09/05/2014
Darlehen: Auflösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Die Kanzlei befasst sich aktuell vermehrt mit der Vertretung von Mandanten, welche in der Vergangenheit Darlehen mit langen Laufzeiten und noch hohen Darlehenszinsen abgeschlossen haben. Durch die Mitwirkung der Kanzlei konnte vielfach eine Loslösung aus den für den Mandaten ungünstigen Darlehensverträgen erreicht werden. Dies selbstverständlich, ohne dass eine sog. „Vorfälligkeitsentschädigung“ hierfür bezahlt werden musste.
Ansatzpunkt ist eine seitens der Bank nicht ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht. Sollten auch Sie einen Kreditvertrag in der Zeit von Ende 2002 bis Mitte 2010 oder auch später abgeschlossen haben, stehen wir für eine Prüfung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten sich von einem für Sie aus aktueller Sicht teurem Darlehen schnell und ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu befreien, jederzeit gerne zur Verfügung. Viele Mandanten haben mit Unterstützung der Kanzlei bereits erfolgreich diesen Weg beschritten. Selbst wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung teilweise erforderlich war, so bestätigen viele Urteile, dass Banken eben nicht immer Recht bekommen.
Auf Grund der vielen Gerichtserfolge für Verbraucher wurde über dieses Thema von der Kanzlei durch Anzeigenschaltung öffentlich informiert.