03/07/2026
**Gewaltschutz im Umbruch – wichtige gesetzliche Änderungen im Familienrecht**
Der Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt steht derzeit stärker denn je im Fokus des Gesetzgebers. Neben dem bereits überwiegend in Kraft getretenen Gewalthilfegesetz, das der weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention dient, befinden sich zahlreiche weitere Gesetzesvorhaben auf dem Weg.
Ziel dieser Reformen ist es,
✔️ den zivilrechtlichen Gewaltschutz zu stärken,
✔️ Hochrisikofälle besser zu erkennen und zu bewältigen,
✔️ die Rechte von Gewaltopfern auszubauen und
✔️ Kinder in familiengerichtlichen Verfahren noch besser zu schützen.
Zu den wichtigsten aktuellen Vorhaben gehören unter anderem:
🔹 die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und einer verpflichtenden Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz,
🔹 die Modernisierung des Kindschaftsrechts,
🔹 Maßnahmen für einen effektiveren Gewaltschutz in Hochrisikofällen,
🔹 die Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt sowie eine stärkere Stellung des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren,
🔹 die Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung für Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten sowie
🔹 eine effektivere strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung.
Gerade im Familienrecht können diese Änderungen erhebliche Auswirkungen auf Schutzanordnungen, Sorge- und Umgangsverfahren sowie die Rechte von Betroffenen haben. Ich werde die weitere Entwicklung der Gesetzgebung aufmerksam beobachten und über wichtige Neuerungen informieren.
Denn wirksamer Gewaltschutz bedeutet nicht nur Sicherheit – sondern auch die konsequente Wahrung der Rechte von Betroffenen und ihren Kindern.