IT-Recht Hamburg

IT-Recht Hamburg Dr. Klaus Lodigkeit, LL. M. ist ein ausgewiesener Spezialist im Internetrecht, IT-Recht und Medienre gerichtlichen Verfahren).

Fachanwalt für IT-Recht und für Gewerblichen Rechtsschutz aus Hamburg:

Dr. Klaus Lodigkeit, LL. ist ein ausgewiesener Spezialist im Internetrecht, IT-Recht und Medienrecht (z.B. Domainrecht, Medienrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Vertragsrecht, Internetstreitigkeiten, Abmahnungen). Er ist seit über 15 Jahren in diesen Gebieten hoch spezialisiert tätig. Da er zahlreiche Fälle in den oben gena

nnten Gebieten bearbeitet hat, darf er die Bezeichnungen Fachanwalt für IT-Recht (mindestens 50 innerhalb von 3 Jahren bearbeitete Fälle im IT-Recht , darunter 10 forensische Verfahren) und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz führen (mindestens 80 Fälle im Gewerblichen Rechtsschutz, davon 30 rechtsförmliche Verfahren, inkl. Rechtsanwalt Lodigkeit hat ein Vielfaches von den erforderlichen Fällen bearbeitet. Eine ausführliche Vita finden Sie auf der offiziellen Kanzlei-Homepage unter: http://www.internetrecht-hamburg.de/lebenslauf.html.

⚙️📄 Bußgeld vom Kraftfahrt-Bundesamt: Aktueller Fall zu Universalschalldämpfern aus unserer KanzleiEin aktueller Fall au...
08/05/2026

⚙️📄 Bußgeld vom Kraftfahrt-Bundesamt: Aktueller Fall zu Universalschalldämpfern aus unserer Kanzlei

Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt, dass Bußgeldbescheide des Kraftfahrt-Bundesamts im Bereich Kfz Zubehör nicht in jedem Fall rechtlich Bestand haben müssen.

Unser Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid, weil er über das Internet Universalschalldämpfer angeboten hatte. Das Kraftfahrt-Bundesamt wertete die angebotenen Produkte als kennzeichnungspflichtige Austauschschalldämpferanlagen. Für Händler ist ein solcher Vorwurf besonders relevant, weil nicht nur die Zahlung eines Bußgeldes im Raum steht, sondern regelmäßig auch die Frage, ob die betroffenen Produkte weiterhin angeboten, feilgehalten und verkauft werden dürfen.

Im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung steht die Frage, wie die angebotenen Produkte einzuordnen sind. Werden Universalschalldämpfer nicht als fahrzeugspezifische Ersatzteile, sondern als Komponenten zum Bau individueller Abgasanlagen vertrieben, spricht vieles dagegen, sie ohne Weiteres als kennzeichnungspflichtige Austauschschalldämpferanlagen zu behandeln.

Entscheidend sind dabei insbesondere der fehlende Fahrzeugbezug sowie der Umstand, dass die Teile regelmäßig nicht unmittelbar einbaufähig sind, sondern erst durch weitere Anpassung und Konstruktion verwendet werden können.

Der Fall verdeutlicht, dass die Abgrenzung zwischen kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugteilen und zulässigem Zubehör in der Praxis rechtlich anspruchsvoll ist. Für betroffene Händler kann es sich daher lohnen, einen Bußgeldbescheid sorgfältig prüfen zu lassen, bevor dieser akzeptiert wird.

Den vollständigen Beitrag zu diesem aktuellen Fall finden Sie hier: https://www.it-recht.net/bussgeldbescheid-vom-kraftfahrt-bundesamt/.

👤💬 Erfolg gegen anonyme Onlinebewertung auf Reddit: OLG Hamburg bestätigt die Rechte unseres Mandanten im einstweiligen ...
13/04/2026

👤💬 Erfolg gegen anonyme Onlinebewertung auf Reddit: OLG Hamburg bestätigt die Rechte unseres Mandanten im einstweiligen Rechtsschutz (OLG Hamburg, Az. 7 W 27/26)

Eine anonyme Bewertung im Internet kann für Unternehmen erhebliche Auswirkungen haben, insbesondere wenn sie den Eindruck eines echten Erfahrungsberichts vermittelt und geeignet ist, das Vertrauen potenzieller Kunden zu beeinträchtigen. Genau mit einer solchen Konstellation waren wir in einem aktuellen Mandat befasst.

Auf der Plattform Reddit wurde ein Unternehmen aus der Immobilienberatung und dem Immobilienmanagement in deutlicher Weise kritisiert. Dem Beitrag zufolge arbeite das Unternehmen intransparent, verursache unnötige Kosten und zeige nach Zahlungseingang Defizite in der weiteren Betreuung. Besonders problematisch war, dass die Veröffentlichung wie ein authentischer Erfahrungsbericht wirkte, obwohl gerade nicht feststand, ob überhaupt ein tatsächlicher geschäftlicher Kontakt zugrunde lag.

Um die weitere Verbreitung schnell zu unterbinden, haben wir für unseren Mandanten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Das Landgericht Hamburg wies den Antrag zunächst zurück, da es die Äußerungen im Wesentlichen als zulässige Meinungsäußerungen einordnete. Mit dieser Bewertung haben wir uns jedoch nicht zufriedengegeben und für unseren Mandanten Beschwerde zum Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingelegt.

In der Beschwerdeinstanz haben wir den Fokus auf einen zentralen rechtlichen Aspekt gelegt: Eine Bewertung, die den Eindruck eines tatsächlichen Kundenerlebnisses vermittelt, setzt grundsätzlich voraus, dass ein entsprechender geschäftlicher Kontakt überhaupt bestanden hat. Wird dies substantiiert bestritten, treffen den Plattformbetreiber Prüfpflichten.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg bestätigte diese Grundsätze und stellte fest, dass die Plattform ihren Prüfpflichten nicht ausreichend nachgekommen ist. Eine nachvollziehbare Überprüfung des Verfassers der Bewertung erfolgte nicht.

Mit Beschluss vom 31.03.2026 gab das Gericht unserer Beschwerde statt und untersagte die weitere Veröffentlichung der Bewertung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Zudem wurden die Kosten des Verfahrens der Gegenseite auferlegt.

Die Entscheidung zeigt, dass Unternehmen anonymen und potenziell rufschädigenden Onlinebewertungen nicht schutzlos ausgeliefert sind und dass ein konsequentes rechtliches Vorgehen auch in der zweiten Instanz erfolgreich sein kann.

Weitere Details zu diesem Verfahren finden Sie auf unserer Website: https://www.it-recht.net/erfolgreich-gegen-anonyme-onlinebewertung/.

💶⚖️ Wenn Vertrauen im Unternehmen missbraucht wird (AG Schwarzenbek, Urteil vom 26.03.2026 - 33 Ls 781 Js 24387/25)Was z...
01/04/2026

💶⚖️ Wenn Vertrauen im Unternehmen missbraucht wird (AG Schwarzenbek, Urteil vom 26.03.2026 - 33 Ls 781 Js 24387/25)

Was zunächst nur schwer erklärbare Unregelmäßigkeiten vermuten ließ, entpuppte sich als schwerwiegender Fall interner Wirtschaftskriminalität. Ein mittelständisches Unternehmen stellte fest, dass ein leitender Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum hinweg Unternehmensgelder auf eigene Konten transferierte.

Was zunächst wie ein Einzelfall erschien, erwies sich im Zuge der Aufklärung als systematisches Vorgehen mit erheblichem wirtschaftlichem Schaden. Insgesamt wurden nahezu 200.000 Euro veruntreut.

Unsere Kanzlei begleitete die Mandantschaft bei der vollständigen rechtlichen Aufarbeitung, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich. Die intensive Betreuung begann bereits mit dem ersten Anruf am Wochenende und setzte sich über die weitere rechtliche und strategische Begleitung bis hin zur Auseinandersetzung mit dem Gegner fort. Ein zentraler Bestandteil war dabei die Geltendmachung der Ansprüche im Wege der Adhäsionsklage.

Das Ergebnis: Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt.

Der Fall zeigt, wie wichtig ein strukturiertes und konsequentes Vorgehen ist, wenn wirtschaftskriminelle Handlungen im Unternehmen auftreten.

Die ausführliche Fallbeschreibung mit Einordnung und Screenshots finden Sie hier: https://www.it-recht.net/untreue-in-sechsstelliger-hoehe/.

Zur Presseberichterstattung: https://www.abendblatt.de/schleswig-holstein/kreis-lauenburg/article411566841/buchhalter-veruntreut-197000-euro-kann-nicht-mit-geld-umgehen.html.

🧸🌟 BRÜCKEN FÜR KINDER: Ein Austausch, der Wirkung entfaltetVor einigen Tagen war Herr Dr. Lodigkeit beim Netzwerktreffen...
05/03/2026

🧸🌟 BRÜCKEN FÜR KINDER: Ein Austausch, der Wirkung entfaltet

Vor einigen Tagen war Herr Dr. Lodigkeit beim Netzwerktreffen von BRÜCKEN FÜR KINDER im Business Club Hamburg dabei. Herr Dr. Lodigkeit war über den Kontakt von All for One im Zusammenhang mit Frank Otto dort.

Es war ein sehr inspirierender Abend mit vielen Gesprächen und neuen Kontakten rund um das gemeinsame Ziel, Kinder zu unterstützen. Besonders bereichernd waren die persönlichen Gespräche mit Anastasia Mickan, Sandra Quadflieg und Rolf Zuckowski.

Vielen Dank für den offenen Austausch! Wir freuen uns über die Gelegenheit, BRÜCKEN FÜR KINDER unterstützen zu dürfen!

16/01/2026

🎄🎥 Einblicke in das Weihnachtsevent 3.0 von MontanaBlack

Nach unserem letzten Beitrag geben wir euch nun einen visuellen Einblick in das Weihnachtsevent 3.0 von MontanaBlack. Erlebt die besten Momente des Events, insbesondere die Eisbad-Challenge und den festlich dekorierten Weihnachtsmarkt.

Mit dabei waren großartige Creator wie Trymacs, Tom Supreme, Blackout, Elena Zoe, Jules Boring Life, Dalia, J.P. Performance und Ron Bielecki, die das Event mit ihrer Präsenz bereichert haben.

In diesem Video zeigen wir, was das Event besonders gemacht hat und warum es sich als Highlight der Creator-Szene etabliert hat. Wir sind stolz, Teil dieses großartigen Events gewesen zu sein und bedanken uns herzlich bei MontanaBlack und dem Gönrgy-Team für die Einladung.

🤖🧠 KI in der Medienproduktion: Rechtlich ein Minenfeld? Stimmen, die nie aufgenommen wurden, Gesichter, die nie vor der ...
14/01/2026

🤖🧠 KI in der Medienproduktion: Rechtlich ein Minenfeld?

Stimmen, die nie aufgenommen wurden, Gesichter, die nie vor der Kamera standen, Szenen, die es in Wirklichkeit nicht gibt. KI-Tools gehören inzwischen zum Alltag vieler Studios, Producer und Publisher. Spätestens seit dem EU-AI-Act stellt sich aber die Frage: Ab wann muss ich kennzeichnen, dass KI im Spiel war, und was bedeutet das fürs Urheberrecht?

Ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten des Art. 50 EU-AI-Act. Bis dahin ist Vorbereitung eine Pflicht, wenn man rechtssicher produzieren will.

📌 Kennzeichnungspflichten

Kennzeichnen musst du immer dann, wenn der KI-Einsatz geeignet ist, das Publikum über die Echtheit eines Inhalts zu täuschen. Das klassische Beispiel sind Deepfakes, also Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die so wirken, als würden reale Personen echte Aussagen treffen oder echte Situationen zeigen, obwohl alles künstlich erzeugt oder stark manipuliert ist.

Rein technische Eingriffe, etwa Rauschunterdrückung, Lautstärkeanpassung oder Farbkorrekturen, sind dagegen unproblematisch, solange sie nichts „erzählen“, was der ursprüngliche Inhalt nicht ohnehin schon hergegeben hat.

👤 Wer trägt die Verantwortung?

Rechtlich im Zentrum stehen diejenigen, die Inhalte veröffentlichen, also Sender, Plattformbetreiber, Publisher. Sie müssen am Ende dafür sorgen, dass KI-bearbeitete oder KI-erzeugte Inhalte erkennbar sind.

✍️ Urheberrecht & Persönlichkeitsrechte

Urheberrechtlich gilt weiterhin ein einfacher Grundsatz: Schutz gibt es nur für menschliche Kreativität. Reine KI-Outputs ohne prägende menschliche Gestaltung sind in aller Regel nicht geschützt. Wenn jemand aber KI-Ergebnisse gezielt auswählt, kombiniert, weiterbearbeitet und inhaltlich formt, kann daraus ein sogenanntes hybrides Werk entstehen, das als persönliche geistige Schöpfung des Menschen geschützt ist.

🔮 Ausblick

Parallel zum AI-Act arbeitet die EU an einem „Code of Practice on Marking and Labelling of AI-Generated Content“. Dahinter steckt die Idee, KI-Inhalte künftig nicht nur juristisch, sondern auch technisch kenntlich zu machen, etwa über Wasserzeichen oder Metadaten.

Mehr dazu: https://www.it-recht.net/ki-in-der-medienproduktion-2/.

🎅🏼 Zu Gast beim Weihnachtsevent 3.0 von MontanaBlackVor wenigen Tagen war unsere Kanzlei zu Gast beim Weihnachtsevent 3....
09/01/2026

🎅🏼 Zu Gast beim Weihnachtsevent 3.0 von MontanaBlack

Vor wenigen Tagen war unsere Kanzlei zu Gast beim Weihnachtsevent 3.0 von MontanaBlack. Die Einladung zu diesem besonderen Event der deutschsprachigen Streaming- und Creator-Szene haben wir sehr gerne angenommen. Die Veranstaltung hat sich in den vergangenen Jahren zu einem festen Highlight zum Jahresende entwickelt und vereinte mehrere hundert Gäste aus Streaming, Social Media, Musik und Entertainment. Der Livestream erreichte zeitweise mehrere hunderttausend Zuschauerinnen und Zuschauer und zählte damit zu den meistverfolgten Creator-Events des Jahres.

Das Event überzeugte durch ein abwechslungsreiches Programm und zahlreiche interaktive Aktionen. Zahlreiche bekannte Persönlichkeiten der Szene waren vor Ort, darunter Pietro Lombardi, RAF Camora, Trymacs, Jimi Blue Ochsenknecht, JP Performance, Jule, Dalia, Tom Supreme, Elena Zoe, Laura Prime, Viscabarca und Itsmisabell.

💝 Wir bedanken uns herzlich bei MontanaBlack und seinem Team für die Einladung und das entgegengebrachte Vertrauen. Teil dieser Veranstaltung sein zu dürfen, hat einmal mehr gezeigt, wie wertvoll persönlicher Austausch und Zusammenarbeit auch in einer überwiegend digitalen Welt sind.

Mehr zu dem Thema finden Sie unter: https://www.it-recht.net/zu-gast-beim-weihnachtsevent-3-0-von-montanablack/.

💝🎄 Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Freundinnen und Freunde der Kanzlei,die Weihnachtszeit lädt dazu ein, kurz in...
22/12/2025

💝🎄 Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Freundinnen und Freunde der Kanzlei,

die Weihnachtszeit lädt dazu ein, kurz innezuhalten und neue Kraft zu schöpfen. Wir bedanken uns für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.

Für die Feiertage wünschen wir Ihnen und Ihren Familien erholsame Tage, Gesundheit und einen guten Start ins neue Jahr.

Herzliche Weihnachtsgrüße
Dr. Klaus Lodigkeit & Team

🌱🎻 Nachhaltigkeit im Kulturbereich weitergedachtEindrücke von der PrincessTree-DeutschlandtourNach dem Charity-Konzert i...
03/12/2025

🌱🎻 Nachhaltigkeit im Kulturbereich weitergedacht

Eindrücke von der PrincessTree-Deutschlandtour

Nach dem Charity-Konzert in der Elbphilharmonie hatte ich die Gelegenheit, auch die jüngste Deutschlandtour zu begleiten, bei der PrincessTree erneut nachhaltige Impulse in der Kulturbranche gesetzt hat. Auf dieser Tour traten die Brüder Niklas und Nils Liepe als zentrale Künstler auf und nutzten ihre Plattform, um das Thema Klimaschutz sichtbar zu machen.

Die Tour führte quer durch Deutschland, unter anderem über die Klassische Philharmonie Bonn und das Konzerthaus Berlin, und fand ihren eindrucksvollen Abschluss in der Laeiszhalle Hamburg. Dieses Abschlusskonzert hat eindrucksvoll gezeigt, wie Tourneeformate durch gezielte CO₂-reduzierende Maßnahmen verantwortungsvoller gestaltet werden können. Die Präsenz von Frank Otto, der das Projekt PrincessTree seit Langem unterstützt, hat diesen Anspruch zusätzlich unterstrichen.

Für mich war die Begleitung dieser Tour auch aus professioneller Sicht wertvoll. Die Verbindung von kulturellem Engagement, ökologischer Verantwortung und rechtlicher Strukturierung stellt komplexe Anforderungen an die Projektorganisation und gleichzeitig große Chancen für nachhaltige Veranstaltungsformate dar. PrincessTree zeigt, welches Potenzial entsteht, wenn Akteure aus Kunst, Wirtschaft und Recht gemeinsam an einem Strang ziehen.

Ich freue mich, Teil dieses Projekts zu sein und die weitere Entwicklung begleiten zu dürfen. Diese Tour hat erneut bewiesen, dass Nachhaltigkeit und Kultur kein Gegensatz sein müssen.

Mehr dazu im ausführlichen Artikel auf unserer Website: https://www.it-recht.net/gemeinsam-unterwegs-fuer-nachhaltigkeit/.

🚘⚖️ Zwei reale KBA-Verfahren zeigen, wie sich Risiken wirksam entschärfen lassenDas KBA prüft streng. Dieser Beitrag zei...
27/11/2025

🚘⚖️ Zwei reale KBA-Verfahren zeigen, wie sich Risiken wirksam entschärfen lassen

Das KBA prüft streng. Dieser Beitrag zeigt an zwei echten Verfahren, wie sich aufwendige Verfahren mit sauberer Technikdarstellung und klarer Argumentation entschärfen lassen.

Praxisfall 1:

Im ersten Fall leitete das KBA ein Bußgeldverfahren wegen angeblich genehmigungspflichtiger, nicht gekennzeichneter Soundgeneratoren ein und sah wegen der CAN-Bus-Anbindung eine Typgenehmigungspflicht nach UNECE R 10. Wir sicherten Fristen und nahmen Akteneinsicht. Parallel setzten wir Sofortmaßnahmen im Vertrieb um, ergänzten Anleitung und Konformitätserklärung, dokumentierten das OEM-Labeling, aktualisierten EMV-Nachweise und ordneten die Varianten eindeutig zu. Juristisch legten wir dar, dass keine Beeinträchtigung sicherheitsrelevanter Datenströme vorliegt und die Ausnahme nach R 10 Ziff. 3.2.9 greift; eine Konformitätserklärung genügte. Als Absicherung starteten wir zusätzlich die E-Kennzeichnung. Das Verfahren wurde eingestellt, der Vertrieb läuft mit vollständiger Dokumentation.

Praxisfall 2:

Im zweiten Fall warf das KBA unserem Mandanten das gewerbsmäßige Anbieten von Active-Sound-Geräten und „Bridges“ ohne erforderliche Genehmigung vor und verwies auf § 24 Abs. 2 StVG, § 5 Abs. 1 Nr. 4 EU-TypBV und Art. 55 VO (EU) 2018/858. Wir ordneten den Sachverhalt, nahmen Akteneinsicht und stuften die Produkte als Nachrüstteile ohne Eingriff in sicherheits- oder umweltrelevante Systeme ein; eine Autorisierung nach Art. 56 war nicht erforderlich. Wir aktualisierten die Konformitätsunterlagen und präzisierten Produkt- und Shopinformationen. Das Verfahren wurde nach § 47 Abs. 1 OWiG eingestellt; es gab kein Bußgeld und kein Vertriebsverbot.

Wenn Sie ähnliche Fragen zur Genehmigung, zur Konformität oder zur Kommunikation mit dem KBA haben, unterstützen wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns unter:
📞 040 35004890
📧 [email protected].

Mehr dazu erfahren Sie unter: https://www.it-recht.net/verkauf-von-zubehoerteilen-iii/

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