Rechtsanwälte Reckels, Ruhwinkel, Lammers, Dr. Keuter und Bathe

Rechtsanwälte Reckels, Ruhwinkel, Lammers, Dr. Keuter und Bathe Profil und Impressum: Fachliche Qualität, ständige Fortbildung, Offenheit und zeitgemäße Informationstechnologie sind Grundlagen unserer Tätigkeit.

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Beratung
Prozessvertretung / Schiedsverfahren
Spezialisierung
Notariat

Die überörtliche Sozietät Reckels, Ruhwinkel, Lammers, Dr. Keuter und Bathe bietet eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Betreuung für Privatpersonen sowie für national und international tätige Unternehmen. Es entspricht unserem Verständnis von professioneller anwaltlicher Tätigkeit, un

s flexibel und engagiert für die Ziele unserer Mandanten einzusetzen. Wir wissen, dass der Erfolg unserer Mandanten auch unser Erfolg ist. Die langjährige Verbundenheit mit unseren Mandanten bestärkt uns darin, diesen Weg weiterzugehen.

Schadensersatz und Schmerzensgeld bei vorsätzlichen Taten: Durchsetzung oft noch nach 30 Jahren und länger möglichSexuel...
02/04/2026

Schadensersatz und Schmerzensgeld bei vorsätzlichen Taten: Durchsetzung oft noch nach 30 Jahren und länger möglich
Sexueller Missbrauch und vorsätzliche Körperverletzung hinterlassen regelmäßig gravierende körperliche und psychische Schäden. Viele Betroffene gehen davon aus, ihre Ansprüche seien nach wenigen Jahren verjährt. Das ist in dieser Pauschalität unzutreffend.
Zivilrecht: 30 Jahre und mehr
Bei vorsätzlicher Verletzung von Körper, Gesundheit oder sexueller Selbstbestimmung gilt zivilrechtlich regelmäßig eine 30-jährige Verjährungsfrist (§ 197 BGB).
Seit dem 30.06.2013 beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen sexuellen Missbrauchs ebenfalls 30 Jahre, sofern die Ansprüche zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren.
Zusätzlich greifen besondere Schutzmechanismen:
• Bei Sexualdelikten beginnt die Verjährung frühestens mit Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers (§ 208 BGB).
• Lebten Täter und Opfer in häuslicher Gemeinschaft, läuft die Frist erst ab deren Beendigung.
• Bei traumabedingter Verdrängung kann sich der Beginn weiter nach hinten verschieben. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die Verjährung erst mit Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände beginnt (Urteil vom 04.12.2012 – VI ZR 217/11).
Ergebnis: In vielen Fällen können Ansprüche auch Jahrzehnte nach der Tat noch durchgesetzt werden.
Strafrecht: Differenzierte Fristen
Im Strafrecht hängt die Verjährung von der Schwere der Tat ab (§ 78 StGB).
Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ruht die Verjährung für neuere Taten bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers (§ 78b StGB). Dadurch kann eine Strafverfolgung noch sehr lange möglich sein.
Bei vorsätzlicher Körperverletzung sind die Fristen kürzer (regelmäßig fünf bis zwanzig Jahre, abhängig vom Tatbestand).
Fazit
Strafrechtliche Verjährung bedeutet nicht automatisch das Ende zivilrechtlicher Ansprüche.
Gerade bei vorsätzlichen Taten bestehen häufig noch nach 30 Jahren realistische Chancen, Schadensersatz und Schmerzensgeld erfolgreich geltend zu machen. Eine fundierte Einzelfallprüfung ist entscheidend.

Parkplatzunfälle – wer haftet eigentlich?Enge Parklücken, Zeitdruck, unübersichtliche Situationen: Parkplatzunfälle gehö...
02/04/2026

Parkplatzunfälle – wer haftet eigentlich?

Enge Parklücken, Zeitdruck, unübersichtliche Situationen: Parkplatzunfälle gehören zum Alltag. Ob beim Rangieren, Ausparken oder Einparken – schnell kommt es zur Kollision. Umso wichtiger ist die zentrale Frage: Wer haftet – und in welchem Umfang?

Die Antwort ist weniger eindeutig, als viele vermuten. Es gilt kein starres Schema, sondern stets die Einzelfallbetrachtung. Maßgeblich ist letztlich: Wer hat gegen welche Sorgfaltspflichten verstoßen?

Zunächst ist zu klären, ob sich der Unfall im öffentlichen oder privaten Verkehrsraum ereignet hat. Auch wenn Parkplätze häufig privates Eigentum sind, gelten sie rechtlich oft als öffentlich, sofern sie für jedermann zugänglich sind – etwa bei Supermärkten, Parkhäusern oder Klinikgeländen. In diesen Fällen findet die Straßenverkehrsordnung (StVO) unmittelbare Anwendung.

Anders bei rein privaten Flächen wie abgeschlossenen Werksgeländen, Garagenhöfen oder ausgewiesenen Anwohnerparkplätzen. Doch auch hier gilt kein rechtsfreier Raum: Die Gerichte wenden die Grundsätze der StVO regelmäßig entsprechend an. Im Mittelpunkt steht dabei stets § 1 StVO – das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme und erhöhter Sorgfalt.

In der Praxis arbeiten Gerichte häufig mit Haftungsquoten. Typische Fallgruppen zeigen, wie differenziert bewertet wird:

Bei Vorfahrtsfragen gilt auf Parkplätzen nicht automatisch „rechts vor links“. Entscheidend ist, ob die Fahrwege Straßencharakter haben. Oft wird eine Mithaftung beider Beteiligten angenommen, da stets mit Fehlern anderer gerechnet werden muss.

Beim Rückwärtsfahren ist die Lage klarer: Wer rückwärts ausparkt, trägt in der Regel die volle Verantwortung. Kommt es dabei zu einer Kollision, spricht der sogenannte Anscheinsbeweis gegen den Ausparkenden. Verlassen jedoch beide Fahrzeuge gleichzeitig ihre Parklücke, wird häufig eine Haftungsteilung vorgenommen.

Auch das Öffnen von Fahrzeugtüren birgt erhebliche Risiken. Wer eine Tür unachtsam öffnet und dadurch einen Unfall verursacht, haftet regelmäßig überwiegend – selbst auf Parkplätzen.

Ein weiterer zentraler Faktor ist die Geschwindigkeit. Auf Parkplätzen gilt Schrittgeschwindigkeit. Wer schneller fährt, riskiert eine erhebliche Mithaftung, selbst wenn er eigentlich vorfahrtsberechtigt war.

Fazit: Parkplatzunfälle sind juristisch komplex. Pauschale Aussagen greifen zu kurz. Entscheidend sind stets die konkreten Umstände des Einzelfalls – und eine sorgfältige rechtliche Bewertung.

Bei Fragen zur Haftung oder zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung.

Finanzagent oder „nur mal eben einem Freund geholfen“? Persönliche Haftung und Einziehung können existenzbedrohend seinS...
20/03/2026

Finanzagent oder „nur mal eben einem Freund geholfen“? Persönliche Haftung und Einziehung können existenzbedrohend sein

Steigende Lebenshaltungskosten führen viele Menschen auf der Suche nach einem Nebenverdienst ins Internet. Dort kursieren vermeintlich attraktive Angebote als „Finanzagent“, „Produkttester“ oder „App-Tester“. In anderen Fällen bittet ein Bekannter, Studienkollege, der Freund eines Freundes etc. unter einer plausibel klingenden Geschichte darum, kurzfristig ein Konto für eine Überweisung zu nutzen.
Was harmlos erscheint, ist häufig Teil organisierter Geldwäsche.
Typische Abläufe:
• Eingehende Geldbeträge werden weitergeleitet.
• Kontozugangsdaten, PIN oder TAN werden überlassen.
• Per Videoident wird ein Konto „für Testzwecke“ eröffnet
• Hochwertige Waren werden angekauft/weitergeschickt.

Das Geld stammt regelmäßig aus Phishing, Onlinebetrug oder Identitätsdiebstahl. Wer sein Konto zur Verfügung stellt – selbst aus Gefälligkeit – gerät schnell in den Verdacht der Geldwäsche.
Die Risiken sind erheblich:
• Strafverfahren und mögliche Vorstrafe
• Kündigung der Bankverbindung
• Schadensersatzforderungen Geschädigter
• Vor allem: Einziehung der gesamten transferierten Beträge, nicht nur der ggf. erhaltenen Provision. Hier entstehen nicht selten Forderungen im fünf- oder sechsstelligen Bereich.
Entscheidend ist: Die Haftung trifft die handelnde Person persönlich – unabhängig davon, ob man sich als „Helfer“ verstanden hat.
Rechtsanwalt Bathe, Fachanwalt für Strafrecht, verfügt über langjährige Erfahrung bei Geldwäsche- und Betrugskonstellationen im Zusammenhang mit sogenannten Finanzagenten. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der konsequenten Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe sowie in der Abwehr und Reduzierung existenzgefährdender Einziehungsentscheidungen.
Wer betroffen ist, sollte unverzüglich jede weitere Transaktion unterlassen und frühzeitig qualifizierte strafrechtliche Beratung in Anspruch nehmen. In diesen Verfahren entscheidet die strategische Weichenstellung zu Beginn häufig über das wirtschaftliche Ergebnis.

Was man bei Fahrten in die Niederlande wissen sollte! Hier ein Auszug der niederländischen Bußgelder.
25/11/2025

Was man bei Fahrten in die Niederlande wissen sollte! Hier ein Auszug der niederländischen Bußgelder.

Mit unserem  Chatbot sind wir nun rund um die Uhr erreichbar.
25/11/2025

Mit unserem Chatbot sind wir nun rund um die Uhr erreichbar.

20/10/2025
14/10/2025

BAG: Überstundenzuschläge – Teilzeit darf nicht schlechter gestellt werden

Tarifklauseln, die Überstundenzuschläge erst über der regelmäßigen Vollzeitarbeitszeit gewähren, benachteiligen Teilzeitkräfte und sind ohne sachlichen Grund unwirksam (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Der 8. Senat des BAG (Urt. v. 05.12.2024 – 8 AZR 370/20) sprach einer teilzeitbeschäftigten Pflegekraft die Zeitgutschrift sowie eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG (250 €) zu; regelmäßig liegt zudem eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts vor, wenn Teilzeit überwiegend von Frauen geleistet wird.

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14/01/2025

𝐙𝐢𝐠𝐚𝐫𝐞𝐭𝐭𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐦𝐮𝐠𝐠𝐞𝐥

Zi******enschmuggel: Hohe Risiken, geringe Gewinne
Der Strafbefehl eines Amtsgerichts, der den gewerbsmäßigen Handel mit unversteuerten Zi******en in mehreren Fällen beschreibt, illustriert eindrücklich die Problematik des Zi******enschmuggels. Die Beschuldigten erhofften sich durch den Kauf und Weiterverkauf unversteuerter Zi******en einen schnellen Gewinn. Doch ein Blick auf die Zahlen und die Konsequenzen zeigt, wie wenig lukrativ und zugleich risikoreich dieser Handel ist.
Der Zi******enschmuggel stellt ein ernstzunehmendes Problem dar. Laut einer Studie des Zollkriminalamts aus dem Jahr 2022 wurden jährlich rund 15 Milliarden Zi******en illegal gehandelt. Dabei entgehen dem Staat Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Die Tabaksteuer, die pro Zigarette etwa 19,636 Cent beträgt, macht legale Zi******en in Deutschland vergleichsweise teuer.
Ein Blick auf den genannten Strafbefehl zeigt, dass allein für 50 Stangen unversteuerter Zi******en (10.000 Stück) rund 1.593,36 Euro Tabaksteuer hinterzogen wurden. Für den Schmuggler ergibt sich pro Stange ein Gewinn von etwa 15-20 Euro – ein Betrag, der in keinem Verhältnis zu den Risiken steht.
Der Strafbefehl sieht für den beschriebenen Fall eine Gesamtstrafe von 10 Monaten Freiheitsstrafe sowie die Einziehung von Taterträgen in Höhe von rund 30.000 Euro vor. Zusätzlich wurden 142.800 Stück unversteuerter Zi******en beschlagnahmt. Die beschuldigte Person wird nicht nur strafrechtlich verfolgt, sondern muss auch für die hinterzogene Tabaksteuer aufkommen.
Im vorliegenden Fall belief sich die Steuernachforderung des Zolls auf rund 60.000 Euro, was die Dimension der finanziellen Belastung für den Täter verdeutlicht.
Dabei zieht der Staat sämtliche Taterträge ein – also jeden Euro, den der Täter durch den Zi******enschmuggel eingenommen hat. Dies geschieht oft in einer sehr großzügigen und zuweilen existenzvernichtenden Hochrechnung bei der Ermittlung der Taten und Menge der Zi******en.. In vielen Fällen führt dies dazu, dass die Täter mit einer finanziellen Belastung konfrontiert sind, die ihre Existenz bedroht. Die Tabaksteuer, die zusätzlich gezahlt werden muss, verstärkt diese Belastung noch erheblich.
Es liegt in der Verantwortung der Verteidigung, insbesondere bei den zuweilen schon ans absurde grenzenden Schätzungen des Zoll, das Ganze auf ein realistisches Maß zu relativieren. Eine genaue Überprüfung der tatsächlichen Umsätze und Gewinne des Täters ist unerlässlich, um zu verhindern, dass die zollrechtlichen Schätzungen zu einer unverhältnismäßigen finanziellen Last führen.
Fazit
Zi******enschmuggel mag auf den ersten Blick lukrativ erscheinen, doch die realen Gewinne sind gering, während die strafrechtlichen und finanziellen Risiken enorm sind. Der Zoll zieht nicht nur die Taterträge ein, sondern schätzt diese oft so hoch, dass Täter mit einem erheblichen finanziellen Schaden konfrontiert werden. Im aktuellen Fall betrug die Steuernachforderung rund 60.000 Euro. Wer auf illegale Geschäfte setzt, riskiert nicht nur sein Einkommen, sondern auch seine Freiheit und möglicherweise den finanziellen Ruin. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Abschreckungswirkung durch solche Verfahren steigt und die Zahl der Schmuggelfälle langfristig abnimmt.

02/01/2025

Wann ist eine Abmahnung wirksam?

Eine Abmahnung im Arbeitsrecht muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Diese betreffen sowohl die formalen als auch die inhaltlichen Anforderungen.

1. Formelle Voraussetzungen
Schriftform (empfohlen):
Obwohl eine Abmahnung auch mündlich erfolgen kann, ist die Schriftform aus Beweisgründen dringend anzuraten.
Zugang der Abmahnung :
Der Arbeitnehmer muss die Abmahnung erhalten. Der Zugang kann z. B. durch persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder per Einschreiben erfolgen.
Zeitnahe Mitteilung :
Die Abmahnung sollte zeitnah nach Bekanntwerden des Fehlverhaltens ausgesprochen werden, um ihre Wirksamkeit nicht zu gefährden.
Adresse :
Die Abmahnung muss eindeutig an den betroffenen Arbeitnehmer gerichtet sein.
2. Inhaltliche Voraussetzungen
Damit eine Abmahnung wirksam ist, müssen sie die folgenden inhaltlichen Anforderungen erfüllen:

Konkrete Beschreibung des Fehlverhaltens :
Das beanstandete Verhalten muss präzise und objektiv beschrieben werden (Datum, Uhrzeit, Ort, Art des Verstoßes).
Beispiel : „Am 15.12.2024 sind Sie um 15:30 Uhr, und damit 30 Minuten vor dem regulären Feierabend, ohne Genehmigung nach Hause gegangen.“
Hinweis auf die Pflichtverletzung :
Es muss klar darauf hingewiesen werden, dass das Verhalten eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten darstellt.
Beispiel : „Mit diesem Verhalten haben Sie gegen Ihre arbeitsvertragliche Verpflichtung zur Einhaltung der Arbeitszeiten verstoßen.“
Aufforderung zur Beseitigung des Fehlverhaltens :
Der Arbeitnehmer muss unmissverständlich verpflichtet werden, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen und seine arbeitsvertraglichen Pflichten einzuhalten.
Beispiel : „Wir fordern Sie hiermit auf, künftig die vereinbarten Arbeitszeiten einzuhalten.“
Androhung von Konsequenzen :
Es muss klar formuliert werden, dass bei einer Wiederholung arbeitsrechtliche Konsequenzen, bis hin zur Kündigung, drohen.
Beispiel : „Sollte ein solches Verhalten erneut vorkommen, behalten wir uns vor, das Arbeitsverhältnis außerordentlich oder ordentlich zu kündigen.“
3. Funktion der Abmahnung
Eine Abmahnung hat zwei zentrale Funktionen:

Rügefunktion : Sie dokumentieren das Fehlverhalten und machen dem Arbeitnehmer klar, dass dies nicht akzeptiert wird.
Warnfunktion : Sie weist den Arbeitnehmer darauf hin, dass bei einer Wiederholung des Fehlverhaltens arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, bis hin zur Kündigung.
4. Verhältnismäßigkeit
Die Abmahnung muss verhältnismäßig sein. Dies bedeutet:

Bagatellverstöße rechtfertigen keine Abmahnung, es sei denn, sie treten wiederholt auf oder betreffen eine wesentliche Vertragspflicht.
Einzelfälle können unter besonderen Umständen ohne Abmahnung zu einer Kündigung führen (z. B. bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten).

18/12/2024

Tödliches Autorennen in Barsinghausen

Das Landgericht Hannover hat am 25. Juli 2024 im Verfahren Az. 40 Ks 2/24 ein Urteil gefällt,
dass die Konsequenzen illegaler Autorennen verdeutlicht. Eine 42-jährige Frau wurde wegen Mordes
in zwei Fällen, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und der Teilnahme an einem illegalen
Autorennen mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihr 41-jähriger Mitstreiter
erhielt eine vierjährige Haftstrafe.

Der Fall ereignete sich im Februar 2022 in Barsinghausen bei Hannover. Die beiden Angeklagten
lieferten sich ein illegales Autorennen mit Geschwindigkeiten von bis zu 180 km/h auf einer für 70 km/h
begrenzten Strecke. In einer Kurve verlor die Frau die Kontrolle über ihr Fahrzeug und kollidierte mit
dem Auto einer Familie. Dabei kamen zwei Kinder im Alter von zwei und sechs Jahren ums Leben;
die Eltern wurden schwer verletzt.

Dieses Urteil unterstreicht die schweren rechtlichen Konsequenzen, die bei der Teilnahme an
illegalen Straßenrennen drohen. Illegale Autorennen sind kein Kavaliersdelikt. Sie können nicht
nur Leben zerstören, sondern auch zu schwersten juristischen Konsequenzen führen.
Es dient als eindringliche Warnung vor der Gefährdung des eigenen Lebens und des Lebens
Unbeteiligter durch derart verantwortungsloses Verhalten.

06/12/2024

Gleiche Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte

Am 5. Dezember 2024 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte bei Überstundenzuschlägen nicht schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitbeschäftigte. Demnach verstoßen tarifliche Regelungen, die Überstundenzuschläge erst gewähren, wenn die Arbeitszeit die einer Vollzeitkraft überschreitet, gegen das Diskriminierungsverbot.
Im verhandelten Fall klagte eine Krankenpflegerin, die in Teilzeit in einem Krankenhaus für Dialyse und Nierentransplantation tätig war. Laut Haustarifvertrag erhielten Beschäftigte einen Überstundenzuschlag von 30 Prozent, jedoch nur, wenn sie mehr als die reguläre Arbeitszeit einer Vollzeitkraft leisteten. Das BAG urteilte, dass solche Regelungen Teilzeitkräfte benachteiligen und daher unzulässig sind.
Dieses Urteil stärkt die Rechte von Teilzeitbeschäftigten und stellt sicher, dass sie für ihre Mehrarbeit fair vergütet werden. Arbeitgeber sind nun gefordert, ihre tariflichen Vereinbarungen entsprechend anzupassen, um eine Gleichbehandlung aller Beschäftigten zu gewährleisten.

Adresse

RoonStr. 2-4
Gronau
48599

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:30
14:30 - 18:00
Dienstag 08:00 - 12:30
14:30 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 12:30
14:30 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 12:30
14:30 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:30
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Telefon

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