Jöris und Weckmann - Rechtsanwälte

Jöris und Weckmann - Rechtsanwälte Rechtsanwaltskanzlei aus Heinsberg mit über 58 Jahren Erfahrung

Durch das Coronavirus kommt die Wirtschaft in großen Teilen zum Erliegen. Nicht nur Dienstleister und Veranstalter, sond...
18/03/2020

Durch das Coronavirus kommt die Wirtschaft in großen Teilen zum Erliegen. Nicht nur Dienstleister und Veranstalter, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen in unserer Region werden vor nie da gewesene Probleme gestellt.

Gerne beraten wir Sie zu all ihren rechtlichen Fragen bezüglich des Coronavirus.

Bin ich zur Schließung/Absage von Veranstaltungen verpflichtet?
Bestehen Entschädigungsmöglichkeiten?
Wann besteht Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Welche Möglichkeiten bestehen für geringfügig Beschäftigte und Auszubildende?
Besteht für mich ein Anspruch auf Gehaltsfortzahlung?
Welche Fristen gilt es zu beachten?

Vereinbaren Sie einfach einen telefonischen Besprechungstermin mit einem unserer Anwälte und wir helfen Ihnen mit ausführlichen Auskünften und nützlichen Lösungsvorschlägen sicher durch die Krise.

17/07/2019

Bußgeldbescheide für zu schnelles fahren rechtswidrig⁉️

Bahnbrechendes Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes.

In seinem Urteil vom 05.07.2019 Az.. Lv 7/17 entschied der zuständige Senat, dass Fotos einer Geschwindigkeitsmessung des Gerätes Typ Traffistar S 350 des Herstellers Jenoptik nicht als Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ausreichen, da dieses Gerät die Rohmessdaten einer Messung nicht speichert.

Dadurch das der VerfGH das Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt, da mangels Rohmessdaten eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mehr nachvollziehbar ist. Staatliches Handeln müsse dabei immer für den einzelnen Bürger nachvollziehbar sein.

Nicht nur bei diesem Gerätetyp werden die Rohmessdaten nicht gespeichert. Ob sich insgesamt die Rechtsprechung zu dieser Problematik abhängt bleibt zwar abzuwarten, die Chancen Messungen anzugreifen sind durch dieses Urteil allerdings in jedem Fall gestiegen.

Haben auch Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, welcher möglicherweise angreifbar ist? Vereinbaren Sie einen Termin bei uns!

Rechtsanwälte Jöris und Weckmann
Westpromenade 10
52525 Heinsberg
02452/91190

Wie Arbeitszeit richtig erfassen⁉️Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14.05.2019, Az. C-55/18, sind Arb...
05/06/2019

Wie Arbeitszeit richtig erfassen⁉️

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14.05.2019, Az. C-55/18, sind Arbeitgeber im Ramen der europäischen Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG verpflichtet verlässliche Systeme zu schaffen, um die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer festzuhalten.

Das Urteil schlug hohe Wellen. Einige Verbände forderten gar die Umsetzung des Urteils zu verweigern.

Dies ist juristisch gesehen allerdings alternativlos.

Man sollte allerdings von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Art und Weise der Erfassung selbst im Rahmen des geltenden Rechts auszugestalten.

Gerne beraten wir Sie hierzu und zu anderen arbeitsrechtlichen Problemen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei uns❗

‼️ Bei 200 kmh das KFZ eigene Infotainment System zu bedienen ist grob fahrlässig ‼️Das OLG Nürnberg entschied am 02.05....
05/06/2019

‼️ Bei 200 kmh das KFZ eigene Infotainment System zu bedienen ist grob fahrlässig ‼️

Das OLG Nürnberg entschied am 02.05.2019 (Urt. v. 02.05.2019, Az. 13 U 1296/17), dass jemand grob fahrlässig handelt, der bei 200 kmh das Informationssystem seines KFZ bedient. Kommt es dann zum Unfall, trifft einen das überwiegende Verschulden. Ein solches Verhalten stelle eine schwere und unentschuldbare Pflichtverletzung dar❗

Hatten auch Sie einen KFZ Unfall und benötigen komptente juristische Hilfe, dann vereinbaren Sie einen Termin bei uns❗

05/06/2019

‼️Betriebsgefahr für das eigene KFZ auch noch anderthalb Tage nach dem Unfall‼️

Der BGH entschied am 26.03.2019, dass die betriebsgefahr für das Führen eines KFz auch noch in der Zeit nach dem Unfall fortgelten kann (Urt. v. 26.03.2019, Az. VI ZR 236/18). Im zu Grunde liegenden Fall verbrachte ein Abschleppunternehmen das UnfallKFZ bereits in eine Werkstatt. Der dortige Mitarbeiter zog auch den Schlüssel vom Schloss, klemmte allerdings die Batterie nicht ab. Infolge eine Kurzschlusses bedingt durch den Unfall 1,5 Tage zuvor kam es dann zum Brand, welche auch benachbarte gebäude beschädigte. Die zuständige Gebäudeversicherung nahm daraufhin den Halter des KFZ nach §7 StVO in Anspruch. Nach Ansicht des BGH zurecht❗

Falls auch Sie einen Verkehrsunfall haben und eine von Anfang an kompetente und schadensmindernde juristische Beratung wünschen, vereinbaren Sie einen Termin bei uns❗

Der BGH entschied heute, dass Unity Media ihre eigenen Router, welche sie an ihre Kunden verleihen, dazu nutzen darf flä...
25/04/2019

Der BGH entschied heute, dass Unity Media ihre eigenen Router, welche sie an ihre Kunden verleihen, dazu nutzen darf flächendeckend WLAN-Hotspots einzurichten. Somit besteht für denjenigen, der seine privaten Daten und seinen Internetanschluss schützen möchte, nur noch die Möglichkeit einen eigenen Router zu kaufen und diesen zu nutzen.

Ein Internetanbieter darf die privaten Router seiner Kunden auch dazu nutzen, Dritten ein Netz zur Verfügung zu stellen, so der BGH.

‼️Sie haben ein rechtliches Anliegen, sind sich aber nicht sicher, ob ein Besuch beim Anwalt sich lohnt⁉️Kontaktieren Si...
20/02/2019

‼️Sie haben ein rechtliches Anliegen, sind sich aber nicht sicher, ob ein Besuch beim Anwalt sich lohnt⁉️

Kontaktieren Sie uns unverbindlich auf über Facebookseite, wir helfen Ihnen gern mit einer Ersteinschätzung weiter❗

Wenn man sich in Datenschutzfragen unsicher ist, am besten nachfragen bei Leuten, die es wissen müssen, den Anwalt des V...
20/10/2018

Wenn man sich in Datenschutzfragen unsicher ist, am besten nachfragen bei Leuten, die es wissen müssen, den Anwalt des Vertrauens oder den Datenschutzbeauftragten. Die Zeitung, die mehr an der nächsten reißerischen Überschrift interessiert als an der Aufklärung, ist der schlechteste Ratgeber!

Diese BILD-Geschichte ist Irrsinn. Die Datenschutzgrundverordnung regelt nichts zu Namen auf Türklingeln🚪. Niemand muss Namen von Türklingeln oder Briefkästen entfernen.

Du entscheidest, was auf deinem Klingelschild steht❗

Auch die deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz 🇩🇪 hat klargestellt: „Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig."
Bei Fragen und Unklarheiten wissen die föderalen Datenschutzbehörden Rat.

Was die europäische Datenschutzgrundverordnung wirklich regelt und was nicht, könnt Ihr hier nachlesen ➡ https://bit.ly/2ywhkVF

‼️Pflegenotstand in Deutschland‼️Machen sich die Pflegekräfte strafbar?Seit vielen Jahren ist die Pflege in Deutschland ...
19/09/2018

‼️Pflegenotstand in Deutschland‼️

Machen sich die Pflegekräfte strafbar?

Seit vielen Jahren ist die Pflege in Deutschland personell unterbesetzt und das Pflegepersonal leidet oft unter hohem Ergebnisdruck und Protokollzwängen.
Nicht nur die Pflegebedürftigen leiden unter diesen Umständen. Auch die Pflegekräfte werden immer öfter gezwungen sich in rechtlichen Grauzonen zu bewegen.

So sollen Maßnahmen protokolliert und abgerechnet werden, die nie erbracht wurden, oder notwendige Pflegearbeiten an Patienten ausbleiben, um die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu wahren. Hinzu kommt oft auch hoher Druck durch die übrigen Angestellten ausgegrenzt zu werden, sofern man die Probleme offen anspricht oder bessern will.

➡️ Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung für alle Probleme rund um die Pfege und versprechen Ihnen diskrete Lösungsansätze.
➡️Oft ist es keine Option solche Missstände hinzunehmen und zu riskieren, dass diese auf einen selbst zurück fallen.
➡️Gehen Sie die Probleme aktiv an und vermeiden Sie somit früh arbeitsrechtliche Konsequenzen!

Kontaktieren Sie uns unter:

Jöris und Weckmann | Rechtsanwälte
Westpromenade 10
52525 Heinsberg

Tel: +49 (2452) 9119 - 0
Fax: +49 (2452) 9119 - 19
[email protected]

oder besuchen Sie uns auf unserer Internetseite:
https://recht.joeris-partner.de/rechtsanwalt/

Adresse

Westpromenade 10
Heinsberg
52525

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 13:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 18:00

Telefon

+49245291190

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Jöris und Weckmann - Rechtsanwälte erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen