Dr.Schoch & Leister; Rechtsanwälte I Fachanwälte

Dr.Schoch & Leister; Rechtsanwälte I Fachanwälte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Miet- und Wohnun

Rechtsanwälte Paul Werle-Rüdinger, Dr. Frank Schoch, Jürgen Leister undNataie Hartig
Rechtsanwälte und Fachanwälte

Rechtsanwalt Dr. Frank Schoch
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Jürgen Leister Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kontakt

siehe Box
Rechtsform

Die Kanzlei Werle-Rüdinger & Dr. Schoch ist eine
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Berufs

bezeichnung und zuständige Kammern

Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe; Kontakt: [email protected]
Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG)
USt-IdNr. 32068/18471
Berufshaftpflichtversicherung

Dr. Frank Schoch:
HDI-Gerling
Postfach 25 03 09
90128 Nürnberg

Jürgen Leister:
R+V Versicherung
Voltastraße 84
60486 Frankfurt

Silke Morsch:
Axa Versicherung AG
Postfach 12 03 52
10593 Berlin

Werden ausführliche Informationsunterlagen über die Dienstleistung zur Verfügung gestellt, so sind die folgenden Informationen darin zu nennen, auf die hiermit ausdrücklich hingewiesen werden:
Berufsrechtliche Regelungen

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik “Berufsrecht” auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden. Multidisziplinäre Tätigkeiten/berufliche Gemeinschaften
Die angegebenen Rechtsanwälte haben sich in der Form Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen zur dauerhaften Berufsausübung. Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird daher immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: [email protected].

Alle Jahre wieder
19/12/2025

Alle Jahre wieder

17/12/2025

So entschied das LG Kiel – rechtzeitig zur Weihnachtszeit. Ein Spirituosen-Verband zog ein kleines Unternehmen vor Gericht. Der Grund: Deren „Likör ohne Ei“ könnte fälschlicherweise als Eierlikör verstanden werden. Der Hersteller war der Überzeugung, dass der Name klar darauf hinweist, dass kein Ei im Likör ist. Das Urteil bestätigt: Der Name „Likör ohne Ei“ weist klar darauf hin, dass in dem Likör kein Ei enthalten ist.

(Az: 15 O 28/24)

14/12/2025

*🔧🚗 BGH: Kein Nutzungsausfall, wenn ein zumutbares Ersatzfahrzeug bereitsteht – Was das neue Urteil für Geschädigte bedeutet*

Der Bundesgerichtshof hat am 07.10.2025 (VI ZR 246/24) entschieden:

Wer nach einem Unfall ein zumutbares Ersatzfahrzeug nutzen kann, hat keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung – selbst dann nicht, wenn er ursprünglich Mietwagenkosten geltend gemacht hat.

Worum ging es?

Ein Unternehmen stellte seinem Geschäftsführer einen Porsche als Dienst- und Privatwagen zur Verfügung. Nach einem unverschuldeten Unfall entstand ein Totalschaden. Für die Übergangszeit mietete das Unternehmen einen Citroën an und verlangte Mietwagenkosten von der gegnerischen Versicherung. Später wollte es stattdessen Nutzungsausfall geltend machen.

Der BGH sagt klar: Das geht nicht.

Denn: Der Geschäftsführer konnte den Mietwagen nutzen – und die Nutzung war zumutbar. Damit liegt kein ersatzfähiger Nutzungsausfall mehr vor.

Warum ist das wichtig?

Der BGH stellt erneut klar:

Die Frage ist nicht, ob der Mietwagen „gleichwertig“ oder „prestigeträchtig“ ist, sondern ob er die alltägliche Mobilität sicherstellt. Prestige, Fahrgefühl oder Wertschätzung sind nicht vermögensrechtlich ersatzfähig.

🔎 Praxisrelevanz:

Eine frühzeitige Beratung ist entscheidend. Wer Mietwagenkosten geltend macht, verzichtet faktisch auf Nutzungsausfall, sofern das Ersatzfahrzeug nutzbar und zumutbar ist.

📚 Quelle: ADAC-Juristische Zentrale, VA 51/2025, mit Bezug auf BGH Urteil vom 07.10.2025 (VI ZR 246/24)

12/11/2025

*🚗⚖️ Vorschaden: Warum fehlende Reparaturnachweise teuer werden können*

Wer nach einem Unfall Schadenersatz verlangt, sollte alle Reparaturbelege früherer Schäden sorgfältig aufbewahren – sonst kann es teuer werden.

Das OLG Saarbrücken (Beschluss vom 1. Oktober 2024, Az. 3 W 7/24) entschied:

Wenn ein Vorschaden bekannt ist und die Reparatur nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, darf der Versicherer die Zahlung zunächst verweigern. Erfolgt der Nachweis erst im Prozess, bleibt der Kläger in der Regel auf den Prozesskosten sitzen – selbst wenn er am Ende Geld erhält.

💬 Das Gericht stellte klar:

Ein reines Gutachten reicht nicht aus. Wer Vorschäden verschweigt oder die Reparatur nicht belegt, gibt Anlass zur Klage – und trägt damit auch das Kostenrisiko (§ 93 ZPO).

💡 Tipp: Werkstattrechnungen und Reparaturnachweise immer aufbewahren – sie können im Streitfall über mehrere Tausend Euro an Prozesskosten entscheiden.

Den ganzen Artikel gibt es hier zum Nachlesen:

https://www.verkehrsanwaelte.de/news/details/vorschaden-warum-fehlende-reparaturnachweise-teuer-werden-koennen/

25/10/2025

*💥 Dieselskandal: OVG Schleswig erklärt VW-Update mit Thermofenster für rechtswidrig*

Ein neues Kapitel im Dieselskandal: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass das Software-Update für VW-Diesel mit EA189-Motor rechtswidrige Abschalteinrichtungen enthält.

Der Freigabebescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wurde damit für rechtswidrig erklärt.

💬 Kern des Urteils:

Das sogenannte Thermofenster, das die Abgasreinigung bei Temperaturen unter 10 °C reduziert, ist nach EU-Recht grundsätzlich unzulässig.

Die Ausnahme zum Motorschutz greife nicht – schließlich herrschen in großen Teilen Europas Durchschnittstemperaturen unter 10 °C.

Das KBA müsse VW nun auffordern, geeignete Abhilfemaßnahmen zu treffen, um die Fahrzeuge rechtmäßig zu machen.

⚖️ Was bedeutet das Urteil?

Es ist noch nicht rechtskräftig, Revision wurde aber nicht zugelassen.

Sollte es Bestand haben, drohen weitreichende Folgen – von Rückrufen bis hin zu möglichen Stilllegungen.

Die Auswirkungen betreffen nicht nur VW, sondern potenziell Millionen Diesel-Fahrzeuge verschiedener Hersteller.

💡 Zivilrechtlich ändert das Urteil jedoch nichts an der bisherigen Linie des BGH: Schadensersatz bleibt auf maximal 15 % des Kaufpreises begrenzt.

📌 Fazit:

Das OVG-Urteil erhöht den Druck auf Hersteller und Behörden gleichermaßen.

Die Gerichte folgen der strengen Linie des EuGH – Abschalteinrichtungen bleiben europarechtlich unzulässig, auch wenn sie unter dem Vorwand des Motorschutzes eingeführt wurden.

📚 Quelle: ADAC-Juristische Zentrale, VA 44/2025, mit Bezug auf EGH Rechtssache C-666/23

06/08/2025

*Unfall ohne Zusammenstoß? Dieses Urteil überrascht!*

Eine Autofahrerin zwang durch ihr Verhalten auf engem Weg einen Radfahrer zu einem riskanten Bremsmanöver: Er stürzte, sie haftet zur Hälfte. Obwohl es keinen Zusammenstoß gab, begründete das Gericht ihre Mitschuld mit der Betriebsgefahr und dem Verstoß gegen Rücksichtspflichten. Auch der Radfahrer trägt Mitschuld: Er war zu schnell und vertraute zu sehr auf freie Fahrt. Das Urteil zeigt: Rücksicht und Sicht sind auf engen Wegen Pflicht.

Den ganzen Artikel gibt es hier nachzulesen:

https://www.verkehrsanwaelte.de/news/details/wenn-der-unfall-ohne-kollision-passiert-autofahrerin-haftet-zur-haelfte-mit/

10/07/2025

Das OLG Naumburg hat ein Urteil aufgehoben, in dem ein Amtsgericht alle Verfahrensbeteiligten konsequent genderneutral benannt hatte.

08/07/2025

Ein Vermächtnis ist eine letztwillige Verfügung, mit der der Erblasser einer bestimmten Person – dem Vermächtnisnehmer – einen Anspruch auf einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne sie als Erben einzusetzen. Der Unterschied zum Erben liegt darin, dass der Vermächtnisnehmer keinen Teil des Nach...

30/06/2025

Das LAG Schleswig-Hollstein stellt klar: Wer wegen eines entzündeten Tattoos arbeitsunfähig ist, hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

24/04/2025

Verschärft der Gesetzgeber zunehmend die Beleidigungstatbestände, weil die Gesellschaft zu 'dünnhäutig' geworden ist?

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