Rechtsanwalt Klaus W. Holzmann

Rechtsanwalt       Klaus W. Holzmann Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Ich helfe, eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Termine nur nach Vereinbarung.

Als Einzelanwalt übernehme ich Vertretungen vor Gerichte oder Behörden und gebe Rat und Auskunft mit den Schwerpunkten Arbeits-, Verkehrs-, Erb-, Immobilien- und Zivilrecht. Ich suche Sie dann persönlich auf.

Wunderbare Stimme, wunderschöne Frau!
23/01/2023

Wunderbare Stimme, wunderschöne Frau!

Wynonna Judd sings "Burnin' Love" and "Don't Be Cruel" on GMA. (Thanks Aaron!) 2002

31/12/2019

Vielen Dank für eure Wünsche zu meinem Geburtstag. Ich hatte einen sehr schönen Tag mit meiner Familie. Nun ist das Jahr schon wieder verstrichen. Kommt gut ins neue Jahr , habt viel Spaß und bleibt gesund. Also auf ein neues. 😊😊😊😊🥰🥰🥰

31/12/2015

Meiner Familie, meinen Freunden und meinen Kollegen wünsche ich einen guten Rutsch ins neue Jahr und für 2016 Gesundheit, mehr Zeit für die Familie und Spaß am Leben.

10/02/2015

" Die Linie, die zwischen Gut und Böse steht, das ist der Strich, auf dem der Anwalt geht. "

Es gibt tolle Sprüche über Anwälte in " Am achten Tag schuf Gott den Rechtsanwalt "

01/02/2015

K ü n d i g u n g eines Arbeitsverhältnisses

Kündigung per Handy: Kann man als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer per SMS oder WhatsApp kündigen?
Die Kündigung eines Arbeitnehmers ist eine unangenehme Tätigkeit. Um sich der unmittelbaren Konfrontation zu entziehen, kann ein Arbeitgeber auf die Idee kommen, die Kündigung per Handy oder E-Mail auszusprechen. Somit kann er einer langwierigen und hitzigen Diskussion mit dem Arbeitnehmer aus dem Weg gehen. Doch ist es zulässig, einen Arbeitnehmer per SMS oder WhatsApp zu kündigen?


Kann man als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer per SMS oder WhatsApp kündigen?
Einem Arbeitnehmer kann nicht per SMS oder WhatsApp gekündigt werden (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17.08.2007, Az. 10 Sa 512/07). Auch eine Kündigung per E-Mail ist unzulässig. Denn nach § 623 BGB bedarf eine Kündigung der Schriftform. Dies erfordert, dass die Kündigung vom Arbeitgeber oder einem Vertreter eigenhändig unterschrieben wird (§ 126 Abs. 1 BGB sowie Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 26.10.2007, Az. 10 Sa 961/06). Zwar kann grundsätzlich die Schriftform durch die elektronische Form, wie zum Beispiel einem Fax oder einer E-Mail, ersetzt werden. Dies gilt jedoch nicht bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung.

Kündigung nur per Unterschrift im Original
Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer daher im Original übergeben werden. Es reicht weder die elektronische Form noch eine Kopie (vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2007, Az. 12 Sa 132/07).

Bearbeitungsstand: 29.01.2015
refrago

26/01/2015

Was ist die Frankfurter Tabelle ?
Die Frankfurter Tabelle ist eine vom 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main entwickelte Hilfe für die Berechnung von Reisepreisminderungen.

Da die Tabelle keine Gesetzeskraft besitzt, wird Sie nicht von allen Gerichten verwendet. Sie enthält nur Richtsätze und dient ausschließlich als Orientierungshilfe.

Minderung durch Mängel
- bei der Unterkunft,
- bei der Verpflegung,
- sonstige Mängel und
- beim Transport.

Es lohnt sich mal unter " Frankfurter Tabelle " im Internet nachzulesen, um zu sehen was und wie viel man als Reisender geltend machen kann.

25/01/2015

BGH 21.1.2015, VIII ZR 51/14
Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

Mieter können wegen der Vereitelung ihres gesetzlichen Vorkaufsrechts (§ 577 BGB) einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des ihnen entgangenen Gewinns haben. Der Erstattungsfähigkeit eines solchen Schadens steht auch nicht ein eingeschränkter Schutzzweck des Vorkaufsrechts nach § 577 BGB entgegen.

01/01/2015

Nun ist es da - das Jahr 2015.
Ich wünsche meiner Familie, meinen Freunden und Bekannten ein gesundes neues Jahr. Achtet auf eure Gesundheit. Treibt etwas mehr Sport. Esst bewußter. Unternehmt mehr mit der Familie und mit Freunden. Erfüllt euch Wünsche. Dann wird es ein gutes Jahr.

18/12/2014

Schenkt den Banken keinen Cent!

Wer im Dezember 2004 oder in den Jahren 2005 bis 2011 als Privatperson einen Bankkredit aufgenommen und dafür eine Bearbeitungsgebühr gezahlt hat, kann die Rückerstattung dieser Gebühr von der Bank verlangen. Um diesen Anspruch zu sichern, kann jetzt ( Bis zum 31.12.2014) nur noch ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage die Frist wahren. Für Kredite ab dem Jahre 2012 ist im nächsten Jahr noch genügend Zeit. Im Internet sind dazu entsprechende Informationen und die Urteile des BGH zu finden.

Wichtig für Kleinunternehmer!!Zur Zeit kommen diese Schreiben ins Haus. Man denkt, es geht nur um einen Datenabgleich......
11/12/2014

Wichtig für Kleinunternehmer!!
Zur Zeit kommen diese Schreiben ins Haus. Man denkt, es geht nur um einen Datenabgleich... aber mit der Unterschrift und dem Stempel schließt man für 2 Jahre einen Vertrag ab, der dann 1.137,26 € kostet.
Wer sieht heute noch ins Branchenbuch?!
Das Kleingeschriebene bitte immer sorgfältig durchlesen, ansonsten wird es teuer.

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