Rechtsanwalt Frank Pein

Rechtsanwalt Frank Pein Sie suchen einen Rechtsanwalt in Hamburg? Einen, der sich für Ihre Interessen einsetzt und diese durchsetzt? Dann bin ich der Richtige für Sie.

Dabei jedoch nicht aus dem Auge verliert, dass hinter jedem Rechtsstreit immer auch Menschen stehen? Für den das Vertrauen der Mandanten das höchste Gut darstellt und der auch in kompliziertesten Fällen eine Lösung sucht? Auf Ihrem Weg zum Recht berate ich Sie gerne.

29/01/2015

Mal was aktuelles:

Seit dem 01.01.2015 ist die „Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug“ aufgehoben worden. Das bedeutet, dass innerhalb Deutschlands, Autofahrer künftig bei einem Wohnortwechsel das Kennzeichen des bisherigen Wohnortes behalten dürfen. Erst bei einer Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs muss bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichnen des aktuellen Wohnortes beantragt werden

Ein Fahrzeughalter, der seinen Wohnsitz von Hamburg nach Pinneberg verlegt, kann somit das Hamburger Kennzeichen mitnehmen.
Eine Weitergabe des Kennzeichens bei Halterwechsel ist aber nicht möglich.

11/03/2014

http://www.frank-pein.de/aktuelle-rechtsprechung.html

Das Flensburger Punktesystem für Verkehrssünder wird umgebaut. Die Gesetze zur Neuregelung sollen am 01.05.2014 in Kraft treten. Im Mittelpunkt steht eine Vereinfachung der bisherigen Verkehrssünderdatei. Anders als in der Vergangenheit soll der Führerscheinentzug statt bei bislang 18 Punkten schon...

19/06/2012

Wussten Sie schon....

Dass es ein allgemeines zweiwöchiges Umtauschrecht nicht gibt. Oft wird angenommen, man könne innerhalb von 2 Wochen im Einzelhandel Waren ohne Begründung umtauschen bzw. sein Geld zurück verlangen. Das ist aber nicht der Fall, dieses Recht gibt es so nicht.
Anders ist es jedoch bei sogenannten Fernabsatzgeschäften gemäß § 312d BGB. Sollten Sie im Internet oder am Telefon Waren bestellen, so steht Ihnen mindestens ein zweiwöchiges Widerrufrecht zu. Dort ist der Umtausch, bzw. die Rückgabe der Ware problemlos und ohne Begründung möglich.
Das Rückgaberecht ist jedoch nicht mit dem Mängelgewehrleistungsrecht zu verwechseln. Sollte ein gekaufter Gegenstand mangelhaft sein, also der Zustand nicht dem vereinbarten Zustand entsprechen, so ist es natürlich möglich eine Sache umzutauschen. Gegebenenfalls gibt es die Möglichkeit, sein Geld zurück zu verlangen. Bei Verbrauchern besteht sogar eine sechsmonatige Beweislastumkehr; sprich der Verkäufer muss beweisen, sollte er nicht tauschen wollen, dass der Mangel nicht existiert.

22/05/2012

Wussten Sie schon....
..dass Sie ein Mitverschulden von 20 % trifft, wenn Sie auf deutschen Autobahnen schneller als 130 Stundenkilometer fahren und, auch unverschuldet, an einem Unfall beteiligt sind?
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied dies 2009 nach der Klage eines Autofahrers, der mit 170 Stundenkilometer die Autobahn befuhr und von einem anderen Verkehrsteilnehmer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde. Das Gericht sah die hohe Geschwindigkeit als erhöhtes Unfallrisiko und die Haftungsbeteiligung von 20 % als angemessen an. (OLG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2009, Az.: 3 U 122/09 und OLG Hamm,Urteil vom 25.11.2010, Az.: 6 U 71/10)

Die Kanzlei Frank Pein wünscht allen ein frohes neues Jahr! Wir machen gemeinsam Platz für Ihre guten Vorsätze; bei Prob...
03/01/2012

Die Kanzlei Frank Pein wünscht allen ein frohes neues Jahr!

Wir machen gemeinsam Platz für Ihre guten Vorsätze; bei Problemen rufen Sie mich gerne an!

Ihr Weg zum Recht!

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Neuer Kamp 30
Hamburg
20357

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