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Besteht bei einem Skiunfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber?Diese Frage stellte sich im Fall von M...
01/02/2023

Besteht bei einem Skiunfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber?

Diese Frage stellte sich im Fall von Manuel Neuer, welcher beim privaten Skifahren eine Unterschenkelfraktur erlitt. Grundsätzlich ist Manuel Neuer ein „normaler Arbeitnehmer“.
So besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Neuer’s Arbeitgeber, dem FC Bayern München nur dann nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch Neuer als Arbeitgeber selbst verschuldet wäre. Der Richter im Fall äußerte: „Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, im Krankheitsfall sechs Wochen das Geld weiterzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden erkrankt ist. Das besagt das Entgeltfortzahlungsgesetz.“
Ein Selbstverschulden Neuer’s wäre nur anzunehmen, wenn Skifahren zu den gefährlichen Sportarten gehören würde. Dies sei laut Gericht nicht anzunehmen.

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Schutz für Hinweisgeber („Whistleblower“) beschlossen - Einrichtungspflicht von Meldestellen für UnternehmenDie Umsetzun...
01/02/2023

Schutz für Hinweisgeber („Whistleblower“) beschlossen - Einrichtungspflicht von Meldestellen für Unternehmen

Die Umsetzung des Gesetzes zum Schutz für Hinweisgeber („Whistleblower“) des Bundestages erfolgte am 16. Dezember 2022. Die Hürden für Hinweisgeber, auf Repressalien und Missstände aufmerksam zu machen, sollen hierdurch gesenkt werden. Durch das Gesetz sollen insbesondere entsprechende Meldestellen in Unternehmen, Behörden und Organisationen eingerichtet werden. Diese sollen auch anonyme Kommunikation ermöglichen.
Dieses Gesetz muss zwar noch vom Bundesrat bestätigt werden, allerdings ist eine Zustimmung in zumindest den Kernpunkten zu erwarten.
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Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB) ab 1. Januar 2023Seit dem 01. Januar 2023 tritt an...
01/02/2023

Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB) ab 1. Januar 2023

Seit dem 01. Januar 2023 tritt anstelle des „gelben Scheines“ für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB). Diese hat der Arbeitgeber künftig bei der zuständigen Krankenkasse abzurufen. Ärztliche Bescheinigungen können weiterhin zu Beweiszwecken ausgehändigt werden.
Keine Änderungen gibt es für Arbeitnehmer, die nicht gesetzlich versichert sind und für Arbeitsunfähigkeitsfeststellungen durch Ärzte, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.
Die eAUB befreit Arbeitnehmer nicht von der Pflicht, dem Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren.

ACHTUNG: Arbeitsverträge, welche weiterhin bestimmen, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit eine Bescheinigung des Arztes vorzulegen ist, sind somit ab 01. Januar 2023 überholt und somit unwirksam.
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Kein Verjährung von Resturlaub ohne vorherigen HinweisDas Bundesarbeitsgericht entschied kürzlich, dass ein Anspruch auf...
01/02/2023

Kein Verjährung von Resturlaub ohne vorherigen Hinweis

Das Bundesarbeitsgericht entschied kürzlich, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub nicht verjähren kann, wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig einen Hinweis hierauf erteilt. Der Arbeitnehmer muss in der Lage sein, den Urlaub rechtzeitig in Anspruch zu nehmen.
Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn der Arbeitnehmer seit Beginn des Urlaubsjahres durchgehend bis zum 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage war, den Urlaub anzutreten. In diesen Fällen besteht keine Hinweispflicht durch den Arbeitgeber, da ein solcher nicht zur Inanspruchnahme des Urlaubs hätte beitragen können.
(BAG, Urteil vom 20. Dezember 2022 – Az. 9 AZR 245/19)
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Bundesarbeitsminister Heil kündigt praxistaugliche Arbeitszeitreform anJeder Arbeitgeber muss die tägliche Arbeitszeit d...
01/02/2023

Bundesarbeitsminister Heil kündigt praxistaugliche Arbeitszeitreform an

Jeder Arbeitgeber muss die tägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmenden transparent und nachprüfbar aufzeichnen. Das Entschied das Bundesarbeitsgericht im September 2022. Der Arbeitgeber müsse hierfür ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einführen.
Bundesarbeitsminister Heil kündigte „praxistaugliche Lösungen“ hierfür an. Zweck sei der gesundheitliche Schutz von Arbeitnehmern.
(BAG, Entscheidung vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21)
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Zweifel bei Arbeitsunfähigkeit während KündigungsfristErnsthafte Zweifel über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung best...
01/02/2023

Zweifel bei Arbeitsunfähigkeit während Kündigungsfrist

Ernsthafte Zweifel über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestehen laut dem Arbeitsgericht Neumünster auch dann, wenn die gesamte Dauer einer verbleibenden Kündigungsfrist durch die Erst- und mehrere Folgebescheinigungen abgedeckt werden.
Wenn ein Arbeitnehmer also nach einer Kündigung die gesamte rechtliche Kündigungsfrist krank ist, darf der Arbeitgeber berechtigt infrage stellen, ob tatsächlich eine Erkrankung vorliegt.
(Arbeitsgericht Neumünster, Urteil vom 23. September 2022 (1 Ca 20b/22) (nicht rechtskräftig))
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Bei allen Arbeiten mit ätzenden Stoffen gibt es bei uns Gerichtsschutz !fuhrken&sauerFachanwälte für Arbeitsrecht PartG ...
11/08/2022

Bei allen Arbeiten mit ätzenden Stoffen gibt es bei uns Gerichtsschutz !
fuhrken&sauer
Fachanwälte für Arbeitsrecht PartG mbB
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Ab jetzt wird es ernst: Arbeitsverträge zwingend nachbessern nach EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie. Sonst droht Bußgeld.W...
11/08/2022

Ab jetzt wird es ernst: Arbeitsverträge zwingend nachbessern nach EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie.

Sonst droht Bußgeld.

Wir helfen: www.fuhrken-sauer.de

Anahmeverzug bei Corona- Betretungsverbot trotz negativem PCR-Tests- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. August 2022 - ...
11/08/2022

Anahmeverzug bei Corona- Betretungsverbot trotz negativem PCR-Tests
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 -

Vorsicht kann auch Geld kosten, so hat das BAG in einem höchstrichterlichen Urteil nun entschieden: Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurückkehrt, dennoch ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände erteilt, obwohl der Arbeitnehmer entsprechend den verordnungsrechtlichen Vorgaben bei der Einreise aufgrund der Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests und eines ärztlichen Attests über Symptomfreiheit keiner Quarantäne unterliegt, schuldet der Arbeitgeber grundsätzlich Vergütung wegen Annahmeverzugs.

Ab dem 01.08.2022: Neue Anforderungen an Arbeitsverträge beachten ! Die bisherigen Unterrichtungspflichten zu den wesent...
14/07/2022

Ab dem 01.08.2022: Neue Anforderungen an Arbeitsverträge beachten !

Die bisherigen Unterrichtungspflichten zu den wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen werden mit Wirkung ab dem 01.08.2022 durch die sog. Arbeitsbedingungenrichtlinie wesentlich erweitert. Eine fehlerhaft Unterrichtung stellt zukünftig u.a. eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 2.000,00 € geahndet werden kann.

Die Pflichten gelten für alle Arbeitsverhältnisse ab dem 01.08.2022. Bei Arbeitsverhältnissen vor dem 1. August 2022 ist dem Arbeitnehmer auf Verlangen innerhalb von 7 Tagen eine entsprechende Unterrichtung auszuhändigen.

Wir empfehlen, Ihre Arbeitsvertragsmuster dringend zu überprüfen und auch für eine Unterrichtung bei Altverträgen vorbereitet zu sein.

Insbesondere sind folgende erweiterte Unterrichtungspflichten hervorzugeben:

- Verpflichtende Angabe über die Dauer einer Probezeit
- Sofern vereinbart die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen und Angaben zur Vergütung von Überstunden
- Art der Auszahlung des Arbeitsentgeltes
- Angaben zu Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen
- Ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
- Sofern vereinbart der Name und die Anschrift eines Versorgungsträgers einer betrieblichen Altersvorsorge
- Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mindestens das Schriftformerfordernis und Angaben der Fristen sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
- Erweiterte Pflichten bei befristeten Verträgen, insbesondere bei Arbeit auf Abruf
- Erweiterte Pflichten bei einer Arbeit im Ausland.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns: https://www.fuhrken-sauer.de

Adresse

Gerhofstraße 29 (Gänsemarkt)
Hamburg
20354

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