18/03/2020
Durch das Coronavirus kommt die Wirtschaft in großen Teilen zum Erliegen. Nicht nur Dienstleister und Veranstalter, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen in unserer Region werden vor nie da gewesene Probleme gestellt.
Gerne beraten wir Sie zu all ihren rechtlichen Fragen bezüglich des Coronavirus.
Bin ich zur Schließung/Absage von Veranstaltungen verpflichtet?
Bestehen Entschädigungsmöglichkeiten?
Wann besteht Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Welche Möglichkeiten bestehen für geringfügig Beschäftigte und Auszubildende?
Besteht für mich ein Anspruch auf Gehaltsfortzahlung?
Welche Fristen gilt es zu beachten?
Vereinbaren Sie einfach einen telefonischen Besprechungstermin mit einem unserer Anwälte und wir helfen Ihnen mit ausführlichen Auskünften und nützlichen Lösungsvorschlägen sicher durch die Krise.