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Dirk Ewald

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Bernhard J.

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Andreas Baatz

31/01/2024

Unfallflucht - Die Grenze zum bedeutendrn Sachschaden wurde jetzt vom Landgericht Hamburg auf 1800,-€ angeboben, zu wrnig aber die Richtung ist richtig. (Urt.9.8.2923 Qs 75/23).
Die vorherige 1500,-€ Grenze bestand seit Jahrzehnten. Der gleiche Schaden damals von 1500,-€ kostet heute über 3000,-€, allein die Stundenverrechnungssätze haben sich verdoppelt. Eine angemessene Anpassung kann man auch in der neuen Höhe nicht feststellen. 3000,-€ können durch einen langgezogenen Kratzer entstehen u d niemand spräche von bedeutendem Schaden.

01/01/2024

Gewährleistungsausschluss:
Wer von privat an privat verkaufen möchte, sollte exakt diese und nicht andere im Internet verbreitete Formulierungen im Vertrag verwenden:

Z.B.
„Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.“

Ungültige Formulierungen führen dazu, dass der gesamte Gewährleistugsausschluss unwirksam wird, vgl. § 309 Nr. 7a) BGB. Nach dieser Vorschrift ist der Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Personenschäden unwirksam, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

Für den Erfüllungsgehilfen ist bei Fehlen dieser Ergänzung ansonsten die Haftung weiterhin ausgeschlossen und die Klausel damit unwirksam, vgl. § 309 Nr. 7 BGB .

29/11/2023

Radfahrer Rotlichtverstoß

hansOLG Hamburg 5 ORbs 25/23 vom 11.9.2023

1. Zeigt eine Wechsellichtzeichenanlage aufgrund einer Funktionsstörung dauerhaft Rotlicht, so ist die darin liegende Halteanordnung i.S.d. § 44 VwVfG nichtig. Die irrtümliche Annahme einer solchen Funktionsstörung stellt sich als vorsatzausschließender Tatbestandsirrtum dar, so dass jedenfalls eine Verurteilung wegen vorsätzlichen Rotlichtverstoßes ausscheidet. Dies gilt nicht nur für Kraftfahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer, für die die betroffene Wechsellichtzeichenanlage Geltung beansprucht (hier: Radfahrende, § 37 Abs. 2 Nr. 6 S. 1 StVO).

2. Ist eine Wechsellichtzeichenanlage mit einer Bedarfsschaltung mittels Kontaktschleife versehen und ist diese technisch so ausgelegt, dass die Bedarfsanfrage - trotz Geltungsanspruchs der Lichtzeichenanlage auch für Radfahrende - durch Radfahrende nicht ausgelöst werden kann, so ist die im Rotlicht dieser Anlage liegende Halteanordnung für Radfahrende (teil-)nichtig i.S.d. § 44 VwVfG.

3. Eine Verurteilung wegen eines - vorsätzlich oder fahrlässig begangenen - Rotlichtverstoßes ist ausgeschlossen, wenn die vom Betroffenen missachtete Rotlicht-Halteanordnung i.S.d. § 44 VwVfG nichtig war. Darauf, ob der Betroffene die zur Nichtigkeit führenden Umstände in der konkreten Verkehrssituation erkennen konnte, kommt es insoweit nicht an.

21/11/2023

Ostsee Hochwasser
Viele „abgesoffene“ Camper, Mobilheimbesitzer etc. Haben durch das Hochwasser grosse Schöden zu verzeichnen. Versicherer berufen sich auf den Ausschluss von Sturmflutschäden, z.B. die österreichische Vers. Zur Klarstellung: Anders als in den Medien dargestellt, war es keine Sturmflut, sondern ein Sturmhochwasser.
Die Versicherung ist also eintrittspflichtig. vgl. BGH IV ZR 235/19

EHB-Hamburg.de

20/11/2023

Urlaub in der Elternzeit
Grundsätzlich gilt das BUrlG und der Urlaub gem. Arbeitsvertrag entsteht auch in der Elternzeit. Er verfällt auch nicht. Der ArbG hat zwar das Recht, den Urlaub gem. § 17 I S.1 BEEG um monatlich 1/12 zu kürzen, muss dies aber auch unzweideutig machen. Wenn Ihr Arbeitgeber von seinem Recht, den Urlaub zu kürzen, keinen Gebrauch macht, bleibt Ihr Urlaubsanspruch während der Elternzeit in voller Höhe erhalten. Der Urlaubsanspruch während der Elternzeit verfällt nicht. Dies hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil v. 19.03.2019, 9 AZR 495/17). Es reicht auch nicht die Lohnabrechnung auf 0 Tage zu setzen.

26/10/2023

Einen Joint in Ehren …
Der neuerlich angestrebte kontrollierte legalisierte Umgang mit Cannabis ist wohl nun beschlossene Sache. Unabhängig davon, ob also künftig Cannabiskonsum etc. strafbar oder nicht strafbar ist, weil legalisiert, bleibt die Frage des Fahrens unter Cannabiseinfluss. Nur weil Cannabiskonsum möglicherweise straflos ist, ist ein Fahren nach Selbigem nicht erlaubt.
Bislang reichte 1 ng/ml THC im Blut um eine die Verkehrssicherheit beeinträchtigende anzunehmende Wirkung anzunehmen. Wenn dieser Konsum ca. 24 Stunden zurücklag ist dies bereits zweifelhaft, auch wenn der THC-Abbau im Blut langsamer vor sich geht als der des Alkohols. In der Praxis gibt und gab es Fälle, in denen eine geringe Menge Cannabis aufgefunden beim Konsumenten (ohne jeglichen THC-Nachweis im Blut) zu einer MPU-Auflage führte. Mitführen einer geringen Menge wurde bisher als Hinweis auf regelmäßigen Konsum gesehen. Im Gegensatz zum Alkohol habe ich noch keine MPU-Auflage gegenüber einem nüchternen Autofahrer erlebt, weil in seinem Fahrzeug ggf. sogar kistenweise Bier und Schnaps verstaut hatte.
Auch wird die Droge Alkohol und Cannabis unterschiedlich behandelt:
Wer mit unter 0,5 ‰ Blutalkohol fährt, muss solange keine Konsequenzen befürchten solange seine Fahrweise nicht Ausfallerscheinungen naheliegt. Derjenige aber, der mit 1 ng/ml THC erwischt wird und dabei selten beeinträchtigt ist, kann via einer MPU-Auflage schnell die Fahrerlaubnis verlieren. D. h. die Feststellung einer Beeinträchtigung bei einem Cannabiswert von 1 ng/ml THC und Konsum, viele Stunden zuvor kann dramatisch geahndet werden, während die unmittelbar vor Fahrantritt genossene Dose Bier sanktionslos bleibt. Dies ist höchst problematisch, weil ungerecht.
Einen festen Wert bei THC Konzentration festzulegen, der vergleichbar ist mit Alkohol, ist leider nicht möglich. Die Wirkungsweise beider Drogen ist dazu zu unterschiedlich. Gewichtige Stimmen der Grenzwertkommission schlagen aus Gründen der Praktikabilität einen Wert von 3,5 ng/mg THC vor. Bis zu diesem Wert erscheine das Risiko beherrschbar, das ein Verkehrsteilnehmer mit THC verkehrsuntauglich sein könne, d. h. die Wahrscheinlichkeit ist gering.
Warten wir es ab, wie die Experten hier übersichtliche Werte und mit Alkohol vergleichbare gerechtere Grenzen finden werden.

Rechtsanwalt B. J. Hänel

13/10/2023

Immer Ärger mit den E-Scootern
Der umfallende E-Scooter – Haftung nur aus Verschulden
Weder die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des § 7 StVG, noch die Haftung für vermutetes Verschulden nach § 18 StVG sind auf Elektrokleinstfahrzeuge i.S.d. § 1 eKFV (sog. E-Scooter) anwendbar; auch eine analoge Anwendung scheidet aus.
Es bleibt also nur die Haftung über ein nachgewiesenes Verschulden
Im Falle des Umfallens eine E-Scooters kann nicht im Wege eines Anscheinsbeweises der Rückschluss auf ein unsachgemäßes Abstellen oder sonstiges Verschulden des Abstellenden geschlossen werden.
Es besteht keine allgemeine Verkehrssicherungspflicht dahingehend, dass E-Scooter stets so abzustellen bzw. zu sichern sind, dass auch bei einem Umstoßen durch Dritte keinerlei Schäden entstehen können.
• AG Berlin-Mitte, 09.05.2023 - 151 C 60/22 V
• LG Berlin - 44 S 33/23 (anhängig)
Aber:
AG Hamburg, Urteil vom 16.08.2022, 4 C 18/22
Umgekippter E-Scooter – Auskunftsanspruch gegen Halter
Zur Sicherung eines möglichen Schadenersatzanspruchs gegen den Nutzer eines E-Scooter hat der Eigentümer eines Pkw einen Auskunftsanspruch gegen den Halter des E-Scooter auf Herausgabe der Daten des letzten Mieters, wenn dieser möglicherweise durch unsachgemäßes Parken einen Schaden am Pkw verursacht hat.
Quelle: SVR 2023, Seite 191

12/09/2023

Hamburg hebt Diesel-Fahrverbote auf

Stand: 12.09.2023 15:15 Uhr
Mehr als fünf Jahre nach Erlass von Fahrbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge in Hamburg hebt die Hansestadt die Durchfahrtsverbote in zwei Straßen wieder auf.

"Die im Jahr 2018 eingeführten Dieseldurchfahrtsbeschränkungen an der Max-Brauer-Allee und an der Stresemannstraße sind zur Grenzwerteinhaltung nicht mehr erforderlich und werden aufgehoben", teilten die Umwelt- und Innenbehörde am Dienstag mit.

05/09/2023
27/04/2023

Falsches Abstellen von E-Scootern:

Halterkostenbescheid bei E-Scootern

StVG § 25a Abs. 1; eKFV § 11, Abs. 5; StVO § 1 Abs. 2

Beim falschen Abstellen von E-Scootern kommt ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO in Betracht. Für diesen ist § 25a StVG anzuwenden.

AG Hamburg-Altona, Beschl. v. 23.01.2023 – 327b OWi 1/23

20/04/2023

Anthropologisches Identitätsgutachten
Kurz: "Ich bin nicht gefahren." Meine persönlichen Erfahrungen lassen Zweifel an dieser Kunst, für die angeblich 1/4 des Gesichtes ausreichen soll.
In einem Fall kam ein schicker Gutachter aus Heidelberg angeflogen und erkannte den Betroffenen zu 99% als Fahrer. Auf meinen Beweisantrag hin wurde ein neuer Termin nach Rückkehr des Fahrers aus Nepal Monate später angesetzt. Der gleiche Gutachter erkannte nun den Zeugen zu 99% als den Fahrer. Was denn nun? Die Sache wurde eingestellt, für Hockuspokus gäbe es keine Zeit.
In einem anderen Fall erkannte die Sachverständige nicht einmal den Unterschied zwischen Mutter und Tochter. Die Richterin schaute sich das Bild an, widersprach der SV und sprach frei.

Also, was diese Wissenschaft nun wirklich beweisen kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Aus dem Bodensatz lesen, hätte auch ich gekonnt.

20/04/2023

Verkäufer nur vorgeschoben ‒ unzulässiges Umgehungsgeschäft
| Der Käufer eines gebrauchten Pkw kann seine Gewährleistungsrechte gegenüber einem Kfz-Händler geltend machen, auch wenn der Kaufvertrag nicht vom Händler, sondern unter Gewährleistungsausschluss von einem Dritten im eigenen Namen abgeschlossen worden ist, so das LG Zweibrücken. |

Im Urteilsfall interessierte sich ein Verbraucher für einen Opel Astra, der im Internet auf den Namen eines Autohändlers beworben wurde. Er besichtigte den Opel am Geschäftssitz des Händlers und verhandelte dort mit einem Mitarbeiter des Händlers. Dieser war auch im Kaufvertrag als Verkäufer aufgeführt. Als der Käufer einen Motorschaden reklamierte, wies der Händler jegliche Ansprüche zurück. Denn der Kaufvertrag sei mit einem Dritten und nicht mit ihm geschlossen worden.

Laut dem LG handelt es sich dabei um ein Umgehungsgeschäft, das bezweckt, den Opel unter Gewährleistungsausschluss zu verkaufen. Hierfür sprach die Aussage des Mitarbeiters, der als Verkäufer im Vertrag stand. Er sei als Verkäufer eingesetzt worden, um einen haftungsfreien Privatverkauf zu ermöglichen. Dafür sprächen auch äußere Umstände wie das Angebot im Internet, die Zulassung auf den Händler und der Verkaufsort des Fahrzeugs (LG Zweibrücken, Urteil vom 20.11.2020, Az. 1 O 240/19, Abruf-Nr. 221679).

Adresse

Bramfelder Chaussee 226
Hamburg
22177

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Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 18:00
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