IT-Recht Hamburg

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IT-Recht Hamburg Dr. Klaus Lodigkeit, LL. M. ist ein ausgewiesener Spezialist im Internetrecht, IT-Recht und Medienre gerichtlichen Verfahren).

Fachanwalt für IT-Recht und für Gewerblichen Rechtsschutz aus Hamburg:

Dr. Klaus Lodigkeit, LL. ist ein ausgewiesener Spezialist im Internetrecht, IT-Recht und Medienrecht (z.B. Domainrecht, Medienrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Vertragsrecht, Internetstreitigkeiten, Abmahnungen). Er ist seit über 15 Jahren in diesen Gebieten hoch spezialisiert tätig. Da er zahlreiche Fälle in den oben genannten Gebieten bearbeitet hat, darf er die Bezeichnungen Fachanwalt für IT-Recht (mindestens 50 innerhalb von 3 Jahren bearbeitete Fälle im IT-Recht , darunter 10 forensische Verfahren) und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz führen (mindestens 80 Fälle im Gewerblichen Rechtsschutz, davon 30 rechtsförmliche Verfahren, inkl. Rechtsanwalt Lodigkeit hat ein Vielfaches von den erforderlichen Fällen bearbeitet. Eine ausführliche Vita finden Sie auf der offiziellen Kanzlei-Homepage unter: http://www.internetrecht-hamburg.de/lebenslauf.html.

⚖️ Keine persönliche Haftung eines DAkkS-Gutachters – Erfolgreiche Verteidigung vor dem LG KielWann haftet ein Gutachter...
14/10/2026

⚖️ Keine persönliche Haftung eines DAkkS-Gutachters – Erfolgreiche Verteidigung vor dem LG Kiel

Wann haftet ein Gutachter persönlich für Äußerungen im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens?

Mit dieser Frage befasste sich das Landgericht Kiel in einem Verfahren, in dem wir einen Gutachter der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) erfolgreich vertreten haben.

Ein Schulungsunternehmen warf unserem Mandanten vor, sich während zweier Akkreditierungsaudits abwertend über das Unternehmen geäußert zu haben. Die Klägerin sah darin unwahre Tatsachenbehauptungen und verlangte unter anderem Unterlassung, Auskunft sowie die Feststellung einer Schadensersatzpflicht.

Unser Mandant bestritt die behaupteten Äußerungen. Ergänzend machten wir geltend, dass diese gegebenenfalls als fachliche Werturteile im Zusammenhang mit seiner gutachterlichen Tätigkeit einzuordnen seien. Dabei hoben wir auch die Bedeutung der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG für fachliche Bewertungen hervor.

Das Landgericht Kiel wies die Klage mit Urteil vom 15.01.2026 (Az. 2 O 145/25) ab. Entscheidend war die fehlende persönliche Passivlegitimation des Gutachters. Nach Auffassung des Gerichts stellt die Akkreditierung eine hoheitliche Aufgabe des Bundes dar. Da die behaupteten Äußerungen in engem Zusammenhang mit der gutachterlichen Tätigkeit standen, waren sie der Amtsausübung zuzurechnen.

Unter Heranziehung von Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB gelangte das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Ansprüche gegen den Hoheitsträger und nicht gegen den Gutachter persönlich hätten gerichtet werden müssen. Ob die behaupteten Äußerungen tatsächlich gefallen waren und ob es sich um Tatsachenbehauptungen oder Werturteile handelte, ließ das Gericht ausdrücklich offen.

Auch das anschließende Berufungsverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (Az. 10 U 23/26) endete zugunsten unseres Mandanten. Die Klägerin nahm ihre Berufung in der mündlichen Verhandlung vom 10.09.2026 zurück.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Zulässigkeit fachlicher Bewertungen und die persönliche Haftung eines Gutachters rechtlich getrennt zu beurteilen sind. Maßgeblich ist insbesondere, ob die beanstandete Handlung in einem engen Zusammenhang mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben steht.

Den vollständigen Beitrag mit weiteren Hintergründen, einer ausführlichen rechtlichen Einordnung sowie das Urteil des Landgerichts Kiel in anonymisierter Fassung finden Sie auf unserer Kanzleiwebsite: https://www.it-recht.net/dakks-gutachter-keine-persoenliche-haftung-lg-kiel/.

🩺🩷 ladydocghada: Gemeinsam einen besonderen Meilenstein feiernEin gelungener Abend für ein spannendes Projekt: Am 17. Ju...
19/08/2026

🩺🩷 ladydocghada: Gemeinsam einen besonderen Meilenstein feiern

Ein gelungener Abend für ein spannendes Projekt: Am 17. Juli 2026 lud unsere Mandantin Frau Dr. med. Ghada Risk El Saeidi anlässlich des Kickoffs von ladydocghada zu einem Business-Barbecue in das Hotel Das James in Flensburg ein.

ladydocghada verbindet medizinische Expertise mit modernen digitalen Angeboten für Frauen, Männer und Paare. Wir begleiten Frau Dr. med. Ghada Risk El Saeidi von Beginn an bei der rechtlichen Ausgestaltung dieses innovativen Vorhabens.

Gerade beim Aufbau eines digitalen medizinischen Geschäftsmodells ist es wichtig, rechtliche Fragestellungen frühzeitig in die Entwicklung einzubeziehen. An der Schnittstelle von IT-Recht, Telemedizin und digitalen Geschäftsmodellen müssen die rechtlichen Strukturen mit dem medizinischen Konzept mitwachsen. Wir freuen uns, unsere rechtliche Expertise in die Entwicklung und Umsetzung von ladydocghada einbringen zu dürfen.

Für unsere Kanzlei war Herr Dr. Lodigkeit vor Ort. Gemeinsam mit Lars Vogt von Northern Concepts, Marco Lurz von Motus Film, der Fotografin Anne Remmer sowie dem Apotheker Niklas Losse wurde der Abend genutzt, um auf das bisher Erreichte zurückzublicken, über die nächsten Schritte zu sprechen und sich in entspannter Atmosphäre persönlich auszutauschen.

Wir bedanken uns herzlich bei Frau Dr. med. Ghada Risk El Saeidi für die Einladung und den gelungenen gemeinsamen Abend. Für die weitere Entwicklung von ladydocghada wünschen wir viel Erfolg und freuen uns darauf, das Projekt auch weiterhin rechtlich zu begleiten! 🚀❤️

⛳❤️ Lodigkeit Rechtsanwälte unterstützen den „Brücken für Kinder Charity Cup“Wir freuen uns, den 2. Brücken für Kinder C...
23/07/2026

⛳❤️ Lodigkeit Rechtsanwälte unterstützen den „Brücken für Kinder Charity Cup“

Wir freuen uns, den 2. Brücken für Kinder Charity Cup im Golfclub Syke unterstützt zu haben.

Ein gelungener Tag, der Sport, Gemeinschaft und soziales Engagement miteinander verbunden hat. Der Erlös kommt der Arche Kinderstiftung Bremerhaven zugute und unterstützt Kinder und Jugendliche, die auf besondere Hilfe angewiesen sind.

Vielen Dank an Anastasia Mickan, Brücken für Kinder e.V., den Golfclub Syke e.V. und alle Beteiligten für die Organisation dieses besonderen Charity-Events. ❤️

SozialesEngagement LodigkeitRechtsanwälte

Gemeinsam für den guten Zweck: Brücken für Kinder Charity Cup ⛳❤️Wir freuen uns, den 2. Brücken für Kinder Charity Cup i...
23/07/2026

Gemeinsam für den guten Zweck: Brücken für Kinder Charity Cup ⛳❤️

Wir freuen uns, den 2. Brücken für Kinder Charity Cup im Golfclub Syke unterstützt zu haben.

Die von Anastasia Mickan organisierte Veranstaltung hat Menschen zusammengebracht, um mit sportlichem Engagement Gutes zu tun. Der Erlös kommt der Arche Kinderstiftung Bremerhaven zugute und unterstützt Kinder und Jugendliche, die auf besondere Hilfe angewiesen sind.

Vielen Dank an Anastasia Mickan, Brücken für Kinder e. V., den Golfclub Syke sowie alle Unterstützerinnen und Unterstützer, Helferinnen und Helfer und Teilnehmerinnen und Teilnehmer für diesen gelungenen Tag.

Gemeinsam lässt sich viel bewegen!

⚙️📄 Bußgeld vom Kraftfahrt-Bundesamt: Aktueller Fall zu Universalschalldämpfern aus unserer KanzleiEin aktueller Fall au...
08/05/2026

⚙️📄 Bußgeld vom Kraftfahrt-Bundesamt: Aktueller Fall zu Universalschalldämpfern aus unserer Kanzlei

Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt, dass Bußgeldbescheide des Kraftfahrt-Bundesamts im Bereich Kfz Zubehör nicht in jedem Fall rechtlich Bestand haben müssen.

Unser Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid, weil er über das Internet Universalschalldämpfer angeboten hatte. Das Kraftfahrt-Bundesamt wertete die angebotenen Produkte als kennzeichnungspflichtige Austauschschalldämpferanlagen. Für Händler ist ein solcher Vorwurf besonders relevant, weil nicht nur die Zahlung eines Bußgeldes im Raum steht, sondern regelmäßig auch die Frage, ob die betroffenen Produkte weiterhin angeboten, feilgehalten und verkauft werden dürfen.

Im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung steht die Frage, wie die angebotenen Produkte einzuordnen sind. Werden Universalschalldämpfer nicht als fahrzeugspezifische Ersatzteile, sondern als Komponenten zum Bau individueller Abgasanlagen vertrieben, spricht vieles dagegen, sie ohne Weiteres als kennzeichnungspflichtige Austauschschalldämpferanlagen zu behandeln.

Entscheidend sind dabei insbesondere der fehlende Fahrzeugbezug sowie der Umstand, dass die Teile regelmäßig nicht unmittelbar einbaufähig sind, sondern erst durch weitere Anpassung und Konstruktion verwendet werden können.

Der Fall verdeutlicht, dass die Abgrenzung zwischen kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugteilen und zulässigem Zubehör in der Praxis rechtlich anspruchsvoll ist. Für betroffene Händler kann es sich daher lohnen, einen Bußgeldbescheid sorgfältig prüfen zu lassen, bevor dieser akzeptiert wird.

Den vollständigen Beitrag zu diesem aktuellen Fall finden Sie hier: https://www.it-recht.net/bussgeldbescheid-vom-kraftfahrt-bundesamt/.

👤💬 Erfolg gegen anonyme Onlinebewertung auf Reddit: OLG Hamburg bestätigt die Rechte unseres Mandanten im einstweiligen ...
13/04/2026

👤💬 Erfolg gegen anonyme Onlinebewertung auf Reddit: OLG Hamburg bestätigt die Rechte unseres Mandanten im einstweiligen Rechtsschutz (OLG Hamburg, Az. 7 W 27/26)

Eine anonyme Bewertung im Internet kann für Unternehmen erhebliche Auswirkungen haben, insbesondere wenn sie den Eindruck eines echten Erfahrungsberichts vermittelt und geeignet ist, das Vertrauen potenzieller Kunden zu beeinträchtigen. Genau mit einer solchen Konstellation waren wir in einem aktuellen Mandat befasst.

Auf der Plattform Reddit wurde ein Unternehmen aus der Immobilienberatung und dem Immobilienmanagement in deutlicher Weise kritisiert. Dem Beitrag zufolge arbeite das Unternehmen intransparent, verursache unnötige Kosten und zeige nach Zahlungseingang Defizite in der weiteren Betreuung. Besonders problematisch war, dass die Veröffentlichung wie ein authentischer Erfahrungsbericht wirkte, obwohl gerade nicht feststand, ob überhaupt ein tatsächlicher geschäftlicher Kontakt zugrunde lag.

Um die weitere Verbreitung schnell zu unterbinden, haben wir für unseren Mandanten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Das Landgericht Hamburg wies den Antrag zunächst zurück, da es die Äußerungen im Wesentlichen als zulässige Meinungsäußerungen einordnete. Mit dieser Bewertung haben wir uns jedoch nicht zufriedengegeben und für unseren Mandanten Beschwerde zum Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingelegt.

In der Beschwerdeinstanz haben wir den Fokus auf einen zentralen rechtlichen Aspekt gelegt: Eine Bewertung, die den Eindruck eines tatsächlichen Kundenerlebnisses vermittelt, setzt grundsätzlich voraus, dass ein entsprechender geschäftlicher Kontakt überhaupt bestanden hat. Wird dies substantiiert bestritten, treffen den Plattformbetreiber Prüfpflichten.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg bestätigte diese Grundsätze und stellte fest, dass die Plattform ihren Prüfpflichten nicht ausreichend nachgekommen ist. Eine nachvollziehbare Überprüfung des Verfassers der Bewertung erfolgte nicht.

Mit Beschluss vom 31.03.2026 gab das Gericht unserer Beschwerde statt und untersagte die weitere Veröffentlichung der Bewertung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Zudem wurden die Kosten des Verfahrens der Gegenseite auferlegt.

Die Entscheidung zeigt, dass Unternehmen anonymen und potenziell rufschädigenden Onlinebewertungen nicht schutzlos ausgeliefert sind und dass ein konsequentes rechtliches Vorgehen auch in der zweiten Instanz erfolgreich sein kann.

Weitere Details zu diesem Verfahren finden Sie auf unserer Website: https://www.it-recht.net/erfolgreich-gegen-anonyme-onlinebewertung/.

💶⚖️ Wenn Vertrauen im Unternehmen missbraucht wird (AG Schwarzenbek, Urteil vom 26.03.2026 - 33 Ls 781 Js 24387/25)Was z...
01/04/2026

💶⚖️ Wenn Vertrauen im Unternehmen missbraucht wird (AG Schwarzenbek, Urteil vom 26.03.2026 - 33 Ls 781 Js 24387/25)

Was zunächst nur schwer erklärbare Unregelmäßigkeiten vermuten ließ, entpuppte sich als schwerwiegender Fall interner Wirtschaftskriminalität. Ein mittelständisches Unternehmen stellte fest, dass ein leitender Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum hinweg Unternehmensgelder auf eigene Konten transferierte.

Was zunächst wie ein Einzelfall erschien, erwies sich im Zuge der Aufklärung als systematisches Vorgehen mit erheblichem wirtschaftlichem Schaden. Insgesamt wurden nahezu 200.000 Euro veruntreut.

Unsere Kanzlei begleitete die Mandantschaft bei der vollständigen rechtlichen Aufarbeitung, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich. Die intensive Betreuung begann bereits mit dem ersten Anruf am Wochenende und setzte sich über die weitere rechtliche und strategische Begleitung bis hin zur Auseinandersetzung mit dem Gegner fort. Ein zentraler Bestandteil war dabei die Geltendmachung der Ansprüche im Wege der Adhäsionsklage.

Das Ergebnis: Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt.

Der Fall zeigt, wie wichtig ein strukturiertes und konsequentes Vorgehen ist, wenn wirtschaftskriminelle Handlungen im Unternehmen auftreten.

Die ausführliche Fallbeschreibung mit Einordnung und Screenshots finden Sie hier: https://www.it-recht.net/untreue-in-sechsstelliger-hoehe/.

Zur Presseberichterstattung: https://www.abendblatt.de/schleswig-holstein/kreis-lauenburg/article411566841/buchhalter-veruntreut-197000-euro-kann-nicht-mit-geld-umgehen.html.

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