Harmuth & Kollegen

Harmuth & Kollegen Hindenburgstraße 36, 58636 Iserlohn - Telefon: 02371/770800

Die Iserlohner Rechtsanwaltskanzlei mit 4 Rechtsanwälten und einem breiten Beratungsspektrum mit Schwerpunkten in den Rechtsgebieten Urheberrecht/Markenrecht/Patentrecht, IT- und Medienrecht, Wettbewerbsrecht sowie Immobilienrecht

23/07/2023

Rentner zahlen wie zuvor bereits die Pflegeversicherungsbeiträge allein in voller Höhe von Ihrer Rente. Einen Beitragsanteil, wie beim Krankenkassenbeitrag und Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse, zahlt die Deutsche Rentenversicherung weiterhin nicht.

Ab dem 01.07.23 beträgt der grundsätzliche Pflegeversicherungsbeitrag für Rentner mit Elterneigenschaft 3,4 % anstelle der zuvor 3,05 %.

Es wurde eine Staffelung der Beiträge ab dem 2. Kind eingeführt. Diese Staffelung minimiert den Pflegeversicherungsbeitrag ab dem 2. Kind, aber nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes/der Kinder.

Somit ergibt sich für Rentner mit Elterneigenschaft lediglich die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags von 3,05 auf 3,4 %. Die Anwendung der Kürzung des Pflegeversicherungsbeitrags gemäß der Staffelung findet hingegen nicht statt, wenn die Erziehungsphase der Kinder abgelaufen ist, d.h. die Kinder das 25. Lebensjahr vollendet haben.

24/06/2023

Änderung des Pflegeversicherungsbeitrags ab 01.07.23

Die Änderung des Pflegeversicherungsbeitrags wurde vom Bundesrat am 16.06.23 gebilligt. Demzufolge erhöht sich der Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose um 0,6 % von derzeit 3,4 % auf 4 %. Der Arbeitgeber trägt davon 1,7 %, den Rest der kinderlose Arbeitnehmer.

Bei Versicherten mit Elterneigenschaft wird der Pflegeversicherungsbeitrag künftig gestaffelt. Versicherte mit einem Kind zahlen anstelle der zuletzt 3,05 % ab 01.07.23 dann 3,4 % Pflegeversicherungsbeitrag. Auch hier trägt der Arbeitgeber 1,7 %.
Bei Versicherten mit 2 und mehr Kindern wird der Beitrag künftig folgendermaßen gestaffelt:
Versicherte mit 2 Kindern 3,15 %
Versicherte mit 3 Kindern 2,90 %
Versicherte mit 4 Kindern 2,65 %
Versicherte mit 5 Kindern und mehr 2,40 %

Das heißt, dass ab 2 Kindern bis zur Obergrenze von 5 Kindern und mehr sich der Pflegeversicherungsbeitrag für den jeweiligen Versicherten um 0,25 % verringert. Der Arbeitgeber trägt immer den Anteil von 1,7 %, so dass die Beitragsentlastung voll bei dem Versicherten ankommt.

Rentner erhalten keinen Zuschuss/keine Beteiligung des Rentenversicherungsträgers zu den Pflegeversicherungsbeiträgen. Hier sind die jeweils vollen Beiträge vom Versicherten allein zu tragen.

Sollte der Rentenversicherung nicht bekannt sein, dass Rentenbezieher zwei Kinder und mehr erzogen haben, sollte dies der Rentenversicherung entsprechend mitgeteilt werden, damit eine korrekte Beitragsabrechnung erfolgen kann.

11/06/2023

Reisepreisminderung

Für viele beginnt mit dem Anfang des Sommers und den bevorstehenden Sommerferien die Reisezeit. Doch was, wann der Urlaub nicht wie gewünscht verläuft, z.B. durch Verspätung des Fluges, einem schmutzigen Hotelzimmer, Baulärm oder schlechtem Essen?

Die gute Nachricht ist: Sie können den Reisepreis mindern. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Pauschalreise handelt (ein Paket von mindestens 2 verschiedenen Reiseleistungen, wie z.B. Flug und Hotel) sowie, dass der Mangel korrekt gerügt wurde.

Sie müssen zunächst den Mangel vor Ort beim Reiseleiter/ggü. dem Reisebüro rügen und binnen Frist zur Beseitigung des Mangels auffordern. Zwecks Nachweis machen Sie dies immer schriftlich oder lassen sich die Mängelrüge zumindest schriftlich bestätigen. Ratsam ist zudem, die Mängel festzuhalten, z.B. durch Fotos/Zeugen.
Sobald Sie wieder zu Hause sind, sollten Sie sich an den Reisveranstalter wenden und dort die Reisepreisminderung geltend machen. Hinsichtlich der Höhe/Angemessenheit sind wir Ihnen gern behilflich, da diese jeweils individuell zu bestimmen ist je nach Art des Urlaubs, Dauer der Reise, Grad der Beeinträchtigung etc.
Bei Flugverspätungen sind diese primär gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen. Hinsichtlich der jeweiligen Höhe der Entschädigungszahlung gibt es entsprechende, uns bekannte, Rechtsprechung.
Die Ansprüche auf Minderung des Reisepreises verjähren 2 Jahre nach der Rückkehr, man sollte sich also nicht allzu lange Zeit lassen. Viele Reiseveranstalter bieten zudem einen Reisegutschein an, statt die Minderung auszubezahlen. Darauf müssen Sie sich jedoch nicht einlassen.
Neben der Reisepreisminderung gibt es viele andere Ansprüche, die Urlaubern bei Reisemängeln zustehen. Gern beraten wir Sie darüber und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

08/06/2023

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14/05/2023

Gesetzesänderungen ab April 2023
Auslaufen der Corona-Regeln
Nachdem die Isolations- und Maskenpflicht im Nahverkehr im ersten Viertel des Jahres 2023 nach und nach in allen Bundesländern weggefallen ist, gibt es derzeit in Deutschland nun keine Corona-Regeln mehr. Bis zum 07.04.2023 galt zuletzt für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens noch eine FFP2-Maskenpflicht. Die jeweiligen Einrichtungen können jedoch auch nach dem 07.04.2023 bei Bedarf noch auf das Tragen einer Maske verweisen.
Vorverkauf des 49-Euro-Tickets
Ab dem 1. Mai 2023 soll man das sog. 49 € -Ticket in ganz Deutschland nutzen können. Das „Deutschlandticket“ steht aber bereits seit dem 3. April zum Kauf bereit.
Neue Abläufe beim Lohnsteuerabzug
Der sog. Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird auf 1.230,00 € angehoben. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt auf 4.260,00 €. Die Beträge wurden bereits zum 01.01.2023 erhöht, ab dem 1. April 2023 sind diese sodann beim Lohnsteuerabzug anzuwenden.

14/01/2023

Weitere gesetzliche Änderungen in 2023
In Ergänzung zu dem vorangegangenen Beitrag hinsichtlich der gesetzlichen Änderungen in 2023 hier weitere, noch ausstehende Änderungen und Pläne der Politik:
Viele Gas- und Stromkunden können ab März durch die geplante Preisbremse mit einer Entlastung rechnen. Diese soll sodann auch rückwirkend für Januar und Februar gelten.
Das 9 € -Ticket für den Personennahverkehr erhält voraussichtlich im Frühling einen Nachfolger durch das sog. 49 € - Ticket.
In einem neu gekauften Kfz-Verbandkasten müssen ab dem 1.2.2023 zwei medizinische Masken ("OP-Masken") enthalten sein. Weil die Straßenverkehrsordnung jedoch noch nicht angepasst ist, besteht bisher keine Pflicht zum Nachrüsten von älteren Verbandkästen.
Künftig soll es möglich sein, Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen zu kaufen oder zu besitzen. Einen genauen Termin gibt es noch nicht. Bis Ende 2023 soll ein Gesetzentwurf vorliegen.

12/01/2023

Gesetzesänderungen in 2023
Das sog. Bürgergeld löst im Januar Hartz-IV ab. Zudem steigen die Bezüge in der Grundsicherung um mehr als 50 €. Das Kindergeld steigt zum 01.01 auf einheitlich 250 €/Monat und Kind, d.h. für das 1. und 2. Kind ein Mehr von 31 €. Auch der Kinderfreibetrag wird zum 01.01 auf 8.952 € erhöht. Die Düsseldorfer Tabelle wurde ebenso wieder angepasst, sodass der nicht betreuende Elternteil etwas mehr Unterhalt für seine Kinder bezahlen muss. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 10.908 €. Bei sog. „Midi-Jobs“ steigt die Verdienstgrenze auf 2.000 € statt bisher 1.600 €. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Künftig können zudem statt bisher 600 € nun bis zu 1.260 € Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023 abgeben (ursprünglich war als Frist Ende Okt. 2022 gesetzt). Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter für´s Heizen beteiligen. Der sog. CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt, d.h. je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Die Steuern auf Zi******en, Zigarillos und Tabak steigen. Wer in den Jahren 1959 -1964 geboren ist und noch einen rosafarbenen/grauen Führerschein besitzt, muss diesen bis zum 19.01.2023 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen bekommen ab 2023 keine Förderung mehr vom Bund. Zudem sinkt der staatliche Anteil der Förderung für reine Elektro-Fahrzeuge von 6.000 € auf 4.500 €. Die Bundesregierung verzichtet 2023 auf die Erhöhung der CO2-Steuer auf Benzin und Diesel. Gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte müssen dem Arbeitgeber bei einer Erkrankung ab Januar 2023 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier mehr vorlegen. Diese Daten übermitteln die jeweiligen Krankenkassen nun direkt und auf digitalem Wege an den Arbeitgeber. Bei Privatversicherten hat die bisherige Regelung Bestand.

27/11/2022

Update: Hinzuverdienstgrenze vorgezogene Altersrente

Vor ein paar Tagen informierten wir darüber, dass es möglich ist, neben einer vorgezogenen Altersrente auch ab 2023 weiterhin bis zu 46.060 € rentenunschädlich hinzuzuverdienen. Diese Information ist überholt: Ab dem Jahr 2023 fallen die Hinzuverdienstgrenzen gem. Kabinettsbeschluss aus August 2022 vollständig weg, es kann also ab 2023 beliebig hinzuverdient werden. Damit trägt der Gesetzgeber dem aktuell besonderen Personalmangel in allen Branchen Rechnung, um Personen, die bereits in Altersrente gehen können, einen besonderen Anreiz zur Weiterarbeit zu bieten.

25/11/2022

Umtauschrecht von Geschenken

Angesichts des anstehenden Weihnachtsfestes und des heutigen „Black Friday“ werden derzeit wieder viele Dinge gekauft in der Hoffnung, dass dem Beschenkten gefällt, was unter´m Weihnachtsbaum liegt. Doch trotz reiflicher Überlegungen, was das Richtige sein könnte, kann es natürlich passieren, dass das Geschenk nicht gefällt oder passt. Was dann? Weit verbreitet ist die Annahme, man könne Gekauftes immer und problemlos zurückgeben, natürlich gegen Auszahlung des Kaufpreises. Doch dies entspricht nicht dem deutschen Gesetz. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere das dort geregelte Kaufrecht, kennt kein generelles Umtausch- oder Rückgaberecht bei mängelfreien Waren. Weist eine Ware Mängel auf, hat der Käufer natürlich einen Gewährleistungsanspruch. Sofern mithin das Geschäft die mangelfreie Ware einfach zurücknimmt, so handelt es sich um eine reine Kulanzhandlung. Entsprechend ist auch die Rückgabe gegen Aushändigung eines Gutscheins, anstatt Rückzahlung des Kaufpreises, legitim. Man sollte mithin, auch trotz der Verlockung durch günstige Preise und Schnäppchenangebote, gut überlegen, ob der Gegenstand das Richtige ist, da man durch den Erwerb einen Kaufvertrag abschließt, welcher nur bei mangelhafter Ware unter Umständen rückgängig gemacht werden kann.

24/11/2022

Hinzuverdienstgrenze vorgezogene Altersrente
Bei einer vorgezogenen Altersrente kann ein Hinzuverdienst neben der Rente zu einer Kürzung führen. Bislang galt ein rentenunschädlicher Hinzuverdienst von jährlich 6.300 €. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese seit 2020 angehoben auf zuletzt 46.060 €.
Jetzt hat die Politik die Entscheidung getroffen, dass ab 2023 die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten nicht mehr auf 6.300 € zurückfällt, sondern weiterhin bei mindestens 46.060 € verbleibt und künftig auch entsprechend dynamisiert wird.
Somit ist es möglich, neben einer vorgezogenen Altersrente auch ab 2023 weiterhin bis zu 46.060 € rentenunschädlich hinzuzuverdienen.

24/07/2022

Neue Gesetze im Juli 2022:

Rente steigt an: Im Westen um 5,35 %, im Osten um 6,12 %. Mindestlohn steigt : Zum 01.07.2022 auf 10,45 €, zum 01.10.2022 dann auf 12 € je Stunde.

Kinderbonus für Hartz 4-Empfänger: Ab Juli gibt es für alle Bezieher von Sozialhilfe/Arbeitslosengeld II zwei einmalige Bonuszahlungen von 200 € im Rahmen des Entlastungspakets.

EEG-Umlage entfällt: bislang 3,72 ct/kWh, ab Juli null ct/kWh. Die Stromlieferanten sind verpflichtet, den Wegfall an ihre Kunden/Kundinnen weiterzugeben.

Kündigungsbutton für Verträge: Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann diesen zukünftig einfacher kündigen, denn ab Juli gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse die Pflicht zu einem sog. „Kündigungsbutton“.

Aus für kostenlose Coronatests: Ab dem 01.07.2022 sind Coronatests nicht mehr kostenlos

16/04/2022

Regelungen zu Ostern 2022
Die ersten Osterfeiertage ohne Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren seit 2 Jahren stehen vor der Tür. Familienfeiern, Treffen mit Freunden, der Besuch eines Osterfeuers, Ostermarktes oder Gottesdienstes sind damit wieder möglich, auch in großer Runde. Je nach Veranstaltungsort/Veranstalter können jedoch Zugangsregelungen gelten, ebenso wie in Restaurants, Cafés, im Einzelhandel etc. Die Lockerungen, die seit dem 3. April gelten, sind unabhängig vom Geimpft- oder Genesen-Status, sodass 3G-, 2G- und 2G+ Regelungen passé sind. Jedoch dürfen Gastronome, Veranstalter etc. wegen des Hausrechts selbst entscheiden, ob sie Beschränkungen aufrechterhalten.
Seit April 2022 werden die verpflichtenden Regelungen in sog. Basisschutzregeln und Hotspotregeln unterteilt.
Unter Basisschutzmaßnahmen versteht man u.a. die Maskenpflicht an Orten mit besonders vielen schutzwürdigen Menschen wie z.B. Krankenhäusern/Pflegeeinrichtungen oder im Nahverkehr. Auch die Testpflicht an Schulen könnte erhalten bleiben. Für sog. Hotspots, mithin dort, wo die Infektionszahlen besonders hoch sind, kann das jeweilige Landesparlament strengere, lokal und zeitlich begrenzte Regelungen beschließen.

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Dienstag 08:00 - 16:00
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