03/01/2025
Anbei ein Urteil aus der Kategorie „wer hätte das gedacht“ - es begründet doch tatsächlich durchgreifende Zweifel, wenn ein Polizeikommissar bekifft den Dienst antritt… - manchmal denkt man vielleicht auch, wenn es doch nur das wäre.
Auf ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr – zusammen, wir bleiben dran!
1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird gemäß § 166 VwGO i. V. m. § 114 ZPO abgelehnt, weil die Rechtsverfolgung aus den im Folgenden aufgeführten Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.