Rechtsanwalt Sven Diel Erbrecht & Nachfolgeplanung

Rechtsanwalt Sven Diel Erbrecht & Nachfolgeplanung Rechtsanwalt für Erbrecht und Insolvenzverwalter.

Ich helfe bei Vermögensnachfolge, Testamenten, Pflichtteilsfragen und der Vermeidung von Streit in Familien und Unternehmen.

Die Erbschaftsteuer ist eines der emotionalsten Themen im deutschen Steuerrecht.Und eine der Debatten, die am seltensten...
09/09/2026

Die Erbschaftsteuer ist eines der emotionalsten Themen im deutschen Steuerrecht.

Und eine der Debatten, die am seltensten mit Zahlen geführt wird.

Deshalb heute ohne Position aber mit den Argumenten beider Seiten.

Argumente für eine höhere Besteuerung:
→ Vermögen konzentriert sich in Deutschland stark; Erbschaften verstärken diesen Effekt über Generationen
→ Erben ist keine Leistung, anders als Arbeitseinkommen, das voll besteuert wird
→ Große Betriebsvermögen werden durch Verschonungsregelungen teilweise erheblich entlastet
→ Andere Länder besteuern Erbschaften deutlich höher

Argumente gegen eine höhere Besteuerung:
→ Das vererbte Vermögen wurde bereits versteuert, als Einkommen, als Gewinn, als Kapitalertrag
→ Familienunternehmen können durch Erbschaftsteuer in Liquiditätsprobleme geraten, mit Folgen für Arbeitsplätze
→ Immobilienvermögen ist nicht liquide; Steuer kann Verkaufszwang auslösen
→ Vermögensübertragung innerhalb der Familie ist kein Zufluss von außen

Was in der Praxis passiert:
Die meisten Erbfälle in Deutschland bleiben steuerfrei, die Freibeträge greifen.
Steuerlich relevant wird es typischerweise bei größerem Immobilien- oder Betriebsvermögen.

Was ich in der Beratung erlebe:
Menschen unterschätzen die Steuerlast, bis sie den Bescheid sehen.
Und sie überschätzen, wie viel sich noch nach dem Erbfall gestalten lässt.

Wie stehen Sie zu dieser Debatte?
Erbschaftsteuer, gerechte Umverteilung oder Doppelbesteuerung? Diese Frage teilt Menschen.
Ich bin gespannt auf Ihre Argumente.

Das Berliner Testament ist das bekannteste Testament in Deutschland.Und es wird nach meiner Erfahrung deutlich zu häufig...
08/09/2026

Das Berliner Testament ist das bekannteste Testament in Deutschland.
Und es wird nach meiner Erfahrung deutlich zu häufig eingesetzt.

Damit mache ich mich nicht überall beliebt. Aber die Gründe sind sachlich:

Problem 1: Die Kinder sind nach dem ersten Erbfall enterbt.
Damit entsteht sofort ein Pflichtteilsanspruch gegen den überlebenden Ehegatten, in bar. Auch wenn das Vermögen in einer Immobilie steckt.

Problem 2: Steuerliche Freibeträge verfallen.
Beim ersten Erbfall erben die Kinder nichts. Ihre Freibeträge bleiben ungenutzt. Beim zweiten Erbfall fällt dann das gesamte Vermögen auf einmal an, oft mit deutlich höherer Steuerlast.

Problem 3: Bindungswirkung.
Nach dem Tod des Erstversterbenden kann der Überlebende wechselbezügliche Verfügungen in der Regel nicht mehr einseitig ändern. Auch dann nicht, wenn sich die Familiensituation grundlegend verändert hat.

Problem 4: Es passt oft nicht zur Patchwork-Realität.
Kinder aus früheren Beziehungen, neue Partner, geänderte Lebensentwürfe - das Berliner Testament ist auf ein Familienbild ausgerichtet, das immer seltener wird.

Wann ist es trotzdem sinnvoll?
Wenn das Vermögen überschaubar ist, die Kinder eng gebunden sind und der Schutz des überlebenden Partners absolute Priorität hat.

Aber das sollte eine bewusste Entscheidung sein.
Kein Standard, den man übernimmt, weil ihn alle machen.

Sehen Sie das anders?
Haben Sie ein Berliner Testament? War das eine bewusste Entscheidung oder der naheliegende Standard?

Eine unpopuläre Position, die ich in der Beratung häufig vertrete:Gleiches Erbe für alle Kinder ist nicht automatisch ge...
07/09/2026

Eine unpopuläre Position, die ich in der Beratung häufig vertrete:

Gleiches Erbe für alle Kinder ist nicht automatisch gerecht.

Der Standardsatz vieler Eltern lautet: „Alle bekommen gleich viel. Das ist fair."

Ich verstehe den Impuls. Er kommt aus Liebe und aus dem Wunsch, keinen zu bevorzugen.

Aber schauen wir uns an, was in der Realität passiert:

Ein Kind pflegt die Eltern über Jahre und reduziert dafür seine Arbeitszeit.
Ein anderes hat 15 Jahre im Familienbetrieb mitgearbeitet, zu Konditionen unter Marktniveau.
Ein drittes hat bereits 150.000 € für den Hauskauf bekommen.
Ein viertes hat nie um Hilfe gebeten und auch nie welche bekommen.

Sollen die wirklich alle exakt dasselbe erben?

Das Erbrecht kennt Instrumente für Differenzierung:
→ Vorausvermächtnisse für besondere Leistungen
→ Anrechnung von Vorempfängen auf den Erbteil
→ Ausgleichung von Pflegeleistungen unter Abkömmlingen
→ Teilungsanordnungen mit Wertausgleich

Kaum jemand nutzt sie.

Der Grund ist selten rechtlicher Natur.
Er ist emotional: Eltern wollen keinen Konflikt zu Lebzeiten. Also verschieben sie ihn, in die Zeit nach ihrem Tod.

Ich halte das für den falschen Weg.

Wer differenziert, sollte es erklären. Zu Lebzeiten. Im Gespräch.
Das ist unangenehm. Aber es ist ehrlicher, als das eigene Unbehagen an die Kinder weiterzureichen.

Wie sehen Sie das?
Gleichbehandlung oder Leistungsgerechtigkeit, was ist im Erbrecht die bessere Leitlinie?
Ich bin gespannt auf Ihre Sicht.

Hans stirbt im Oktober. Kein Testament.Seine drei Kinder, Birgit, Rolf und Thomas, erben zu gleichen Teilen.Bei der Durc...
04/09/2026

Hans stirbt im Oktober. Kein Testament.

Seine drei Kinder, Birgit, Rolf und Thomas, erben zu gleichen Teilen.

Bei der Durchsicht seiner Unterlagen findet Birgit einen Brief. Handgeschrieben. An alle drei Kinder adressiert.

Hans schreibt:

„Ich wollte immer, dass das Haus zu Rolf geht. Er hat sich darum gekümmert, als ich krank war.
Ich weiß, dass ein Brief kein Testament ist.
Aber ich möchte, dass ihr wisst, was ich mir gewünscht hätte.
Ich vertraue euch."

Der Brief ist kein Testament. Er hat keine rechtliche Wirkung.

Was dann passiert und das ist das Bemerkenswerte an diesem Fall:

Birgit und Thomas lesen den Brief. Mehrfach.

Sie beschließen, Hans' Wunsch zu folgen.
Sie schließen mit Rolf eine notarielle Vereinbarung:
Rolf erhält das Haus. Birgit und Thomas erhalten je eine Ausgleichszahlung.

Es gibt keinen Streit. Keinen Anwalt. Keine Klage.

Warum hat das geklappt?
Weil Hans etwas getan hatte, das im Erbrecht selten ist:
Er hatte geschrieben, was er wollte. Und er hatte erklärt, warum.

Nicht rechtlich bindend.
Aber menschlich bindend.

Was der Fall lehrt:
Manchmal ist die Kommunikation wichtiger als das Dokument.
Aber beides zusammen ist am stärksten.

Hans hatte Glück, dass seine Kinder seinen Wunsch respektiert haben.
Glück ist keine Strategie.

Haben Sie Ihren Erben erklärt, warum Sie Ihr Testament so gestaltet haben? Ein Brief dazu, kein Testament, aber ein Geschenk.

(Fiktiver Fall - Name und Details geändert - Kein Einzelfallbezug)

Familie Neumann. Mutter stirbt 2020. Hinterlässt drei Kinder und ein altes Haus auf dem Land.Das Haus: sanierungsbedürft...
03/09/2026

Familie Neumann. Mutter stirbt 2020. Hinterlässt drei Kinder und ein altes Haus auf dem Land.

Das Haus: sanierungsbedürftig. Lage: ländlich. Wert laut Gutachten: 95.000 €.

Keines der drei Kinder will es. Zu weit weg. Zu viel Aufwand.

Sie einigen sich: Das Haus wird verkauft. Sofort.

Aber: Einer der drei Brüder, Markus, ist schwer erreichbar. Er lebt im Ausland.
Die Unterschriften für den Verkauf ziehen sich hin.

2022: Noch kein Verkauf. Markus antwortet sporadisch.

2023: Der Bebauungsplan der Gemeinde ändert sich. Das Grundstück wird als Bauland ausgewiesen.

Neues Gutachten: 380.000 €.

Plötzlich wollen alle drei Geschwister das Haus. Oder zumindest den besten Anteil daraus.

Markus, der bisher kaum reagiert hatte, meldet sich nun täglich.

Was jetzt entsteht: Ein Streit über Strategie, Verkaufszeitpunkt, Käuferauswahl und Preisvorstellung.

Drei Jahre nach dem Tod der Mutter ist das Haus immer noch nicht verkauft.

Was die Mutter hätte regeln können:
→ Testamentsvollstrecker mit Verkaufsbefugnis und Frist
→ Regelung: Verkauf innerhalb von 12 Monaten, Mehrheitsentscheidung reicht aus
→ Oder: Haus direkt an ein Kind mit Ausgleichszahlungen

Kein Erblasser kann die Zukunft vorhersehen. Aber Spielregeln kann man setzen.

Haben Sie Immobilien im Nachlass, die mehrere Erben gemeinsam bekommen werden? Spielregeln für den Umgang damit gehören ins Testament.

(Fiktiver Fall - Namen und Details geändert - Kein Einzelfallbezug)

Roland, 67, hatte eine Patientenverfügung. Er war gut vorbereitet, dachte er.2016 hatte er ein Formular aus dem Internet...
02/09/2026

Roland, 67, hatte eine Patientenverfügung. Er war gut vorbereitet, dachte er.

2016 hatte er ein Formular aus dem Internet ausgedruckt. Ausgefüllt. Unterschrieben. Abgeheftet.

2024 erleidet er einen schweren Schlaganfall. Er liegt auf der Intensivstation.

Die Ärzte fragen seine Frau Ingrid nach der Verfügung.
Ingrid bringt das Dokument.

Die Ärzte lesen. Und dann erklären sie:

Die Verfügung enthält Formulierungen wie:
„Ich lehne lebenserhaltende Maßnahmen ab, wenn ich mich im Sterbeprozess befinde."

Roland ist nicht im Sterbeprozess. Er könnte überleben, aber mit erheblichen Einschränkungen.

Die Verfügung greift in dieser Situation nicht eindeutig.

Die Ärzte können sie nicht direkt anwenden. Sie müssen Ingrid als bevollmächtigte Person um ihre Einschätzung bitten.

Ingrid ist überfordert. Sie will das Richtige tun. Aber was ist das Richtige?

Sie entscheidet für Behandlung. Roland überlebt, mit dauerhafter Einschränkung.

Ob das Rolands Wille war? Ingrid wird es nie sicher wissen.

Was eine bessere Verfügung enthält:
→ Konkrete Szenarien: Wachkoma, schwere Demenz, Schlaganfall mit bleibenden Schäden
→ Für jedes Szenario: was gewünscht, was abgelehnt
→ Kombination mit Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet, wenn die Verfügung unklar ist?

Eine Patientenverfügung ist nur so gut wie ihre Konkretheit.

Haben Sie eine Patientenverfügung und beschreibt sie konkrete Szenarien, oder bleibt sie vage? Vage hilft im Ernstfall wenig.

(Fiktiver Fall - Namen und Details geändert - Kein Einzelfallbezug)

Zwei Brüder. Klaus, 56, und Stefan, 53.Gutes Verhältnis. Immer.Nach dem Tod der Eltern teilen sie alles friedlich auf. K...
01/09/2026

Zwei Brüder. Klaus, 56, und Stefan, 53.

Gutes Verhältnis. Immer.
Nach dem Tod der Eltern teilen sie alles friedlich auf. Kein Streit.

Fünf Jahre später stirbt Onkel Georg. Kinderlos, unverheiratet.

Georg hatte kein Testament.

Klaus und Stefan sind die nächsten Verwandten. Sie erben je zur Hälfte.

Nachlass: ein vermietetes Mehrfamilienhaus. Wert: ca. 1,1 Millionen €.

Klaus will verkaufen. Er ist Rentner. Er braucht Liquidität.
Stefan will behalten. Er sieht das Haus als Altersvorsorge.

Beide sind vernünftig. Beide verstehen die Position des anderen.
Und trotzdem kommen sie nicht zusammen.

Was sie versuchen:
→ Mediation: scheitert nach drei Sitzungen, zu unterschiedliche finanzielle Situationen
→ Auskauf: Stefan kann Klaus nicht auszahlen, er hat keine Liquidität
→ Gemeinsame Vermietung: Klaus will das nicht, er will den Erlös jetzt

Nach 14 Monaten beantragt Klaus die Teilungsversteigerung.

Stefan ist verletzt. Klaus ist erschöpft.

Das Haus wird versteigert: 870.000 €. 130.000 € unter Marktwert.
Beide erhalten 435.000 € , minus Verfahrenskosten.

Die Brüder sprechen heute noch miteinander. Aber es ist anders geworden.

Was Georg mit einem Testament hätte verhindern können:
→ Eine Teilungsanordnung: „Das Haus ist innerhalb von 18 Monaten zu verkaufen."
→ Oder: „Stefan hat das Vorkaufsrecht zum Verkehrswert."

Zwei Sätze. 14 Monate Streit weniger. Und ein Haus, das nicht unter Wert geht.

Haben Sie Vermögenswerte, die mehrere Erben gemeinsam erben werden, ohne klare Regelung was dann passiert? Das lässt sich vorher lösen.

(Fiktiver Fall - Namen und Details geändert - Kein Einzelfallbezug)

Vater Michael stirbt unerwartet. Er ist 44. Seine Tochter Lena ist 19.Michael war gut verdienend. Eigenheim, Depot, Lebe...
31/08/2026

Vater Michael stirbt unerwartet. Er ist 44. Seine Tochter Lena ist 19.

Michael war gut verdienend. Eigenheim, Depot, Lebensversicherung.
Gesamtnachlass: ca. 800.000 €.

Lena ist Alleinerbin. Kein Testament, also gesetzliche Erbfolge.
Die Mutter der Eltern lebten getrennt, sie erbt nicht automatisch mit.

Lena ist 19. Sie studiert im ersten Semester. Sie hat noch nie ein Depot gesehen.

Was jetzt passiert:
Lena wird alleinige Inhaberin von 800.000 €.
Kein Testamentsvollstrecker. Kein Treuhänder. Keine Schutzmechanismen.

Freunde melden sich. Fernbeziehungen intensivieren sich. Verwandte tauchen auf.

Innerhalb von zwei Jahren hat Lena ca. 180.000 € ausgegeben.
Reisen, ein Auto, Unterstützung für Freunde, ein gescheitertes Kleinunternehmen.

Mit 21 kommt sie in die Beratung, wegen der verbleibenden 620.000 €.

„Ich glaube, ich brauche jemanden, der mir hilft, das nicht zu verlieren."

Wir errichten eine Vermögensverwaltungsstruktur. Zu spät für die 180.000 €.

Was Michael hätte regeln können:
→ Testament mit Verwaltungsregelung für minderjährige oder junge Erben
→ Testamentsvollstreckung bis zum 25. Lebensjahr
→ Schrittweise Auszahlung: 1/3 mit 21, 1/3 mit 25, 1/3 mit 30

Ein junger Mensch mit großem Erbe braucht keinen Vormund.
Er braucht Struktur.

Haben Sie junge Erben, Kinder oder Enkel, und eine Regelung, wie sie mit größeren Beträgen umgehen sollen? Das gehört ins Testament.

(Fiktver Fall - Namen und Details geändert - Kein Einzelfallbezug)

Manchmal reicht auch ein notarielles Testament nicht.Nicht wegen des Notars. Sondern wegen dem, was danach passierte.Kar...
28/08/2026

Manchmal reicht auch ein notarielles Testament nicht.

Nicht wegen des Notars. Sondern wegen dem, was danach passierte.

Karl-Heinz, 82, errichtet 2019 ein notarielles Testament.
Seine Nichte Elisabeth soll alles erben, er hat keine eigenen Kinder.

Der Notar arbeitet sorgfältig. Alles korrekt.

Was 2022 passiert:
Karl-Heinz heiratet. Im Alter von 84 Jahren. Johanna, 71.

Was Karl-Heinz nicht weiß oder vergisst:
Durch die Eheschließung wird ein früheres Testament grundsätzlich nicht automatisch unwirksam.

Aber: Johanna ist nun gesetzliche Erbin. Sie hat einen Pflichtteilsanspruch, unabhängig vom Testament.

Karl-Heinz stirbt 2024.

Elisabeth ist Alleinerbin, laut Testament von 2019.

Johanna fordert ihren Pflichtteil: 25 % des Nachlasses.
Nachlass: 480.000 €. Pflichtteil: 120.000 €.

Elisabeth kann zahlen aber es schmerzt.

Was Karl-Heinz nach der Heirat hätte tun müssen:
→ Testament aktualisieren, Johanna berücksichtigen oder Pflichtteilsverzicht vereinbaren
→ Den Notar kontaktieren, „Ich habe geheiratet. Was ändert sich?"

Das notarielle Testament war gültig.
Aber die Lebenssituation hatte sich geändert.

Ein Testament ist immer nur so gut wie die letzte Aktualisierung.

Hat sich seit Ihrem letzten Testament etwas Wesentliches in Ihrem Leben verändert?
Heirat, Scheidung, Geburt, Tod. All das kann Ihr Testament überholen.

(Fiktiver Fall - Namen und Details geändert - Kein Einzelfallbezug)

Norbert, 49, ist Einzelkind. Als seine Mutter stirbt, nimmt er die Erbschaft an.Er hatte keine Veranlassung zu zweifeln....
27/08/2026

Norbert, 49, ist Einzelkind. Als seine Mutter stirbt, nimmt er die Erbschaft an.

Er hatte keine Veranlassung zu zweifeln. Die Mutter hatte ein gepflegtes Leben geführt. Kein Luxus, aber keine sichtbaren Probleme.

Nach der Annahme öffnet Norbert die Post.

Woche 1: Ein Mahnschreiben einer Bank. Darlehen. 23.000 €.
Woche 2: Eine Steuernachzahlung vom Finanzamt. 8.400 €.
Woche 3: Ein Anruf eines Inkassounternehmens. Offene Rechnung eines Pflegedienstes. 14.700 €.
Woche 4: Ein Brief eines Vermieters der alten Wohnung. Mietrückstände und Schäden. 6.200 €.

Norbert ist erschüttert. Er hat die Erbschaft längst angenommen. Die 6-Wochen-Frist ist vorbei.

Was jetzt?

Norbert beauftragt mich. Wir prüfen die Aktiva:
Sparkonto: 12.000 €. Möbel: kaum Wert. Kein Haus. Kein Depot.

Die Schulden übersteigen die Aktiva um ca. 40.000 €.

Norbert haftet mit seinem Privatvermögen.

Was wir noch versuchen:
→ Antrag auf Nachlassverwaltung: zu spät, da Norbert bereits Nachlassgegenstände verbraucht hat.
→ Anfechtung der Annahme: Norbert hatte keine Kenntnis von den Schulden zum Zeitpunkt der Annahme. Wir argumentieren mit §1954 BGB, Anfechtung wegen Irrtums.
→ Das Gericht prüft.

Der Ausgang ist ungewiss.

Was Norbert von Anfang an hätte tun sollen:
Vor der Annahme: vollständige Bestandsaufnahme. Alle Konten. Alle Briefe. Alle Verträge.
Sechs Wochen sind genug, wenn man sie nutzt.

Befinden Sie sich gerade in einem Erbfall und sind unsicher, ob die Aktiva die Passiva übersteigen? Nicht annehmen, bevor Sie es wissen.

(Fiktiver Fall - Namen und Details geändert - Kein Einzelfallbezug)

Adresse

Laneg-Hop-Str. 158
Hanover
30539

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
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