Anwaltskanzlei Koch Mueller Behnke

Anwaltskanzlei Koch Mueller Behnke Sie finden uns in zentraler Lage in der Nähe des Bahnhofes in Hennigsdorf. Wir freuen uns auf den persönlichen Kontakt!

Hier arbeiten wir engagiert an der Wahrung und Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die reinen Rechtsfragen, sondern auch Ihre wirtschaftlichen bzw. persönlichen Interessen im Hinblick auf Zeit- und Kostenaufwand und erarbeiten mit Ihnen die für Sie optimale Lösung. Neben umfassendem und aktuellem Fachwissen legen wir besonderen Wert auf persönliche Betreuu

ng und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dies bedeutet insbesondere, dass wir Sie laufend über den Stand Ihrer Angelegenheit unterrichtet halten und für Rücksprachen zur Verfügung stehen.

25/04/2020

by Roy Zimmerman and The ReZisters, featuring Sandy Riccardi. Made in collaboration with the Raging Grannies of Mendocino. “The Lion Sleeps Tonight” words an...

24/12/2019

Unser gesamtes Team möchte Danke sagen für Ihr Vertrauen, Ihre Treue und die angenehme Zusammenarbeit. Wir wünschen Ihnen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest, viel Glück, Gesundheit und Erfolg im neuen Jahr.

29/10/2019
26/02/2019

Pflichtteilsanspruch trotz Erbausschlagung

Grundsätzlich verliert der Erbe, der die Erbschaft ausschlägt auch seinen Anspruch auf den Pflichtteil. Er geht also völlig leer aus. Es gibt hier zwei Ausnahmen:
Zum einen kann ein Erbe. der durch die Einsetzung eines Nacherben, die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder eine Teilungsanordnung beschränkt oder mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert ist, den Pflichtteil verlangen, wenn er den Erbteil ausschlägt. Gleiches gilt, wenn der Pflichtteilsberechtigte als Nacherbe eingesetzt ist. In solchen Fällen ist es also sinnvoll zu überlegen, ob man das Erbe unter den genannten Einschränkungen antritt, oder ausschlägt und den Pflichtteil fordert.
Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Eine Ausschlagung ist also insbesondere dann sinnvoll, wenn anzunehmen ist, dass der Erbteil unter Berücksichtigung der Beschränkungen geringwertiger ist als der Pflichtteil oder wenn die Beschränkungen eine nicht unerhebliche Belastung bedeuten.
Als Nacherbe kann es auch von Vorteil sein, den Pflichtteilsanspruch sofort in Anspruch zu nehmen, statt den Nacherbenfall abzuwarten.
Die zweite Ausnahme betrifft den überlebenden Ehegatten, wenn diese im Güterstand des Zugewinns gelebt haben. Nach der gesetzlichen Erbfolge steht dem überlebenden Ehegatten neben den Kindern ein Erbanspruch von ¼ zu und ein weiteres Viertel als Zugewinnanspruch. Es wird keine Berechnung des Zugewinns vorgenommen. Die Erbteile erechnen sich allein nach dem Vermögen des Verstorbenen. Der Ehegatte hat die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen und den vollen Zugewinn nebst dem Pflichtteil verlangen. Dies ist sinnvoll, wenn der Zugewinnanspruch höher ist als der gesetzliche Erbteil.
In beiden Fällen stellt sich das Problem, dass innerhalb der Ausschlagungsfrist von 6 Wochen die Vermögensverhältnisse geklärt und berechnet werden müssen.

Für nähere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung

Rechtsanwältin Katja Mueller
Anwaltskanzlei Koch Mueller Behnke
Hauptstr. 27, 16761 Hennigsdorf
Fon: 03302- 206680
Mail: [email protected]

02/12/2018

Unser Team wünscht Ihnen eine schöne Adventszeit!

Vielen Dank für Ihr positives Feedback. Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen helfen konnten!
16/10/2018

Vielen Dank für Ihr positives Feedback. Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen helfen konnten!

25/01/2018

Das neue Hinterbliebenengeld

Am 22.07.2017 ist ein Gesetz in Kraft getreten, was nunmehr auch in Deutschland den Hinterbliebenen eines durch einen Unfall oder eine Straftat Getöteten eine Entschädigung für das seelische Leid (Angehörigenschmerzensgeld) zubilligt. Bisher gab es für Hinterbliebene nur Schmerzensgeld wenn diese nachweisen konnten, durch den Schmerz eine Gesundheitsbeschädigung erlitten zu haben. Dies war nur in Ausnahmefällen möglich. Dies führte zu der absurden Rechtslage, dass ein Verkehrsunfall mit Todesfolge für den Verursacher oftmals „billiger“ war als ein Unfall mit Verletzten.
Der nunmehr neu eingeführte Absatz 3 zu § 844 BGB sieht einen Anspruch bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Tötung vor.

Durch entsprechende Anpassungen in weiteren Gesetzen greift er auch bei Tötungen in Folge des Betriebes gefährlicher Anlagen oder des Inverkehrbringens gefährlicher Produkte.
Bei Körperverletzungen, auch schwerwiegende und solchen die zu einer lebenslangen Pflegebedürftigkeit führen, besteht dieser Anspruch für Angehörige nicht. Hier kann nur der Verletzte selbst Schmerzensgeld fordern.

Der Anspruch kann von „Hinterbliebenen“ geltend gemacht werden. Nach dem Gesetz sind dies Personen, die in einem persönlichen Näheverhältnis zum Getöteten standen. Dies sind i.d.R. Ehegatten, Lebenspartner, Eltern oder Kinder. Auch Stiefkinder, Geschwister, Lebenspartner oder sonstige Personen können berechtigt sein, wenn ein besonderes persönliches Näheverhältnis nachgewiesen wird. Umgekehrt besteht der Anspruch nicht, wenn eines der oben genannten Verwandtschaftsverhältnisse nur noch formal besteht, z.B. bei Trennung der Eheleute oder Kontaktabbruch zwischen Eltern und Kindern.

Die Höhe der Entschädigung schreibt das Gesetz nicht vor. Hier bleibt die Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung

Rechtsanwältin Simone Behnke
Anwaltskanzlei Koch Mueller Behnke
Hauptstr. 27, 16761 Hennigsdorf
Tel: 03302- 206680

22/11/2017
24/10/2017

Werden Sie richtig bezahlt? Was gehört zum Mindestlohn?

Seit 2015 gilt das Mindestlohngesetz, doch nicht alle Arbeitnehmer bekommen den ihnen zustehenden Mindestlohn. Immer wieder werden Zuschläge falsch berechnet oder das Weihnachts- beziehungsweise Urlaubsgeld auf den Mindestlohn angerechnet.

Im September diesen Jahres hat das Bundesarbeitsgericht für weitere Klarheit gesorgt und eine grundsätzliche Frage zum Thema Mindestlohn geklärt. Dabei ging es darum, ob der Mindestlohn auch für Nachtzuschläge gilt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht bejaht. Damit muss der Arbeitgeber die Nachtzuschläge aus dem Mindestlohn berechnen und darf diese nicht anhand eines älteren Tarifvertrages oder eines niedrigeren vertraglich vereinbarten Stundenlohns berechnen.

Auch muss die Vergütung für Feiertage oder für den Urlaub nach dem Mindestlohn berechnet werden. Hier sind niedrigere vereinbarte Entgelt als Grundlage für die Berechnung ebenfalls unzulässig. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber auch Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld auf den Mindestlohn nicht anrechnen.

Prüfen Sie daher immer Ihre Abrechnungen und lassen Sie sich bei Unregelmäßigkeiten rechtlich beraten.

Für nähere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung

Rechtsanwältin Simone Behnke
Anwaltskanzlei Koch Mueller Behnke
Hauptstr. 27, 16761 Hennigsdorf
Fon: 03302- 206680

25/04/2017
HARTZ-IV-TAGE AM 02.12.2016 UND 03.12.2016, 9:00 - 18:00 UHR !!!Sanktionen – kein Ende in SichtEs ist und bleibt ein bel...
24/11/2016

HARTZ-IV-TAGE AM 02.12.2016 UND 03.12.2016, 9:00 - 18:00 UHR !!!

Sanktionen – kein Ende in Sicht

Es ist und bleibt ein beliebtes Spiel der Jobcenter, durch die Verhängung von Sanktionen Leistungen zu kürzen. Dabei ist auffällig, dass Leistungskürzungen aufgrund von Meldeversäumnissen deutlich zugenommen haben, während andere Sanktionsgründe rückläufig sind. Bevor das Jobcenter jedoch tatsächlich die Leistungen kürzen darf, muss geprüft werden, ob überhaupt ein Kürzugstatbestand vorliegt, der Hilfeempfänger einen wichtigen Grund für sein Verhalten hatte und ob der vorgesehene Ermessensspielraum ausgeschöpft wurde. Oftmals ergibt eine Prüfung, dass die Zustellung der „Einladung“ nicht oder nicht formell richtig erfolgt ist. Teilweise sind die Forderungen des Amtes unberechtigt, so dass auch deswegen verhängte Sanktionen rechtswidrig sind. Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Jobcenters haben, helfen wir Ihnen gerne, Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

Adresse

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Hennigsdorf
16761

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Montag 09:00 - 12:00
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Dienstag 09:00 - 12:00
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Freitag 09:00 - 12:00

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