27/07/2016
Thomas Bach vs. Robert Harting: Beleidigung durch Harting?
Die für viele Menschen und vor allem Sportler kaum zu ertragende Entscheidung des IOC, trotz des staatlich organisierten systematischen Dopings russische Sportler an den Olympischen Spielen in Rio teilnehmen zu lassen, hat Diskus-Star Robert Harting zu deutlichen Worten veranlasst. Er kritisierte dabei vor allem die Rolle des IOC-Präsidenten Thomas Bach und äußerte, er halte Thomas für ein Teil des Doping-Systems und er schäme sich für ihn.
Der Jurist Thomas Bach warf Robert Harting eine "nicht akzeptable Entgleisung" und eine "Beleidigung" vor. Ist an diesen Vorwürfen etwas dran bzw. muss Thomas Bach die Äußerungen von Robert Harting hinnehmen?
Nicht hinnehmen müsste Thomas Bach die Äußerungen dann, wenn Robert Harting etwa unwahre Tatsachen über ihn verbreitet hätte. Tatsachen hat Harting jedoch soweit bekannt nicht behauptet. Er hat lediglich seine persönliche Meinung über die Person und die Rolle von Thomas Bach geäußert und wiederholt gesagt, dass und weshalb er von Thomas Bach enttäuscht sei. Das ist jedoch im Gegensatz zu einer Tatsachenbehauptung ein Werturteil, welches grundsätzlich im Rahmen der Meinungsäußerungsfreiheit zulässig ist. Die Grenze wird lediglich im Falle der sogenannten Schmähkritik, überschritten, was insbesondere bei einer Beleidigung der Fall ist. Beleidigen lassen muss sich also niemand. Eine Beleidigung wirft ja auch Thomas Bach Robert Harting vor. Doch eine solche kann ich in den Äußerungen Robert Hartings nicht erkennen. Dass er sich für Robert Bach schäme, darf er grundsätzlich frei äußern. Meines Erachtens hat Herr Bach somit die Äußerungen von Robert Harting hinzunehmen.
Natürlich darf Thomas Bach sich beleidigt fühlen. Dies steht ihm zu und dies darf er auch äußern. Mich persönlich erinnert das Beleidigtsein in solchen Fällen jedoch eher an Despoten wie Erdogan oder Putin, die auch schnell "beleidigt" sind, wenn man ihnen widerspricht. Anders als in den Heimatländern dieser Despoten kann jedoch in einem Rechtsstaat nur dann gegen "Beleidigungen" oder unliebsame Äußerungen vorgegangen werden, wenn es sich tatsächlich um Beleidigungen im rechtlichen Sinne oder aber um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt. Dies ist in den hier in Rede stehenden Äußerungen allerdings nicht der Fall.
Hier der Link zum Artikel, in dem über die Reaktion des IOC-Präsidenten auf die Äußerungen von Robert Harting berichtet wird:
http://www.spiegel.de/sport/sonst/thomas-bach-kontert-robert-harting-eine-nicht-akzeptable-entgleisung-a-1104865.html
Thomas Bach wehrt sich gegen die Kritik an der Entscheidung, dass Russlands Athleten in Rio starten dürfen. Der IOC-Chef verteidigt die Maßnahme, widerspricht dem Vorwurf der Befangenheit und kritisiert die Wada.