Rechtsanwalt Mario Straßberger

Rechtsanwalt Mario Straßberger Aktuelle Rechtsnews

Ein kleiner Beitrag im Urheberrecht: Ist eigentlich der Download von Youtube - Videos / Musik legal?Über etliche Webseit...
21/06/2016

Ein kleiner Beitrag im Urheberrecht: Ist eigentlich der Download von Youtube - Videos / Musik legal?

Über etliche Webseiten (beispielsweise share-tube.eu) lassen sich mittlerweile Youtube-Videos oder auch Musik von Youtube herunterladen. Viele Nutzer fragen sich deshalb: legal oder nicht?

Das Herunterladen eines Musikstückes oder Videos, das auf Youtube eingestellt ist, ist für private Zwecke (wie etwa Speichern auf dem USB Stick für den Musikgenuss beim Autofahren) völlig legal. Viele Künstler stellen ihre Werke selbst bei Youtube ein und gestatten damit der Öffentlichkeit sie anzusehen und für private Zwecke zu nutzen.

Selbst wenn das Werk aber unberechtigt hochgeladen wurde, müssen Sie nichts befürchten. Sie dürfen darauf vertrauen, dass Youtube selbst sicherstellt, dass der Upload berechtigt erfolgt. Youtube untersagt zwar in seinen AGB das Speichern der Videos - da Sie aber den AGB nicht zustimmen müssen, um ein Video zu sehen, greifen diese nicht.

Es gibt mittlerweile also viel komfortablere und vor allem legale Möglichkeiten, als Tauschbörsen zu nutzen.

31/05/2016

Brandaktuell im Urheberrecht: "Das Sampling", Moses Pelham vs. Kraftwerk - der ewige Kampf

Was war los? Kraftwerk ist vielen noch ein Begriff, wenn auch nicht mehr aktuell im Gedächtnis. Im Titel "Metall auf Metall" gibt es eine Reihenfolge von Tönen, aus denen Moses Pelham 1997 (als Produzent von Sabrina Setlur) einen Beat gebaut und das Lied "Nur mir" damit hinterlegt hatte. Eine Erlaubnis gab es von Kraftwerk dafür nicht. Dieses Verfahren, das sogenannte "Sampling", war und ist Gang und Gäbe in der Musikindustrie.

Die verwendeten Töne (gerade einmal 2 Sekunden!) hat man aber nur hören können, wenn man a) eingefleischter Fan von Kraftwerk war und b) wirklich ganz genau hingehört hat. Aus meiner Sicht zumindest hätte das nicht für ein Gerichtsverfahren gereicht.

Hat es doch - und so stritten die Parteien mehrfach bis vor den Bundesgerichtshof, wo Moses P untersagt wurde, das Lied weiter zu vertreiben. Er hat nicht aufgegeben und zog bis vor das Bundesverfassungsgericht, um die Verletzung der Kunstfreiheit zu rügen.

Heute stand nun endlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an: der Fall muss vom Bundesgerichtshof neu verhandelt werden, da dieser in den vorherigen Entscheidungen die Kunstfreiheit nicht hinreichend beachtet hatte. Ein Hoch auf die Kunstfreiheit!

Mal unter uns: hätte Ihr aus "Nur mir" den Sampler von "Metall auf Metall" gehört? Ich jedenfalls nicht. Und genau darum geht es: Wer ein eigenständiges Werk schafft, was sich von dem genutzten Werk so gravierend unterscheidet, muss von der Kunstfreiheit geschützt sein.

Pelham GRANDIOSER SIEG und Danke, dass du den langen Atem hast, das so durchzuziehen!! GENAU SO wird Rechtsgeschichte geschrieben!

30/05/2016

Zum Wochenstart ein Beitrag zum Miet- / Wohnungseigentumsrecht. Sie haben auch einen Nachbarn, der Punkt 19:00 Uhr die Haustür abschließt? Zum Glück verboten!

Wer kennt das nicht: Sie verabschieden Ihren Besuch und keine zwei Minuten später klingelt es bei Ihnen - die Haustür ist verschlossen. Das heißt: ab nach unten und aufschließen.

Das LG Frankfurt/Main hat mit Urteil vom 12.05.2015, Az.: 2-13 S 127/12 entschieden, dass eine Haustür (wenn es keine wirklich guten Gründe gibt) nachts nicht verschlossen werden darf.

Was war passiert? In der Nachbarschaft kam es vermehrt zu Einbrüchen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses beschloss daraufhin, dass die Tür zum Haus in der Zeit von 22-6 Uhr abgeschlossen werden müsse. UNWIRKSAM lautet das Urteil für diesen Beschluss.

Das Gleiche gilt für Klauseln im Mietvertrag, wenn festgelegt ist, dass die Tür abgeschlossen werden muss.

Im Brandfall kann das nämlich ganz schnell eine heiße Sache werden, wenn Sie in der Panik Ihren Schlüssel vergessen und aus dem Haus nicht heraus kommen.

Mein Tipp: sprechen Sie Ihren Vermieter doch einmal auf sogenannte "Knaufzylinder" an: https://www.google.de/search?rls=com.microsoft%3Ade-DE%3AIE-Address&biw=1920&bih=955&q=knaufzylinder&oq=knaufzylinder&gs_l=serp.12..0i71l8.0.0.0.7573.0.0.0.0.0.0.0.0..0.0....0...1c..64.serp..0.0.0.nVkLIQddKlc

Damit kann von innen abgeschlossen werden - im Ernstfall benötigen Sie aber zum Öffnen keinen Schlüssel.

27/05/2016

Noch ein kleiner Wissensschub zum Wochenende im Arbeitsrecht: Wie schaut es eigentlich aus mit Sonntagsarbeit?

Wussten Sie: Nach § 9 Arbeitszeitgesetz dürften Sie sonntags eigentlich gar nicht arbeiten. Von diesem Verbot gibt es allerdings etliche Ausnahmen. Immer gilt: mindestens 15 Sonntage im Jahr MÜSSEN für Sie frei sein.

Da der Sonntag bekannterweise heilig ist, ist daneben auch festgelegt, dass bei einem gearbeiteten Sonntag von Ihrem Arbeitgeber ein Ersatz-Tag frei geschaufelt werden muss und zwar innerhalb der darauffolgenden 2 Wochen.

Lassen Sie sich also nicht an der Nase herumführen. Bestehen Sie darauf, dass Ihnen für den Sonntag ein Ausgleichstag recht zeitnah zu gewähren ist!

Auch schon einmal mit Drohnen in Kontakt gekommen? Ein Beitrag zu Ihren Rechten!1.	Darf ich Drohnen „vom Himmel holen“?F...
27/05/2016

Auch schon einmal mit Drohnen in Kontakt gekommen? Ein Beitrag zu Ihren Rechten!




1. Darf ich Drohnen „vom Himmel holen“?

Fest steht, dass Sie auf gar keinen Fall auf Drohnen schießen sollten. Eine beschädigte Drohne kann schnell zum Sicherheitsrisiko werden, nicht nur für Sie, sondern auch für Menschen, Tiere und Sachen in deren Umgebung. Eine beschädigte Drohne ist schlicht nicht mehr beherrschbar. Ganz abgesehen von der Gefahr, die von der Schusswaffe ausgeht.

In juristischer Hinsicht kommt es wie immer darauf an, ob Drohnen vom Himmel geholt werden dürfen. Entscheidend ist, ob mit der Drohne – beispielsweise durch Anfertigen unerlaubter Foto- oder Videoaufnahmen von Ihnen – in ihre Rechte eingegriffen wird. Dann dürfen Sie sich natürlich wehren. Das sogenannte Selbsthilferecht geht dann so weit, dass Sie Drohnen wegnehmen, zerstören oder beschädigen dürfen. Das ist aber nur erlaubt, wenn „obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde“ und tatsächlich in ihre Rechte eingegriffen wird, § 229 BGB.

Soweit das Gesetz. Für Sie bedeutet das: Sind Sie sich unsicher, ob die Drohne Sie filmt, rufen Sie lieber die Polizei oder das Ordnungsamt. Denn im Zweifelsfall müssen Sie nachher auch beweisen, dass mit der Drohne ihre Rechte konkret verletzt wurden und darüber hinaus, dass polizeiliche Hilfe nicht in angemessener Zeit zu erreichen war.

Als Verletzung ihrer Rechte dürfte es aber noch nicht ausreichen, wenn eine Drohne ohne Kamera einmal oder mehrfach in zeitlichen Abständen über ihr Grundstück fliegt. Dann ist der Eingriff in ihre Rechte so gering, dass ein Angriff auf die Drohne – auch etwa durch Einfangen – unverhältnismäßig wäre.

2. Wie wäre es theoretisch mit anderen Flugobjekten?

Es kommt nicht darauf an, um welche Art Fluggerät es sich handelt. Entscheidend ist nur, ob von ihm eine Rechtsverletzung ausgeht. Dann steht Ihnen das Selbsthilferecht auch gegen dieses Flugobjekt zu.

3. Wie tief darf eine Drohne über mein Grundstück fliegen? Ab wann darf man schießen?

Der private Luftraum über ihrem Grundstück reicht theoretisch bis ins Weltall, denn er erstreckt sich „auf den Raum über der Oberfläche“, § 905 BGB. Sie müssen Verletzungen ihres privaten Luftraumes durch Drohnen oder andere Fluggeräte aber dann hinnehmen, wenn die Auswirkungen so gering sind, dass Sie an einer Ahndung dieses Verstoßes kein Interesse haben. Eine starre Grenze, ab der Ihnen die Selbsthilfe gestattet ist, gibt es nicht. Es kommt hier darauf an, wie ein durchschnittlicher Bürger vernünftigerweise reagieren würde. Konkret bedeutet das: Wenn von dem Flugobjekt etwa eine regelrechte Lärmbelästigung ausgeht, ist Ihnen die Selbsthilfe, aber nur unter den benannten Voraussetzungen, auch gestattet.

4. Was ist mit Schadenersatz?

Sollte sich herausstellen, dass Sie die Drohne zu Unrecht vom Himmel geholt haben, machen Sie sich schadenersatzpflichtig. Der Schadenersatz bemisst sich danach, dass der Eigentümer der Drohne so zu stellen ist, wie wenn die Drohne nie beschädigt oder zerstört wurde. Dieser Anspruch kann entweder darin bestehen, dass die Drohne auf ihre Kosten repariert oder ein gleichwertiges Modell als Ersatz angeschafft wird.

5. Darf eine Drohne mein Grundstück fotografieren?

Ohne ihre Zustimmung dürfen Foto- oder Filmaufnahmen von Ihnen persönlich jedenfalls nicht angefertigt werden. Sobald eine Aufnahme dieses Persönlichkeitsrecht verletzt, ist sie verboten. Fotos von Gebäuden sind jedoch erlaubt, wenn keine Personen identifizierbar sind und deshalb auch nicht in deren Persönlichkeitsrecht eingegriffen wird. Anders kann dies bei besonderen Bauwerken sein, die künstlerisch gestaltet sind. Hier reicht es bereits aus, dass ein geringes Maß an Gestaltung vorliegt. Mit einer Aufnahme würde das Urheberrecht des Architekten, Erbauers oder Künstlers verletzt, sofern das Bild oder Video nicht von außerhalb des Grundstücks aufgenommen wird.

Was tun?

Schießen Sie die Drohne nur im äußersten Notfall ab, etwa bei wiederholter Nutzung mit böswilliger Absicht. Setzen Sie sich vorher aber unbedingt mit der Polizei oder dem Ordnungsamt in Kontakt und versuchen Sie von dort Hilfe zu erhalten. Das Abschießen eines Flugobjektes kann dabei auch für Sie zur Straftat werden. Das ist etwa der Fall, wenn erkennbar die Voraussetzungen der Selbsthilfe nicht vorlagen.

Wenn Ihnen der Drohnenpilot bekannt ist, fordern Sie diesen erst zur Unterlassung auf. Den Unterlassungsanspruch können Sie auch gerichtlich geltend machen, unter Umständen sogar per einstweiliger Verfügung. Diese kann dann auch mit Ordnungsgeld durchgesetzt werden.

Nach der Luftverkehrs-Ordnung ist es vorgeschrieben, dass unbemannte Flugkörper nur in Sichtweite geflogen werden dürfen. Da die Reichweite vieler handelsüblicher Drohnen meist nicht weiter reicht, als die Sichtweite, ist der Such-Radius für Sie recht überschaubar. Mit ein bisschen Geduld sehen Sie aber auch, wo die Drohne wieder landet und können den Piloten so aufsuchen. Denn bei jeder Drohne geht früher oder später die Batterie zur Neige. Sollten Sie den Piloten dennoch nicht finden, fangen Sie die Drohne besser ein.

Drohnenbesitzer sollten ihre Fluggeräte deshalb mit Namen und Adresse versehen. So kann beispielsweise bei ungewolltem Absturz der Finder die Drohne auch zurück bringen.

Anbei noch mein Statement in der "Welt":

http://www.welt.de/wirtschaft/article151770528/Dieser-Adler-holt-Drohnen-vom-Himmel.html

Eine niederländische Firma richtet Adler darauf ab, Drohnen in der Luft zu fangen. Die Polizei will die Raubvögel nutzen. Unter bestimmten Bedingungen dürften das auch genervte Bürger in Deutschland.

26/05/2016

Was Mieter beschäftigt:

Besteht ein Anspruch gegen den Vermieter auf Austausch der Schlösser, wenn mit einem nachgemachten Schlüssel in den Hausflur "eingebrochen" wurde?

Reihenweise wird derzeit mit nachgemachten Schlüsseln "eingebrochen". Kein Wunder, dass sich etliche Mieter fragen, ob denn der Vermieter hier nicht Abhilfe schaffen muss! Aber...

so lange nicht zweifelsfrei feststeht, dass mit nachgemachten Schlüsseln ein „Einbruch“ begangen wurde, besteht in rechtlicher Hinsicht kein Anspruch auf Austausch der Schlösser. In vielen Fällen werden mittlerweile sogenannte Elektropicks benutzt. Diese gibt es in gutem Zustand bereits für 35 € . Allgemein gilt: jede Öffnung des Schlosses ohne Schlüssel verursacht Spuren. Nur sind insbesondere bei diesen Geräten die Spuren so gering, dass sie ein Laie nicht erkennen könnte.

Wenn also sämtliche Möglichkeiten des Eindringens ohne den „richtigen“ Schlüssel ausgeschlossen sind, könnte ein Anspruch auf Austausch der Schlösser bestehen. Hier allerdings wäre der Mieter in der Beweispflicht. Dabei gilt aus juristischer Sicht: ein besonders schwerer Fall des Diebstahls, nämlich Einbruchdiebstahl (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB), ist es bereits dann, wenn mittels eines sogenannten falschen Schlüssels die Tür geöffnet wird. Falsch ist jeder Schlüssel, der ohne den Willen des Berechtigten hergestellt wird, also auch nachgemachte Schlüssel, wenn der Schlüsselberechtigte (in dem Fall der Vermieter oder Eigentümer des Hauses) dies nicht ausdrücklich erlaubt.

Sie sehen: es scheitert gar nicht so sehr daran, dass ein Anspruch auf Austausch der Schlösser nicht besteht, sondern eher an den Hürden des zu führenden Nachweises.

Theoretisch verbliebe die Möglichkeit einer Mietminderung. Die Sicherheitslage in einem Haus ist ein wesentlicher Faktor des Mietverhältnisses. Maßgebend ist aber, wie ein verständiger Mensch die aktuelle Situation beurteilt. Subjektive Überempfindlichkeiten des Mieters, die keine objektive Grundlage haben, bleiben außer Betracht. Die bloße Möglichkeit, dass Einbrecher in den Hausflur gelangen, ist meines Erachtens noch nicht so schwerwiegend, dass eine Mietminderung berechtigt wäre, weil nämlich noch die Tür zur eigentlichen Wohnung überwunden werden muss. Nur die eigene Wohnung ist aber der tatsächliche Lebensbereich.

Gerichte handhaben aber auch eine defekte Wohnungstür beispielsweise ganz unterschiedlich:

Defekte Haustür: 3 % Mietminderung (AG Berlin-Neukölln MM 1988, 151);

Wohnung nicht abschließbar, fehlende Trennwand zum Hausflur: 25 % (LG Düsseldorf WuM 1973, 187);

Vermieter händigt Schlüssel zur Wohnungseingangstür nicht aus: 100 % (OLG Düseldorf ZMR 2005, 710);

Nicht abschließbare Haustür: 5 % Mietminderung (AG Köln WM 1978, 126);

Undichte Haustür: Zugluft und Feuchtigkeit infolge undichter Haustür und Fenster 10% Mietminderung (AG München Az. 25 C 9566/84);

Einfache Türbeschläge an Stelle von Sicherheitsbeschlägen: keine Mietminderung (LG Freiburg WM 1988, 263).

Von den Gerichten hört man immer wieder, dass Einbrüche allgemeines Lebensrisiko seien. Aus meiner Sicht ist damit auch eine Mietminderung nicht gerechtfertigt. Es verbleibt somit bei den Mietern, selbst für die Sicherheit der Zugänge zu sorgen, etwa durch einbruchsichere Vorhängeschlösser in den Kellern oder durch Anbringung von Spangenschlössern an den Wohnungstüren.

Aber auch hier ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, entschied beispielsweise das Amtsgericht Berlin-Mitte mit Urteil vom 06.09.2012, 27 C 30/12 in GE 2012, 1325. Der Vermieter kann auch nicht zur Modernisierung verpflichtet werden.

Er schuldet nur den Status Quo, also den Zustand, der bei Eingehung des Mietverhältnisses bestand.

26/05/2016

Aus aktuellem Anlass:

Offenbar schlägt die Nigeria-Connection wieder einmal zu.. In großem Stil werden Facebook Profile kopiert und ihr werdet dann aufgefordert, eure Handynummer herauszugeben. Hierbei handelt es sich ganz klar um einen Betrugsversuch. Gebt ihr die Nummer heraus, bekommt ihr kurz darauf SMS mit Codes zugesendet, mit denen auf eure Kosten Abos abgeschlossen oder kostenpflichtige Dienste in Anspruch genommen werden. Manchmal kommt auch direkt die Anfrage nach einer Paypal Überweisung.

Wie könnt ihr euch dagegen wehren? Nehmt dubiose Anfragen nicht an und meldet das Profil als Fake. Wenn ihr eure Nummer schon herausgegeben habt, meldet euch nicht mehr und gebt auch die Codes aus den SMS nicht weiter. In aller Regel verliert der Betrüger schnell die Lust.

Als Betroffener einer Profil-Kopie empfiehlt es sich, den Freundeskreis zu informieren, dass Anfragen nicht angenommen werden.

Adresse

Halle
06108

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Rechtsanwalt Mario Straßberger erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Rechtsanwalt Mario Straßberger senden:

Teilen