Vollmar Banzhaf + Koll. Rechtsanwälte

Vollmar Banzhaf + Koll. Rechtsanwälte Zivilrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei mit den Spezialgebieten Familienrecht, Arbeitsrech Prof.

Dr. Iris-Beatrix Vollmar > Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Dr. Volker Banzhaf > Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
und Fachanwalt für Familienrecht
Stefanie Baltussen > Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

08/01/2019

Gute Rechtsberatung kann in wichtigen Momenten entscheidend sein. Anwälte kennen die Tücken des Rechtssystems, die für Laien oft schwer zu erkennen sind. Rechtsbeistand ist nicht erst nützlich, wenn bereits Probleme vorhanden sind. Es geht vor allem darum, nicht erst in juristische Stolperfallen...

Wer seinen Ehegatten oder einzelne Kinder absichern will, sollte auf ein Testament nicht verzichten. Und wer eine/n nich...
25/10/2018

Wer seinen Ehegatten oder einzelne Kinder absichern will, sollte auf ein Testament nicht verzichten. Und wer eine/n nichtehelichen Lebensgefährten oder Lebensgefährtin bedenken will, kommt um ein Testament nicht herum.!

Jeder kann seine Erben selbst bestimmen. Wer aber ohne oder stirbt, für den bestimmt das Gesetz. Warum es immer besser ist, ein Testament aufzusetzen, lesen Sie hier: http://bit.ly/Erbfolge

10/07/2018

☝️

28/12/2017

Achtung: Es geht wieder los ...

27/12/2017

Berlin (DAV). Vor dem geplanten Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) zum 1. Januar 2018 sorgten Mitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für …

Kindesunterhalt neue Düsseldorfer TabelleDie Festlegung der Höhe des Kindesunterhaltes erfolgt in der Regel unter Zugrun...
06/11/2017

Kindesunterhalt neue Düsseldorfer Tabelle
Die Festlegung der Höhe des Kindesunterhaltes erfolgt in der Regel unter Zugrundelegung der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, eines Rechenwerks des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das im Wesentlichen von allen deutschen Oberlandesgerichten übernommen wird.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt die ab 1. Januar 2018 anzuwendende Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Der Mindestunterhalt wird danach für Kinder bis zum 12. Geburtstag um € 6,00 und für Kinder bis zum 18. Geburtstag um € 7,00 monatlich angehoben.
Wie bisher wird eine Erhöhung des Mindestunterhaltes berechnet unter Zugrundelegung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen. Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle erfolgt eine Anhebung der Einkommensgruppen um ob jeweils € 400,00. Mindestunterhalt schuldet daher ein Unterhaltspflichtiger bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen in Höhe von € 1.900,00 statt bisher € 1.500,00. Erst bei Einkommen über € 1.900,00 beginnen die weiteren Einkommensgruppen mit jeweils Stufen zu monatlich € 400,00.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20171106_PM_Duesseldorfer-Tabelle/index.php
Unterhaltstitel, mit der denen eine sogenannte dynamische Titulierung erfolgt, die also zur Zahlung eines bestimmten Prozentsatzes des Mindestunterhaltes der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle und der jeweiligen Altersstufe verpflichten, werden also, wenn sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen nicht verändert haben, ab Januar 2018 zu einer Unterhaltszahlung verpflichten, die der nächsthöheren Einkommensgruppe entsprechen und damit regelmäßig um 5 % bzw. 8% des gesetzlichen Mindestunterhaltes überhöht sind . Dies macht monatlich pro Kind je nach Altersstufe und Einkommensgruppe zwischen € 17,00 und € 38,00 aus.
Ob eine Abänderung des Unterhaltstitels möglich ist, hängt von der Art der Titulierung ab. Familiengerichtliche Beschlüsse können nur bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse abgeändert werden, wobei die Rechtsprechung die Wesentlichkeitsgrenze bei einer Veränderung der Zahlungspflicht um 10 % annimmt. Da die Überhöhung durch die falsche Eingruppierung in die nächsthöhere Einkommensgruppe nur zu einer Überzahlung von 5 % bzw. 8 % führt, ist die Wesentlichkeitsgrenze hier nicht erreicht, wenn nicht noch andere Umstände wie eine Verringerung des Einkommens hinzukommen. Jugendamtsurkunden oder gerichtlich protokollierte Vergleiche hingegen können ohne Beachtung der Wesentlichkeitsgrenze abgeändert werden.
Wer als Unterhaltspflichtiger eine Herabsetzung der titulierten Forderung verlangt, muss allerdings damit rechnen, dass eine vollständige Neuberechnung des Unterhalts vorgenommen wird. Sollte sich seit der Titulierung eine Erhöhung des Einkommens ergeben haben, besteht durchaus die Möglichkeit, dass ob der Unterhaltspflichtige in eine höhere Einkommensgruppe eingestellt wird und eventuell sogar noch zu höherem Unterhalt entsprechend der neu ermittelten Einkommensgruppe herangezogen wird. Vorsicht ist hier also geboten.

Schutzimpfung eines KindesKönnen sich die Eltern, die gemeinsam die elterliche Sorge für ein Kind haben, nicht darüber e...
01/11/2017

Schutzimpfung eines Kindes
Können sich die Eltern, die gemeinsam die elterliche Sorge für ein Kind haben, nicht darüber einigen, ob bei ihrem Kind eine Schutzimpfung durchgeführt werden soll, ist durch das Familiengericht einem Elternteil die Befugnis zuzuweisen, über die Durchführung der Schutzimpfung im konkreten Fall alleine zu entscheiden.

Der Bundesgerichtshof hat am 03.05.2017, Az. XII ZB 157/16, entschieden, dass die Schutzimpfung eines Kindes nicht zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens gehört, über die der Elternteil alleine entscheiden dürfe, bei dem sich das Kind aufhält. Es handelt sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind, da einerseits durch die Impfung Schädigungen auftreten können, andererseits das Unterlassen der Impfung das Risiko einer Infektion schaffe.

Der Bundesgerichtshof sieht bei Standard- und Routineimpfungen das Kindeswohl am besten dadurch gewahrt, die Entscheidungsbefugnis dem Elternteil zu übertragen, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten) befürwortet, wenn bei dem betreffenden Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen. Da die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als medizinischer Standard anerkannt sind, wird die Einholung eines gesonderten Sachverständigengutachtens zur Klärung und Abwägung der allgemeinen Infektions- Impfrisiken nicht für erforderlich gehalten.

15/10/2017

Umgangsrecht der Großeltern mit Enkeln

Grundsätzlich haben auch Großeltern ein Recht zum Umgang mit ihren Enkeln, wenn dies dem Wohl der Kinder dient. Dies wird regelmäßig dann angenommen, wenn durch den Umgang bestehende Bindungen aufrechterhalten werden sollen. Der Umgang dient nicht den Interessen der Großeltern, sondern der Erfüllung der sozialen und menschlichen Bedürfnisse des Kindes, etwa auf Kenntnis seiner Abstammung und auf Erhalt familiärer Beziehungen.
Der Bundesgerichtshof hat hierzu am 12.07.2017 (Az. XII ZB 350/16) entschieden, dass der Umgang der Großeltern mit dem Kind regelmäßig nicht dem Wohl des Kindes dient, wenn die Eltern, die den Umgang ablehnen, und die Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geriete. Dies gilt auch, wenn ohne den Streit zwischen den Großeltern und den Eltern eine tragfähige Bindung des Kindes zu den Großeltern bestünde. Da nur auf das Wohl des Kindes abzustellen ist, ist es unerheblich, ob die Ursache für das Zerwürfnis bei den Eltern oder bei den Großeltern liegt.
Kleinere Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Großeltern reichen in der Regel nicht aus, um den Umgang zu versagen. Wenn die Meinungsverschiedenheiten zwischen Großeltern und Eltern des Kindes so groß sind, dass die Großeltern eine gerichtliche Entscheidung über die Gewährung des Umgangs beantragen müssen, wird aber nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs von den Großeltern sehr sorgfältig zu begründen sein, weshalb dennoch der Umgang mit den Großeltern im Interesse des Kindes liegt.

Spezialisierung und Qualifizierung auch bei unseren Assistentinnen:Wir freuen uns und sind stolz über die Zertifizierung...
06/07/2017

Spezialisierung und Qualifizierung auch bei unseren Assistentinnen:
Wir freuen uns und sind stolz über die Zertifizierung unserer Mitarbeiterin Frau Alfieri als Fachsekretärin Familienrecht durch die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Wir haben es tatsächlich geschafft: unsere aktualisierte Homepage ist seit heute online! Wir freuen uns über jeden Besuc...
05/07/2017

Wir haben es tatsächlich geschafft: unsere aktualisierte Homepage ist seit heute online!
Wir freuen uns über jeden Besuch auf
www.vollmar-banzhaf.de

Rechtsanwälte Heilbronn - Dr. Volker Banzhaf, Prof. Dr. Iris-Beatrix Vollmar & Stefanie Baltussen - Fachanwälte Familienrecht Heilbronn

Bye bye WollhausIm Wollhausturm war 35 Jahre unser Büro.Das Stadtbild wird sich an dieser Stelle in den nächsten Jahren ...
20/12/2015

Bye bye Wollhaus
Im Wollhausturm war 35 Jahre unser Büro.Das Stadtbild wird sich an dieser Stelle in den nächsten Jahren verändern. Im April 2016 werden wir daher unseren Standort verlegen. Der Mietvertrag über unsere neuen Büroräume in der Bahnhofstraße 19 - 23 in Heilbronn ist geschlossen.

Adresse

Bahnhofstraße 19/23
Heilbronn
74072

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 17:00

Telefon

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