18/06/2026
Wohnungsrecht und Nießbrauch: Was zählt bei der Grunderwerbsteuer wirklich zur Gegenleistung? 🏠
Die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer sorgt in der Praxis immer wieder für Unsicherheiten – insbesondere dann, wenn Wohnungsrechte oder Nießbrauchsrechte zurückbehalten werden.
Zwei aktuelle BFH-Urteile schaffen nun mehr Klarheit: Sowohl Wohnungsrechte als auch Nießbrauchsrechte können die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer erhöhen, wenn der Erwerber entsprechende Verpflichtungen übernimmt. Entscheidend war in beiden Fällen unter anderem, dass die Rechte zum Erwerbszeitpunkt noch nicht im Grundbuch eingetragen waren.
👉 Gleichzeitig stellt der BFH klar, dass Wohnungsrecht und Nießbrauch aufgrund ihres Wegfalls mit dem Tod des Berechtigten regelmäßig keine dauernden Lasten darstellen.
HPS-Fachexperte Simon Lügger weist darauf hin, dass bei Grundstücksübertragungen die konkrete Ausgestaltung und der Zeitpunkt der grundbuchlichen Eintragung von Rechten erhebliche Auswirkungen auf die grunderwerbsteuerliche Beurteilung haben können. Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsgestaltung ist daher unerlässlich.
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