29/08/2023
Verhandlungstermin vor dem Landesarbeitsgericht wegen der Kündigung einer Großgerätefahrerin im Hamburger Hafen
Mit der Kündigungsschutzklage waren wir vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz erfolgreich. Die erste Kündigung wurde zwar zu spät gerichtlich angegriffen, allerdings gab es danach noch einen Änderungsvertrag zur Teilzeit, wodurch das Arbeitsverhältnis auf eine neue Grundlage gestellt wurde. Eine zweite Kündigung der Arbeitgeberin vom 23. Dezember 2022 war wegen fehlender Vollmacht unwirksam. Wir haben diese erfolgreich nach § 174 BGB zurückgewiesen.
Beide Seiten wollen nun außergerichtliche Vergleichsverhandlungen führen. Sollte eine Einigung nicht erfolgreich sein, wird das LAG Hamburg Ende November entscheiden.
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal_1800/Landesarbeitsgericht-Eurogate-kontra-Hafenarbeiterin,hamj138566.html
Die 44-Jährige wehrt sich gegen eine Kündigung durch den Terminalbetreiber. Diese erfolgte, nachdem die Frau nur noch in Teilzeit arbeiten wollte.