Rechtsanwältin Ulrike Kosin

Rechtsanwältin Ulrike Kosin Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandats

Anliegend ein sehr interessantes Urteil. Es regelt, dass nach Aufhebung der Insolvenz, dieses Insolvenzverfahren nicht  ...
15/06/2022

Anliegend ein sehr interessantes Urteil. Es regelt, dass nach Aufhebung der Insolvenz, dieses Insolvenzverfahren nicht noch 3 Jahre bei der SCHUFA erkennbar gespeichert wird.

Das Schleswig-Holsteinische OLG hat entschieden, dass die SCHUFA die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verarbeiten darf als sie im „Insolvenzbekanntmachungsportal“ veröffentlicht werden dürfen - eine Datenverwendung ist dann auch für die Berechnung eines Score-Werts rechtswidrig. ...

Liebe Freunde! Sehr geehrte Mandanten! Ein frohes Osterfest 2022! Ich wünsche gute Gesundheit und eine schöne Zeit !
18/04/2022

Liebe Freunde! Sehr geehrte Mandanten! Ein frohes Osterfest 2022! Ich wünsche gute Gesundheit und eine schöne Zeit !

Neues Urteil des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom 17.03.2022 zur Leiharbeit- also von letzter Woche  (C-232/20):1. Le...
25/03/2022

Neues Urteil des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom 17.03.2022 zur Leiharbeit- also von letzter Woche
(C-232/20):
1. Leiharbeitnehmer können auch auf einem Arbeitsplatz
eingesetzt werden, der nicht nur vorübergehend besteht, sondern ein Dauerarbeitsplatz ist.
Es ist also zulässig, dass Arbeitgeber Arbeitsplätze dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzen und nicht nur vertretungsweise. Allerdings darf der einzelne Leiharbeitnehmer nur jeweils eine bestimmte Zeit auf dem Arbeitsplatz eingesetzt werden.
Wie lange das ist, bestimmt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG): 18 Monate
2. Aber es ist zulässig, dass diese 18 Monate durch Tarifvertrag verlängert werden, z.B. auf 36 Monate. Aber ist es auch zulässig, einen Leiharbeitnehmer 55 Monate auf einem Dauerarbeitsplatz zu beschäftigen? Das ließ der EuGH offen. Gerichte in Deutschland müssen das klären.
3. Ein Leiharbeiter hat jedenfalls keinen Anspruch aus EU- Recht auf Festanstellung bei der Firma, in der er eingesetzt wird. Vorliegend wollte dieses ein Leiharbeiter erreichen, der mehr als 50 Monate bei Daimler eingesetzt war.

Die Regelung, dass derselbe Arbeitnehmer nicht länger als 18 Monate bei demselben Entleiher eingesetzt werden darf, besteht seit 01.April 2017. Die Folge der Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer ist die Unwirksamkeit des Arbeitsverhältnisses mit dem Verleiher und die Entstehung des Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher. Allerdings werden diese 18 Monate häufig durch Tarifverträge ausgedehnt. Und das ist, wie nun durch den EuGH bestätigt wurde, zulässig.

Dementsprechend äußerte die Sprecherin von Mercedes-Benz ihre Zustimmung.
Der konkrete Arbeitnehmer dürfte hingegen nicht erfreut sein. Allerdings lag die Besonderheit hier auch darin, dass ein Teil seiner langen Überlassungszeit vor dem 01.April 2017 lag und diese Zeit laut AÜG nicht mit einberechnet wird.
(siehe auch LAG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 13.05.2020- Az. 15 Sa 1991/19)

16/03/2022
25/02/2022

Das Landesarbeitsgericht Köln (hat am 11.01.2022 in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung (Az. 4 Sa 315/21) zu der Frage Stellung genommen, ob eine E-Mail als zugegangen gilt, wenn keine Unzustellbarkeitsnachricht erfolgt.
In dem vorliegenden Fall sandte ein Arbeitgeber am letzten Tag einer Frist ein Arbeitsplatzangebot. Nur dann durfte er ein zuvor gewährtes Darlehen zurückverlangen. Die E-mail schien zugegangen zu sein, denn es erfolgte keine Nachricht der Unzustellbarkeit.
Tatsächlich soll die E-mail aber nicht mehr am selben Tag, sondern 3 Tage später eingegangen sein.
Das LAG sagt: Die Absendung der E-mail bedeutet keinen Nachweis des Zugangs, auch wenn keine Unzustellbarkeitsnachricht besteht. Noch nicht einmal ein Anscheinsbeweis besteht.
Es ist wie bei einer Postsendung: Auch hier beweist die Absendung nicht den Zugang.

25/02/2022

Den Absender einer E-Mail trifft nach § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt keine Beweiserleichterung zu Gute, wenn er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit erhält. Das hat das LAG Köln entschieden. St...

28/01/2022

Arbeitsgerichte mussten und müssen sich derzeit häufig mit Fragen auseinandersetzen, die im Zusammenhang mit Corona stehen. Die interessantesten Urteile auf einen Blick.

18/01/2022

Miete im Lockdown (BGH Urteil vom 12.01.2022- XII ZR 8 /21)

Seit dem ersten „Lockdown“ im März / April 2020 stellt sich die Frage, ob Mieter von Ladenflächen auch während der Zeit der behördlich angeordneten Geschäftsschließung die Miete und Nebenkosten in voller Höhe an den Vermieter zahlen müssen.
Verschiedene Landgerichte haben sich mit diesbezüglichen Klagen beschäftigt. Schnell ist klar geworden, dass diese Frage nicht über einen Mangel der Mietsache zu lösen ist.
Vielmehr ist seit ca. Ende 2020 vermehrt vertreten worden, dass es sich um einen Wegfall der Geschäftsgrundlage handelt, (§ 313 BGB) und hierüber eine Vertragsanpassung verlangt werden kann (siehe z.B. das Urteil des LG Mönchengladbach vom 02.11.2020 – 12 O 154/2 oder OLG Dresden Urteil vom 24.02.2021 – 5 U 1782/20).
Hierauf hat der Gesetzgeber reagiert und ab 31.12.2020 eine neue Regelung geschaffen, die sich auf die Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverträgen bezieht (Art. 240 § 7 EGBGB).
Diese Neuregelung spricht aber nur eine Vermutung aus. Es wird nämlich vermutet, dass, wenn Gewerberäume infolge staatlicher Pandemiemaßnahmen nur noch eingeschränkt verwendbar sind, sich die Vertragsgrundlage schwerwiegend geändert hat. Wenn dann auch noch zusätzlich das Festhalten an dem Vertrag in der vorliegenden Form unzumutbar ist, kann der Mieter gem. § 313 BGB die Vertragsanpassung verlangen. D.h. in der neuen Regelung steht nicht, ob und wie die Vertragsanpassung zu erfolgen hat. Daher es ist auch möglich, dass der Mietzins nur gestundet wird, d.h. später gezahlt werden darf.
Die beiden oben genannten Urteile gingen aber weiter, hiernach wurde die Kaltmiete für die Zeit der Betriebsschließung um die Hälfte gesenkt. Als erstes OLG hat das OLG Dresden dieses vertreten.
Seit 12.01.2022 liegt auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor (XII ZR 8 /21): Hierin wird allerdings nicht bestätigt, dass in einem solchen Fall immer die Kaltmiete zu halbieren ist. Vielmehr ist zu prüfen, wie hoch der Umsatzrückgang war und ob der Mieter staatliche Hilfen erhielt.
An der Stelle des Mieters ist damit zu raten, alle Umstände zu sammeln, die für eine möglichst hohe Absenkung der Miete sprechen.
Der Vermieter hat dieses zu überprüfen, insbesondere ist zu prüfen, welche staatlichen Leistungen der Mieter erhalten hat und ob dieses dann die Umsatzeinbuße ausfüllt.
Im Grundsatz von der Halbierung der Miete auszugehen, wäre einfacher und für Mieter rechtssicherer gewesen. Hiervon kann man nun leider nicht mehr immer per se ausgehen. Trotzdem ist es für die Mieter weiterhin möglich, sich auf eine Senkung der Kaltmiete zu berufen. Das ist das Gute an dem Urteil für Mieter. Vielleicht wird es auch so sein, dass die Mietvertragsparteien sich der Einfachheit halber auf die Hälfte einigen.

Liebe Mandantinnen und Mandanten! Ich wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr 2022!
23/12/2021

Liebe Mandantinnen und Mandanten! Ich wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr 2022!

15/12/2021

Das OLG Düsseldorf hat die zum 01.01.2022 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Die Änderungen betreffen v.a. die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie die Erweiterung der Tabelle bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 €. Die Selbstbehalte bleiben gegenüb...

03/12/2021

Wer in vollem Umfang in Kurzarbeit geschickt wird, dem steht fortan auch weniger Urlaub zu. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

02/12/2021

Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen das vollständige bzw. teilweise Verbot von Präsenzunterricht an Schulen gerichtet hatten. Die Schulschließungen nach der vom 22.04. bis zum 30.06.2021 geltenden „Bundesnotbremse“ waren verfassungsgemäß. ...

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