Kanzlei von Alvensleben

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Kanzlei von Alvensleben Persönlich erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr - Impressum: http://www

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Verantwortlich/ Betreiber:

Rechtsanwalt Roman von Alvensleben
164er Ring 16, 31785 Hameln

Tel. 05151 / 9872-0
Fax 05151 / 9872-4

eMail: [email protected]

Dienstaufsichtsbehörde:

Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Celle
Bahnhofstraße 5, 29221 Celle

Tel. 05141 / 9282-0
Fax 05141 / 9282-42

gesetzliche Bestimmungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO
Berufsordnung für Rechtsanwält BORA
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG

die Vorschriften können eingesehen werden auf www.brak.de
http://www.v-alvensleben.de/impressum/

Ich stürze mich mal in ein intensives Arbeitswochenende mit der Kreation einiger Beweisanträge, Mandantengesprächen und ...
10/10/2026

Ich stürze mich mal in ein intensives Arbeitswochenende mit der Kreation einiger Beweisanträge, Mandantengesprächen und Aktenbearbeitung. Ich bedanke mich bei meinem Team für die gute Woche. Ich wünsche euch stellvertretend für mein Team ein schönes Wochenende und alles Gute. ❤️

Ich sage mal, Danke an mein gesamtes Team und stellvertretend an die Anwältin und Anwälte. Wir waren diese Woche am Schw...
23/09/2026

Ich sage mal, Danke an mein gesamtes Team und stellvertretend an die Anwältin und Anwälte. Wir waren diese Woche am Schwurgericht beim Landgericht in Düsseldorf(Linda Vierks), am Oberlandesgericht in Frankfurt im Staatsschutzverfahren(Roman von Alvensleben), am Amtsgericht Hameln in diversen Strafsachen und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen( Roman Klodnyckyj und Til Hohendorf), am Sozialgericht und am Amtsgericht sowie in Außenterminen(Dirk Effe) und in Familiengerichtlichen Verfahren(Michael Stehling). Im Büro habt uns das Team im background im Weltklasseformat unterstützt. Als Kanzleichef sage ich mal an alle Danke und ebenso an die Mandanten: „vielen Dank für euer Vertrauen“. Danke sagen ist eine Tugend, die wir vielleicht häufig vergessen. Ich sage es! Wir sind als Einheit für euch da.!

Guten Morgen von der Fortbildung! Gerechtigkeit im Völkerstrafrecht und was sie bedeuten kann? Wen man hier auf dem Klos...
20/09/2026

Guten Morgen von der Fortbildung! Gerechtigkeit im Völkerstrafrecht und was sie bedeuten kann? Wen man hier auf dem Klostergelände Loccum so alles trifft? Ich hätte diesen Kanzler gern kennengelernt. Für mich bedeutet gerechtes Handeln neben der juristischen Feststellung und Bewertung von Schuld und Sühne auch ein moralisch menschliches Gewissen getragenes Verständnis der Achtung von Menschenrechten. Was denkt ihr über ihn und was ist eure Idee von Gerechtigkeit?

Regelmäßige Fortbildung ist Teil unseres Erfolges. Heute geht es für Milchbube den Kollegen Dr. Binder aus Bielefeld um ...
19/09/2026

Regelmäßige Fortbildung ist Teil unseres Erfolges. Heute geht es für Milchbube den Kollegen Dr. Binder aus Bielefeld um Völkerstrafrecht und Menschenrechte. Gestern um die Nürnberger Prozesse und den internationalen Strafgerichtshof.

👨‍⚖️ 𝗧𝗔𝗧𝗢𝗥𝗧 𝗛𝗔𝗠𝗘𝗟𝗡: 𝗦𝗘𝗡𝗜𝗢𝗥 𝗘𝗥𝗪𝗨̈𝗥𝗚𝗧 𝗘𝗛𝗘𝗙𝗥𝗔𝗨 👨‍⚖️Wieder einmal ein schöner Arikel der Hamelner Tageszeitung DeWeZet. Dank...
19/09/2026

👨‍⚖️ 𝗧𝗔𝗧𝗢𝗥𝗧 𝗛𝗔𝗠𝗘𝗟𝗡: 𝗦𝗘𝗡𝗜𝗢𝗥 𝗘𝗥𝗪𝗨̈𝗥𝗚𝗧 𝗘𝗛𝗘𝗙𝗥𝗔𝗨 👨‍⚖️

Wieder einmal ein schöner Arikel der Hamelner Tageszeitung DeWeZet. Danke an Ulrich Behmann für den umfangreichen und ordentlich geschriebenen Bericht.
Die Strafverteidigerin aus unserer Kanzlei, Linda Vierks vor einer anspruchsvollen Aufgabe. Am 26. März 2026 soll ein 72-jähriger Mann seine Ehefrau in einem Haus in der Hamelner Altstadt getötet haben. Vor Gericht schildert der Angeklagte, er habe die jahrelangen Kränkungen und Konflikte in der Ehe nicht mehr ertragen.
Er gibt an, von ihr angegriffen worden zu sein und sich gewehrt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag vor, während die Verteidigung auf die langjährigen Ehekonflikte und mögliche Überforderung hinweist. Auch die familiäre Gewaltgeschichte und Streitigkeiten um Geld und Haushalt werden thematisiert. Der Prozess wird am 2. und 6. Oktober 2026 fortgesetzt.

𝗛𝗜𝗘𝗥 𝗗𝗘𝗡 𝗔𝗥𝗧𝗜𝗞𝗘𝗟 𝗡𝗔𝗖𝗛𝗟𝗘𝗦𝗘𝗡:
🔗 https://www.v-alvensleben.de/post/bericht-in-der-dewezet-zum-t%C3%B6tungsverbrechen-eines-senioren

💔 𝗧𝗿𝗲𝗻𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝗷𝗮𝗵𝗿 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝘀𝗲𝘅𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻 𝗠𝗶𝘀𝘀𝗯𝗿𝗮𝘂𝗰𝗵 𝗱𝗲𝘀 𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝘀𝗮𝗺𝗲𝗻 𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝘀 𝘂𝗻𝘇𝘂𝗺𝘂𝘁𝗯𝗮𝗿 💔Vor einer Scheidung müssen Ehegatten mindes...
08/09/2026

💔 𝗧𝗿𝗲𝗻𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝗷𝗮𝗵𝗿 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝘀𝗲𝘅𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻 𝗠𝗶𝘀𝘀𝗯𝗿𝗮𝘂𝗰𝗵 𝗱𝗲𝘀 𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝘀𝗮𝗺𝗲𝗻 𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝘀 𝘂𝗻𝘇𝘂𝗺𝘂𝘁𝗯𝗮𝗿 💔

Vor einer Scheidung müssen Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben. Dieses Trennungsjahr soll übereilte Entscheidungen verhindern und Raum für eine mögliche Versöhnung lassen. Für Ausnahmen dieser Regel gibt es die Härtefallscheidung, die dann ausgesprochen werden kann, wenn die Fortführung der Ehe unzumutbar ist. Dies liegt nur in extremen Ausnahmefällen vor, so wie in diesem Fall, der erst durch den Bundesgerichtshof (BGH) final geklärt wurde.

Ein Paar heiratete 2009 und bekam noch im selben Jahr ein Kind. Bereits ein Jahr nach der Eheschließung kam es zu häuslicher Gewalt, und der Mann brach seiner Frau das Nasenbein. Das Paar trennte sich, kam danach aber immer wieder zusammen und bekam in den Folgejahren noch drei weitere Kinder. Im Januar 2025 beantragte die Frau schließlich die Scheidung und machte als Begründung geltend, dass die Fortsetzung der Ehe für sie eine unzumutbare Härte darstelle. Zum einen kam es zu fortlaufenden Gewalttaten des Mannes – wie Schubsen, Stoßen und Haare ziehen – sowie zu Beleidigungen und sexuellen Übergriffen. Der Mann hatte zudem einen sexuellen Übergriff auf eine Freundin verübt und sogar eine gemeinsame Tochter sexuell missbraucht. Der Mann bestritt hingegen den Missbrauch seiner Tochter sowie die wiederholte häusliche Gewalt nach dem Nasenbeinbruch. Die Frau scheiterte daher mit ihrem Antrag sowohl vor dem Amts- als auch dem Oberlandesgericht.

Vor dem BGH war sie aber schließlich erfolgreich. Bei der Feststellung der unzumutbaren Härte ist eine objektive Betrachtungsweise geboten. Es müssen strenge Anforderungen gestellt werden, um dem nach Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz gebotenen Schutz der Ehe gerecht zu werden und voreilige Ehescheidungen zu vermeiden. Hier aber war die Grenze des Zumutbaren überschritten. Bereits der Übergriff auf die Freundin und erst recht der Missbrauch an der Tochter rechtfertigen – wenn man die Vorwürfe als wahr unterstellt – die unzumutbare Härte. Besonders Gewalt an Kindern sei unter keinen Umständen hinzunehmen.

Hinweis: Opfer besonders schwerwiegender Übergriffe des Ehepartners sollten sich frühzeitig Hilfe holen und auch eine Härtefallscheidung prüfen lassen. Der BGH hat mit seinem Beschluss den Opfern den Rücken gestärkt.

Quelle: BGH, Beschl. v. 08.07.2026 – XII ZB 576/25

zum Thema: 𝗙𝗮𝗺𝗶𝗹𝗶𝗲𝗻𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁

🔗 www.anwalt-hameln.de

Sehen wir uns zum Kandidatur Check? Samstag 14.30 Uhr im Funkhaus bei radio aktiv in Hameln! Wir Chefredakteur Anton Pos...
03/09/2026

Sehen wir uns zum Kandidatur Check? Samstag 14.30 Uhr im Funkhaus bei radio aktiv in Hameln! Wir Chefredakteur Anton Posnak und ich fragen, die Kandidatinnen und Kandidaten antworten. Ihr könnt live im Funkhaus oder am Sender dabei sein.

Gestern war Ehrenamt. Ich bedanke mich bei allen Helferinnen und Helfern und bei dem Vorstand des Tierschutzverein Hamel...
31/08/2026

Gestern war Ehrenamt. Ich bedanke mich bei allen Helferinnen und Helfern und bei dem Vorstand des Tierschutzverein Hameln-Pyrmont für den gelungenen Tag der offenen Tür im Tierheim Hameln. Ihr wart großartig. Heute war dann wieder Gerichtsalltag. Beim Landgericht in Detmold gab es eine gute Entscheidung, mit dem der Mandant und das Rechtsgefühl von uns allen, also „ das Volk“ sehr gut leben können. Urteile werden ja immer mit der Formel begonnen, „Im Namen des Volkes“!

28/08/2026

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