23/03/2017
Neue Entscheidung zur Einstufung einer Erbschaft als Einkommen bei Bezug von Sozialleistungen. Näheres: https://www.anwalt-heinsberg.de/brandaktuell.html
Brandaktuell
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Herzlich willkommen auf den Seiten der Fachanwaltskanzlei für Erbrecht und Familienrecht im Kreis Heinsberg! Wir sind eine vorwiegend auf Erbrecht und Familienrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei im Bezirk des Landgerichts Aachen, vertreten unsere Mandanten natürlich auch bundesweit vor anderen Landgerichten und Oberlandesgerichten. Wenn Sie Fragen und Probleme im Zusammenhang mit Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbvertrag, vorweggenommener Erbfolge, Testamentsauslegung, Erbschaftsteuer oder Unterhalt, elterlicher Sorge, Scheidung, Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich haben, sind Sie bei uns richtig. Seit der Gründung des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten im Jahre 2003 bis 2016 gehörte Herr Jülicher dessen Vorstand an. Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss von derzeit 22 Fachanwälten und Fachanwältinnen für Erbrecht (www.ndeex.de). Durch regen fachlichen Austausch steht unseren Mandanten neben den hohen fachlichen Kenntnissen von RA Jülicher indirekt auch die Erfahrungen von 21 anderen Fachanwälten für Erbrecht zur Verfügung. Seit Oktober 2017 hat sich uns Frau Dr. Andrea Kreutz, Fachanwältin für Familienrecht, angeschlossen. Sie ist seit 1994 Rechtsanwältin und seit 2005 Fachanwältin für Familienrecht. Seit ihrer Zulassung hat sie fast ausschließlich im Familienrecht gearbeitet. zuletzt ca 18 Jahre in einer Kanzlei in Grevenbroich. Bis zu ihrem Eintritt war Frau Rechtsanwältin Ruth Schulze-Jülicher bei uns für dasFamilienrecht zuständig.
Die Kanzlei wurde im Jahre 1949 von Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans Jülicher, dem Vater von RA Jülicher und Frau Ruth Schulze-Jülicher gegründet. 1983 trat RA Jülicher in die Knzlei ein und führte sie nach dem Tod seines Vaters zunächst alleine weiter, ehe dann seine Schwester 1988 hinzukam. 1991 erwarb RA Jülicher die Zusatzqualifikation ”vereidigter Buchprüfer. 2003 gehörte er zu den ersten Anwälten, die sich “Spezialist für Erbrecht” nennen durften. Erst 2005 wurde der Fachanwalt für Erbrecht eingeführt. RA Jülicher gehörte zu den ersten Anwälten bundesweit, die diese Zusatzqualifikation tragen dürfen.