingeführt. Diese Staffelung minimiert den Pflegeversicherungsbeitrag ab dem 2. Kind, aber nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes/der Kinder.
Somit ergibt sich für Rentner mit Elterneigenschaft lediglich die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags von 3,05 auf 3,4 %. Die Anwendung der Kürzung des Pflegeversicherungsbeitrags gemäß der Staffelung findet hingegen nicht statt, wenn die Erziehungsphase der Kinder abgelaufen ist, d.h. die Kinder das 25. Lebensjahr vollendet haben.