22/01/2026
Wer ein Fahrzeug über das auf dem Parkschein ausgewiesene Parkzeitende hinaus auf einem gebührenpflichtigen privaten Parkplatz abstellt, begeht verbotene Eigenmacht.
Der Grundstückseigentümer darf infolgedessen das Fahrzeug abschleppen
lassen; eine Wartepflicht trifft ihn insoweit regelmäßig nicht.
BGH, Urteil vom 19. Dezember 2025
- V ZR 44/25 -