23/03/2020
Umgangsrecht in Zeiten der Coronakrise
Seit rund einer Woche scheint es so, als würden für einige Elternteile gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarungen (vollstreckungsfähig) oder Umgangsbeschlüsse coronabedingt keine Rechtsgültigkeit mehr haben.
Wer als Mutter oder Vater nunmehr denkt, er könne den Umgang des anderen Elternteils mit dem gemeinsamen Kind dadurch folgenlos unterbinden, dass er unter dem Deckmantel der Coronakrise den Umgang eigenmächtig aussetzt, irrt.
Durch derartige Eigenmächtigkeiten betroffene Mütter oder Väter haben die Möglichkeit, den Verstoß gegen die Umgangsregelung durch einen Ordnungsgeldantrag zur Sanktion zu bringen. Zwar fällt ein Ordnungsgeld, hilfsweise die Ordnungshaft im Falle der Zahlungsunfähigkeit, von Gericht zu Gericht recht unterschiedlich aus, doch ist bereits in der Vergangenheit festzustellen gewesen, dass die Gerichte zusehends schärfer auf Umgangsmissachtung reagieren. Wenn jetzt ohne triftigen Grund und mitunter über längere Zeiträume der Umgang unterbunden wird, kann dies zu empfindlichen Ordnungsgeldern, hilfsweise Ordnungshaft führen.
Das eigenmächtige Aussetzen des Umgangs wie jüngst „verhängt“ bis mindestens 19.4.2020 könnte auch je nach Vorgeschichte eine Kindeswohlgefährdung bedeuten. Sollte eine Kindeswohlgefährdung zu beobachten oder befürchten sein, so werden die Gerichte trotz Coronakrise wie gehabt kurzfristige Anhörungstermine bestimmen.
Je nach Vorgeschichte der Eltern sind sorgerechtliche Konsequenzen bis hin zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den bislang umgangsberechtigten Elternteil denkbar insbesondere dann, wenn nicht ich zum ersten Mal die Bindungstoleranz (die Fähigkeit, Umgang mit dem anderen Elternteil zu fördern und zu unterstützen) eines Elternteils in Zweifel gezogen werden muss.
Sollten auch Sie als Mutter oder Vater durch verbotene Eigenmacht des anderen Elternteils an der Ausübung des Umgangsrechts gehindert werden, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Trotz Krise beraten und vertreten wir Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.