29/01/2015
Mal was aktuelles:
Seit dem 01.01.2015 ist die „Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug“ aufgehoben worden. Das bedeutet, dass innerhalb Deutschlands, Autofahrer künftig bei einem Wohnortwechsel das Kennzeichen des bisherigen Wohnortes behalten dürfen. Erst bei einer Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs muss bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichnen des aktuellen Wohnortes beantragt werden
Ein Fahrzeughalter, der seinen Wohnsitz von Hamburg nach Pinneberg verlegt, kann somit das Hamburger Kennzeichen mitnehmen.
Eine Weitergabe des Kennzeichens bei Halterwechsel ist aber nicht möglich.