13/11/2025
Du nutzt die Einnahmenüberschussrechnung?
Dann kannst du dein Jahresergebnis aktiv steuern – auch noch im Dezember.
Mit einer freiwilligen Vorauszahlung der Umsatzsteuer für das 4. Quartal bzw. für den Dezember senkst du deinen Gewinn für 2025. Das entlastet deine Steuerlast und schafft Planungssicherheit.
Wichtig ist, dass die Zahlung noch im alten Jahr beim Finanzamt eingeht.
So sicherst du dir den steuerlichen Effekt.
Sprich das am besten rechtzeitig mit und durch.