Fachanwältin für Familienrecht und Personal Coach Iris Olzog

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09/11/2022

Hier kommt die Auflösung zum letzten Fall: Was ich tun kann ist zunächst als aller Erstes, die Fragen der eigenen Mandantschaft nicht als mangelndes Vertrauen in mein Fachwissen zu verstehen. Tatsächlich geht es Person A darum, die eigenen Zweifel zum Ausdruck zu bringen. Eine wiederholte fundierte rechtliche Beratung zu jedem einzelnen Punkt eines solchen Scheidungsfolgenvertrages ist daher unerlässlich. Person A soll und muss m.E. genau wissen, was sie ganz genau durch den Vertrag vereinbart und welche Folgen dies hat. Ein wichtiger Teil dieser Beratung muss sein, dass ich Person A darstelle, welche Ansprüche sie meines Erachtens haben könnte und worauf sie also ggf. verzichtet. Person A kann, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, nur dann reinen Gewissens auf einzelne Ansprüche verzichten, wenn sie weiß, worauf sie verzichtet. Ohne Aufklärung der Rechtslage nur deshalb einen Vertrag zu schließen, um endlich den Streit zu beenden, erachte ich für sehr gefährlich. Später kann die große Reue kommen.

Und hier schließt sich auch sogleich der zweite wichtige Umstand an. Person A hadert mit dem Vertrag, obwohl die oben genannten Punkte vollständig abgearbeitet sind. Warum? Im Rahmen eines Coachings würde ich die Fähigkeiten, Entscheidungen treffen zu können, thematisieren. Nach der Psychologie der Entscheidungen verpassen wir mit jeder Entscheidung unzählige andere Wahlmöglichkeiten. Dieses Bewusstsein kann so schwer wiegen, dass es uns lähmt. Resiliente Personen trauern vergangenen Entscheidungen hingegen meist weniger hinterher und richten den Fokus darauf, sich über das neue Objekt ihrer Entscheidung zu freuen. Hieran kann ich mit Person A im Rahmen eines Coachings ansetzen. Des weiteren kann ich mit A überprüfen, ob ggf. das Selbstverständnis bzw. Vertrauen in sich selbst trainiert werden sollten. Dazu gibt es effektive Übungen um alte Rollenmuster aufzubrechen. Person A könnte beispielsweise eine Gedankenreise unternehmen und sich vorstellen, nicht sie selbst sondern ein guter Freund/gute Freundin wäre in der Situation. Was würde sie in Freundschaft empfehlen. Was sollte die Freundin/der Freund bedenken! Das schafft Abstand von den alten Rollenmuster und hilft, die eigenen Blockaden zu durchbrechen. Eine Zeitreise ist ebenfalls ein hilfreiches Mittel. Wo sieht sich Person A in 5, 10 oder 20 Jahren? Das hilft die Auswirkungen auf Entscheidungen abzuschätzen und ggf. auch zu relativieren.

06/11/2022

Im Rahmen meiner beratenden Tätigkeit im Familienrecht begegnet mir gelegentlich ein herausforderndes Verhaltensmuster. Dieses lässt sich wie folgt beschreiben: Person A hat mich wegen Trennung nach langer Ehezeit beauftragt, ihre Rechte zu prüfen und geltend zu machen. Es wird rege und ggf. auch hart mit der Gegenseite, Person B nebst Rechtsbeistand, verhandelt. Die Verhandlungen verlaufen durchaus konstruktiv. Kurz bevor alles im Rahmen eines Scheidungsfolgenvertrages durch einen Notar beurkundet werden soll, entstehen Zweifel bei A. Sie hinterfragt kurz vor Abschluss immer wieder einzelne Passagen des Vertragsentwurfes. Was kann ich tun?

01/11/2022

Hier kommt nun mein Kommentar zum letzten Fall.
Als befreundete Person ist es immer schwierig, „sich in Beziehungen einzumischen“. Schweigend daneben zu stehen, ist aber eben auch kein guter Freundschaftsdienst. Was also tun? Ich denke, in Freundschaft kann C sowohl A als auch B weiterhin ohne schlechtes Gewissen begegnen, wenn sie A empfiehlt sich rechtlich über die Auswirkungen des Vertrages und die aktuelle Situation beraten zu lassen. Sofern B hiervon erfährt und dies kritisiert, kann C ohne schlechtes Gewissen als Antwort die selbe Empfehlung auch B geben. Das weitere Miteinander von A und B wird entspannt, wenn Unsicherheiten über die aktuelle Situation aufgeklärt werden.

Die Lösung heißt m.E. also zum einen, C sollte A empfehlen, sich im Rahmen einer sog. Erstberatung rechtlich über den Vertrag und weitere Ansprüche beraten zu lassen.

Einen wirklich guten Freundschaftsdienst beweist C darüber hinaus, wenn sie zusätzlich hinterfragt, warum A überhaupt des lieben Frieden willens etwas hinnimmt, was sie tatsächlich so nicht möchte. Sollte es in einer Partnerschaft nicht möglich sein, über alles zu debattieren? Ist es Angst, Gefühl der Unterlegenheit oder Abhängigkeit, die A veranlasst, das Vorgehen von B zu akzeptieren. C wäre auch hier in gut verstandener Freundschaft tätig, wenn sie selbst nicht aus dem Bauch heraus das Verhalten von A „analysiert“ und Vorgaben macht, sondern auf einen Profi verweist und ein professionelles Coaching empfiehlt.

Zusammenfassend heißt das, C sollte A empfehlen, Rechtsberatung und Coaching in Anspruch zu nehmen.

Mein Kommentar soll an dieser Stelle nun noch nicht enden. Schauen wir weiter in die Zukunft.

Sollte A der ersten Empfehlung folgen, so würde ein Rechtsbeistand aufklären wollen, wie es zu diesem Vertragsschluss gekommen ist. Gab es eine Not- bzw. besondere Drucksituation, aufgrund dessen sich B auf den Vertrag eingelassen hat? Welche weiteren finanziellen und persönlichen Abhängigkeiten gab es? All diese und weitere Fragen zielen darauf ab, den Vertrag auf eine Rechts- und Sittenwidrigkeit zu überprüfen. Nur weil eine Partei in einem Vertrag augenscheinlich benachteiligt wird, ist ein solcher Vertrag noch nicht automatisch nichtig, d.h. wirkungslos. Umgekehrt sollen aber die Grundpfeiler einer Ehe durch einen Vertrag nicht ohne weiteres aufgehoben werden können, insbesondere nicht, wenn eine Partei der anderen Partei bei Vertragsschluss deutlich unterlegen war. Weiterhin sollte eine rechtliche Beratung darüber informieren, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn der Vertrag seine Wirksamkeit behält. Was bedeutet eigentlich ein Unterhaltsverzicht, Verzicht auf Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich? Kann es andere Ansprüche daneben geben?

Sollte nun Person A auch der zweiten Empfehlung folgen, wird sie ihm Rahmen eines Coachings sich selbst hinterfragen. Wie stellt sich die Beziehung zu B und ggf. zu weiteren Personen dar? Ursachenanalyse, Neuausrichtung, Selbstwirksamkeit, Selbstregulierung, gesunder Optimismus, Netzwerk und Impulskontrolle sind dabei zu überprüfende, d.h. Bestandteile der eigenen Fähigkeiten, mit den Widrigkeiten des Lebens umzugehen (Resilienz). Person A könnte bei einer Überprüfung beispielsweise erkennen, dass sie dazu neigt, die eigenen Bedürfnisse zurückzustellen und die Ansprüche der Anderen über sich selbst zu stellen. Hier könnte die Fähigkeit zur Selbstregulierung zu trainieren auf dem Trainingsplan vielleicht zu empfehlen sein. Wie kann sie die Fähigkeit, die eigenen Emotionen achtsam wahrzunehmen, fördern. Durch Übungen kann die Fähigkeit gefördert werden, sich in entscheidenden Moment nicht selbst zu verlieren und für die eigenen Bedürfnisse einzustehen.

DA JA ZU DEM ANDEREN DARF KEIN NEIN ZU SICH SELBST SEIN!

21/10/2022

Es ist Zeit für einen neuen Fall: Person A und Person B sind seit 10 Jahren verheiratet. Beide sind in Vollzeit tätig. Sie haben keine gemeinsamen Kinder. Sie leben in einem Haus, welches Person B schon vor der Eheschließung gehörte. Zu Beginn der Ehe haben sie auf Drängen von Person B einen Ehevertrag geschlossen, wonach auf alle gegenseitigen Ansprüche (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich) verzichtet wird. Person A setzt ihr Gehalt vorwiegend für die Finanzierung des gemeinsamen Lebens ein (Nebenkosten für das Haus, Essen, Urlaub etc.) Person B hält sich über ihre wirklichen Einkünfte bedeckt und reagiert verärgert, wenn Person A über die Finanzierung gemeinsamer Kosten reden möchte. Des lieben Friedens willen finanziert Person A weiterhin die Kosten, da sie sich das auch leisten kann. Rücklagen kann sie nicht bilden. Eine befreundete Person C erfährt von diesen Umständen. Was sollte sie Person A empfehlen?

25/09/2022

Hier kommt ein neuer Fall: Person A und Person B haben ein Kind K, welches 7 Jahre alt ist und bei A lebt. B hat feste Umgangszeiten, die jedoch immer wieder Anlass zum Streit geben:
A kritisiert: B sei unzuverlässig, sage Umgangszeiten kurzfristig immer wieder mal ab. B kümmere sich auch nicht angemessen um das Kind, schiebe es zu den Umgangszeiten zu den eigenen Eltern ab oder verbringe die Zeiten bei Freunden. Allein mit dem Kind werde nichts unternommen. Vernünftiges Essen bekomme K auch nicht, oft werde Fastfood eingekauft. Schlafenszeiten werden ebenfalls nicht eingehalten. K sei oft völlig übermüdet, wenn es von B zurückkomme. Es dauere dann wieder eine ganze Woche, bis K wieder einen normalen Rhythmus habe und dann stehe schon wieder der nächste Umgang an.
B kritisiert: A würde alles boykottieren und K regelrecht in Watte packen. Jeder Versuch, das Kind freier werden zu lassen, scheitere, weil A einfach von vornherein alles ablehne. Kompromisse seien gar nicht möglich. Wenn K zu B komme, sei es zunächst ganz blockiert und man merke richtig, wie es Angst habe, gegen Regeln von A zu verstoßen. Nach einem Tag baue sich das aber ab, nur dann sei der Umgang schon wieder zu Ende. Außerdem bestehe A einerseits darauf, feste Umgangszeiten zu haben. Wenn B dann aber mal ausnahmsweise zu einem Termin keine Zeit habe und deshalb Unterstützung von den eigenen Eltern in Anspruch nehme, sei das auch falsch. In Wirklichkeit gehe es A nur darum, B aus dem Leben von K zu verdrängen.

A kommt zu mir und erzählt all dies offen und ehrlich, d.h. auch, was B A vorwirft. A möchte eigentlich am Liebsten, dass der Umgang nicht mehr stattfindet. Was sollte ich A wohl empfehlen?

16/09/2022

In diesem Forum werde ich zukünftig immer wieder mal Fälle schildern und nach Lösungen fragen. Es wäre toll, wenn wir dadurch in eine rege Diskussion gelangen und ganz nebenbei erfahrt ihr auch noch rechtliche Grundlagen und Coachingtipps.

Los geht es mit dem 1. Fall: Person A und Person B sind seit vielen Jahren verheiratet. Seit wenigen Monaten leben sie getrennt. A zahlt B Unterhalt und möchte diesen jetzt aber reduzieren. A droht, wenn B nicht einverstanden ist, gar nichts mehr zu zahlen und notfalls auch den Job hinzuschmeißen. Wie sollte B reagieren? 1) sich auf alles einlassen, damit der Unterhalt nicht auf 0 € reduziert wird? 2) Eine Rechtsanwältin/ einen Rechtsanwalt, der als "richtig harter Hund" bekannt ist, zu beauftragen, um A fertig zu machen? 3) A aus dem Weg gehen und hoffen, dass nichts passiert? 4) Keiner der Lösungen, ich würde als Person B folgendes machen? ... Ich bin gespannt, ob jemand Lust hat, sich mit Lösungsvorschlägen zu beteiligen! Bis dahin Beste Grüße aus Markt 19 in Husum!

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15/09/2022

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