29/09/2020
Mietrecht, Schlüsselverlust: Was ist zu tun? Wer muss zahlen?
1. Schlüsselverlust melden
Grundsätzlich gilt: Jeder Mieter, jede Mieterin ist verantwortlich für die Schlüssel, die der Mieter ausgehändigt hat. Aber auch selbst nachgemachte sind zu schützen. Denn der Mieter hat eine sogenannte „Obhutspflicht“. Geht der Schlüssel verloren, muss der Mieter den Vermieter oder die Hausverwaltung unverzüglich informieren. Auf keinen Fall darf der Mieter ohne Absprache einfach einen verlorenen Schlüssel nachmachen lassen.
Es ist dann fraglich, ob es reicht, den verlorenen Schlüssel einfach nachzumachen oder ob aus Sicherheits- und Haftungsgründen in einem Mehrfamilienhaus eventuell die komplette (teuere) Schließanlage ausgetauscht werden muss. Dies darf nur der Eigentümer nach gründlicher Abwägung entscheiden! Doch das wirft die Frage auf, wer den Schaden zahlt muss?
Für den Mieter, der den Verlust zu verantworten hat, empfiehl sich eine Schlüsselversicherung, die meist recht kostengünstig abzuschließen ist.
Der Vermieter sollte aber unbedingt vorher seine Mieter auf das Risiko und die Kosten hinweisen, die durch einen eventuellen Verlust eines Schlüssels entstehen, denn sonst kann es sein, dass er ein Teil der Kosten selbst zu tragen hat, weil der Mieter sich in Unkenntnis der Sachlage nicht versichert hat.
2. konkrete Gefahr des Missbrauchs durch den Verlust des Schlüssels einschätzen
Die gesamte Schlüsselanlage ist nur dann auszutauschen, wenn feststeht, wie groß die Missbrauchsgefahr aus objektiver Sicht ist. Eine abstrakte Gefährdungsmöglichkeit allein ist hier noch kein Grund für einen erstattungsfähigen Vermögensschaden.
Soll die Schließanlage ausgetauscht werden, muß der Mieter erst zahlen, wenn ein Austausch auch wirklich stattgefunden hat, da erst dann der Denn erst dann kann Vermögensschaden eingetreten ist. Die Vorlage eines Kostenvoranschlages zur Geltendmachung des Schadens reicht hier nicht aus.
(vgl. hierzu dieses Urteil: Landgericht (LG) München (Urteil v. 18.6.2020; Az. 31 S 12365/19)