31/07/2026
Kann ein notarielles Testament wegen Demenz des Erblassers unwirksam sein?
Zunehmend werden wir in unserer Praxis gefragt, ob auch ein notarielles Testament wegen Testierunfähigkeit des Erblassers unwirksam sein kann.
Der Notar muss sich von Gesetzes wegen vor der Beurkundung einen Eindruck verschaffen, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass nicht wirksam testiert werden kann.
Der Eindruck des Notars hat eine erhebliche Indizwirkung. Der Notar ist jedoch medizinischer Laie und kann die Einschätzung eines Facharztes nicht ersetzen.
Wenn begründete Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen, wird diese in aller Regel im Erbscheinsverfahren oder gegebenfalls im Rahmen einer Erbenfestellungsklage durch ein Sachverständigengutachten geprüft.
Zu der Thematik „notarielles Testament, Testierunfähigkeit und Demenz“ haben wir eine neue Unterseite der Kanzlei veröffentlicht:
https://www.kanzlei-fathieh.de/notarielles-testament-demenz.html