Schwanenland Rechtsanwälte Steuerberater Partgmbb

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21/02/2021

LUST AUF NETTE KOLLEGEN?.. und auf eigenverantwortliches, abwechslungsreiches Arbeiten?
Dann sind Sie bei uns goldrichtig!

Ob Voll- oder Teilzeit, ob Eule oder Lerche, jeder Mensch ist individuell. Umso wichtiger ist es, dass Ihren Bedürfnissen genug Raum zur Entfaltung bleibt.

Arbeit und Arbeitsumfeld müssen stimmen. Man verbringt die meiste Zeit des Tages an seiner Arbeitsstelle. Also sollte man sich hier wohlfühlen können. Es muss Spaß machen, morgens ins Büro zu gehen.

Denken Sie auch so? Na dann, bewerben Sie sich!

21/02/2021

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Ob Voll- oder Teilzeit, ob Eule oder Lerche, jeder Mensch ist individuell. Umso wichtiger ist es, dass Ihren Bedürfnissen genug Raum zur Entfaltung bleibt.

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LUST AUF NETTE KOLLEGEN?.. und auf eigenverantwortliches, abwechslungsreiches Arbeiten?Dann sind Sie bei uns goldrichtig...
20/02/2021

LUST AUF NETTE KOLLEGEN?.. und auf eigenverantwortliches, abwechslungsreiches Arbeiten?
Dann sind Sie bei uns goldrichtig!

Ob Voll- oder Teilzeit, ob Eule oder Lerche, jeder Mensch ist individuell. Umso wichtiger ist es, dass Ihren Bedürfnissen genug Raum zur Entfaltung bleibt.

Arbeit und Arbeitsumfeld müssen stimmen. Man verbringt die meiste Zeit des Tages an seiner Arbeitsstelle. Also sollte man sich hier wohlfühlen können. Es muss Spaß machen, morgens ins Büro zu gehen.

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Karriere Werden Sie Teil unseres Teams Stellenangebote Lust auf nette Kollegen? ... und auf eigenverantwortliches, abwechslungsreiches Arbeiten? Dann sind Sie bei uns goldrichtig!Ob Voll- oder Teilzeit, ob Eule oder Lerche, jeder Mensch ist individuell. Umso wichtiger ist es, dass Ihren Bedürfnisse...

19/07/2017

Neues BGH Urteil bestätigt --> Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr auch für Unternehmerdarlehen unwirksam!

In einer aufsehenerregenden Entscheidung vom 04. Juli 2017 hat der BGH entschieden, dass Banken auch für an Unternehmer vergebene Darlehen keine Bearbeitungsgebühren verlangen dürfen. Damit folgt der BGH seiner Entscheidung aus dem Jahr 2014, in der er dies zunächst für Verbraucher angenommen hatte, und die ebenfalls weite Beachtung fand.

Damit können auch Selbständige, Freiberufler und Unternehmen Bearbeitungsgebühren grundsätzlich zurückfordern, wenn diese im Rahmen von Darlehen entstanden sind, die z.B. für die Praxisneugründung, den Erwerb einer Immobilie oder eines Fahrzeugs oder sonstiger Investitionen gewährt wurden. Der BGH entschied, dass entsprechende Vereinbarungen, die zumeist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen, eine unangemessene Benachteiligung des Darlehensnehmers darstellen und es dabei keinen Unterschied macht, wenn es sich bei diesen um Unternehmer handelt. Zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr hat die Bank auch eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, deren Höhe noch nicht pauschal beziffert werden kann.

Zu prüfen ist allerdings, ob die Rückforderungsansprüche möglicherweise bereits verjährt sind. Hierfür gilt grundsätzlich, dass bis zum 31. Dezember 2017 noch solche Beträge zurückgefordert werden können, die im Jahr 2014 oder später gezahlt wurden. Ältere Forderungen dürften verjährt sein.

In jedem Fall ist eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erforderlich.

Haben Sie weitere Fragen oder wünschen nähere Erläuterungen? Dann sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

01/07/2017
18/12/2014

VERJÄHRUNG DROHT! Bearbeitungsgebühren von Krediten rasch zurückfordern

Möglicherweise haben Sie schon davon gehört, dass der BGH (Bundesgerichtshof) im Jahr 2014 gleich durch zwei Urteile entschieden hat, dass die Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten für Verbraucherkreditverträge in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist. Ob diese Rechtsprechung auch auf Unternehmerkredite auszuweiten ist, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt. Wie auch einige Amtsgerichte, sind jedoch auch wir der Auffassung, dass ein Unternehmer durch die Vereinbarung eines Bearbeitungsentgeltes in gleicher Weise wie ein Verbraucher unangemessen benachteiligt ist und deshalb ebenfalls einen Anspruch auf Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten hat.

Grundsätzlich gilt: Bankkunden haben Anspruch auf Erstattung von allen innerhalb der letzten zehn Jahre unzulässig verlangten Gebühren zuzüglich Zinsen. Das gilt allerdings nur noch wenige Tage. Spätestens am 31. Dezember 2014 verjähren Rückforderungen für alle bis Ende 2011 gezahlten Gebühren. Wer bis dahin seine Ansprüche nicht rechtshängig macht, verschenkt Geld!

Rückforderungen aus dem Jahre 2004
Hier endet die zehnjährige Verjährungsfrist Tag genau, z. B. Kreditbearbeitungsgebühren wurden am 05. Dezember 2004 gezahlt, hier muss spätestens bis zum 05. Dezember 2014 die Verjährung gehemmt werden.

Rückforderungen aus den Jahren 2005 bis 2011
Bei Rückforderungen von in den Jahren 2005 bis 2011 gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren haben Kunden nur noch bis zum 31. Dezember 2014 Zeit, die Verjährung zu hemmen.

Wie hemme ich die Verjährung?
Ein Schreiben an die Bank reicht nicht aus. Sicher gehemmt wird die Verjährung nur durch die Erhebung einer Klage oder durch die Zustellung eines Mahnbescheids. Wichtig ist hierbei, dass die verjährungshemmende Wirkung auch dann eintritt, wenn der Mahnbescheid zwar erst nach Ablauf der Verjährungsfrist bei der Bank zugestellt wird (also nach dem 31. Dezember 2014), der Antrag auf Erlass des Mahnbescheides von Ihnen aber noch vor Ablauf der Frist (also spätestens bis zum 31. Dezember 2014 um 24.00 Uhr) beim zuständigen Mahngericht eingereicht wurde.

Haben Sie weitere Fragen oder wünschen nähere Erläuterungen? Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen natürlich weiter.

13/11/2014

Änderungen bei den Minijobs!

Zum 31. Dezember 2014 enden Übergangsregeln für die Minijobs, die im Zuge der Erhöhung der Mini-Job-Grenze von EUR 400,00 auf EUR 450,00 eingeführt worden waren. Ferner ergeben sich Auswirkungen aus der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01. Januar 2015.

Wir haben diese Änderungen für alle, die „Spaß“ daran haben, in einem Merkblatt zusammengestellt, welches auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung steht. Wir hoffen, dass Sie das Merkblatt informativ und hilfreich finden. Feedback ist willkommen!

Haben Sie Rückfragen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter.

http://www.schwanenland.com/downloads/handlunsgbedarf-bei-minijobs-bis-31.12.2014_st.pdf

Adresse

Büschstraße 12
Hamburg
20354

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