31/10/2017
Das Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf hatte vor einiger Zeit ein interessantes Urteil (Urteil vom 08.06.2017, Az.: 11 Sa 823/16). Der Kläger war Personenfahnder beim Landeskriminalamt (LKA). Er hatte mit seinem Vorgesetzten einen Streit. Der Vorgesetzte erhielt später einen Anruf, bei dem ihm gedroht worden sei „Ich stech Dich ab“. Der Kläger bestritt, dass er dies getan habe. Gegen die daraufhin erfolgte fristlose Kündigung legte er Kündigungsschutzklage ein.
Arbeitsrecht Aktuell - fristlose Kündigung wegen Morddrohung