08/05/2026
⚙️📄 Bußgeld vom Kraftfahrt-Bundesamt: Aktueller Fall zu Universalschalldämpfern aus unserer Kanzlei
Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt, dass Bußgeldbescheide des Kraftfahrt-Bundesamts im Bereich Kfz Zubehör nicht in jedem Fall rechtlich Bestand haben müssen.
Unser Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid, weil er über das Internet Universalschalldämpfer angeboten hatte. Das Kraftfahrt-Bundesamt wertete die angebotenen Produkte als kennzeichnungspflichtige Austauschschalldämpferanlagen. Für Händler ist ein solcher Vorwurf besonders relevant, weil nicht nur die Zahlung eines Bußgeldes im Raum steht, sondern regelmäßig auch die Frage, ob die betroffenen Produkte weiterhin angeboten, feilgehalten und verkauft werden dürfen.
Im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung steht die Frage, wie die angebotenen Produkte einzuordnen sind. Werden Universalschalldämpfer nicht als fahrzeugspezifische Ersatzteile, sondern als Komponenten zum Bau individueller Abgasanlagen vertrieben, spricht vieles dagegen, sie ohne Weiteres als kennzeichnungspflichtige Austauschschalldämpferanlagen zu behandeln.
Entscheidend sind dabei insbesondere der fehlende Fahrzeugbezug sowie der Umstand, dass die Teile regelmäßig nicht unmittelbar einbaufähig sind, sondern erst durch weitere Anpassung und Konstruktion verwendet werden können.
Der Fall verdeutlicht, dass die Abgrenzung zwischen kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugteilen und zulässigem Zubehör in der Praxis rechtlich anspruchsvoll ist. Für betroffene Händler kann es sich daher lohnen, einen Bußgeldbescheid sorgfältig prüfen zu lassen, bevor dieser akzeptiert wird.
Den vollständigen Beitrag zu diesem aktuellen Fall finden Sie hier: https://www.it-recht.net/bussgeldbescheid-vom-kraftfahrt-bundesamt/.