08/10/2020
Stiftung Warentest (01.10.2020): " … Deshalb lautet die oberste Regel nach einem unverschuldeten Unfall: nicht den gegnerischen Versicherer kontaktieren. Er ist nicht Partner des Geschädigten, schon gar nicht Helfer, sondern will die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst herausholen. Auch keine gute Idee ist es, einer Werkstatt die Schadenabwicklung zu überlassen. Viele bieten Rundum-Sorglos-Pakete inklusive Mietwagen. Doch auch die Werkstatt verfolgt ihre eigenen Interessen … Unser Rat: Besser geht man zum Anwalt – selbst wenn die Schuldfrage klar ist und der Versicherer erklärt, er werde alles bezahlen. Trifft Sie keine Schuld, muss der gegnerische Versicherer das Honorar zahlen …"
Wer ohne Schuld in einen Unfall verwickelt wird, geht am besten zum Anwalt. Der Jurist ist für Geschädigte gratis. Viele Versicherer kürzen sonst dreist die...