08/06/2026
30.000 € zurückfordern, weil ein Coaching angeblich gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz verstößt?
Mit dieser Frage musste sich das OLG Brandenburg beschäftigen – und hat nun eine für die Coaching-Branche bedeutende Entscheidung getroffen.
Das Gericht stellte klar: Nicht jedes Online-Coaching ist automatisch Fernunterricht.
Entscheidend ist insbesondere, ob eine vertraglich geschuldete Lernerfolgskontrolle vorliegt. Allein Zoom-Calls, WhatsApp-Support oder individuelle Begleitung reichen dafür nach Auffassung des Gerichts nicht aus.
Für Coaching-, Mentoring- und Beratungsanbieter liefert das Urteil wichtige Orientierung bei der rechtlichen Einordnung ihrer Angebote.
SBS Legal hat die Beklagte in dem Verfahren vor dem OLG Brandenburg erfolgreich vertreten.
👉 Swipe durch die Slides und erfahre, worauf es bei der Abgrenzung zwischen Coaching und Fernunterricht ankommt.