05/06/2026
𝐈𝐧𝐟𝐥𝐮𝐞𝐧𝐜𝐞𝐫 𝐢𝐦 𝐕𝐢𝐬𝐢𝐞𝐫:
Wenn das Finanzamt plötzlich mitliest
Deine Reichweite begeistert Deine Community – und inzwischen auch den Fiskus.
𝐒𝐨𝐜𝐢𝐚𝐥 𝐌𝐞𝐝𝐢𝐚 ist längst ein 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐭𝐡𝐞𝐦𝐚. Spätestens seit in Thüringen eine Task Force aus Steuerfahndung und Betriebsprüfung die Feeds auf YouTube, OnlyFans & Co. systematisch scannt, sollte jedem klar sein:
Die Prüfer schauen nicht wegen der neuesten Trends rein, sondern wegen der Deals.
𝐕𝐢𝐞𝐥𝐞 𝐂𝐫𝐞𝐚𝐭𝐨𝐫 𝐝𝐞𝐧𝐤𝐞𝐧 𝐧𝐨𝐜𝐡:
„Das ist doch kein Business, das ist nur ein PR-Sample.“
𝐅𝐚𝐥𝐬𝐜𝐡 𝐠𝐞𝐝𝐚𝐜𝐡𝐭.
Kostenlose Hotelnächte, Luxuseinladungen, Designer-Bags oder Technik-Gadgets können steuerpflichtige Einnahmen sein – auch dann, wenn „nur“ ein Nebenjob oder Hobby dahintersteht. Unwissenheit schützt nicht vor Nachzahlungen, Zinsen oder sogar Strafverfahren.
Und: Thüringen ist kein Einzelfall. Andere Bundesländer nehmen Influencer:innen ebenfalls verstärkt ins Visier. Wer dann seine Kooperationen, Sachleistungen und Einnahmen nicht sauber dokumentiert hat, steht schnell unter Erklärungsdruck.
𝐖𝐞𝐧𝐧 𝐃𝐮 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐋𝐮𝐬𝐭 𝐚𝐮𝐟 𝐞𝐢𝐧 „𝐌𝐞𝐞𝐭 & 𝐆𝐫𝐞𝐞𝐭“ 𝐦𝐢𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐟𝐚𝐡𝐧𝐝𝐮𝐧𝐠 𝐡𝐚𝐬𝐭:
Lass Deine Kooperationen und Einnahmen professionell prüfen – bevor es das Finanzamt tut.