28/05/2017
Abschleppen vom Mutter+Kind-Parkplatz war ungewöhnlich. Denn das Schild dazu gibt es nicht in der StVO, und es wird nur auf privaten Flächen benutzt. Genau, wie heute der Hinweis auf die Elektroauto-Ladestation. Die Supermärkte haben an dem Mütter-Väter-Kind-Parkplatz kein wirtschaftliches Interesse, die Strom-Konzerne aber eines an der Ladestation. http://www.eggert-fachanwalt-verkehrsrecht.de/index.php/de/verkehrsrechtsanwalt/1167
040- 69702068. Seit 1986 Rechtsanwalt in Hamburg. Fachanwalt für Verkehrsrecht, also für Bußgeld- und Strafverfahren, sowie Unfallschaden, Fahrerlaubnis, Führerschein, Fahrverbot, MPU, Führerscheinentzug, Nötigung, Verkehrsgefährdung, Fahrerflucht, Trunkenheit, Körperverletzung, Falschparken, Unfall...