Jens Mildner Rechtsanwaltskanzlei

Jens Mildner Rechtsanwaltskanzlei Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

27/10/2025

Unsere Kanzlei bleibt am 30.10.2025 geschlossen. Wir wünschen schöne Feiertage!

30/04/2025

Wussten Sie, dass es laut Urteil des Landgerichts Frankfurt (AZ: 2-13 S 127/12) verboten ist, Ihre Haustür in einem Mehrfamilienhaus nachts abzuschließen? Dies aus gutem Grund: Es kann sehr gefährlich werden.

Viele Mieter schließen nachts die Haustür ab, mitunter auch, weil es vom Vermieter so vorgeschrieben wird. Die Intention ist logisch: mehr Sicherheit. Einbrecher sollen nicht mehr so leicht in das Haus gelangen. Verständliche - aber tödliche Idee!

Diese "Pflicht" im Mietvertrag oder in der Hausordnung ist nichtig. Denn ein äußerst wichtiger Punkt wird dabei häufig nicht gesehen: Bei einem Notfall wie z. B. einem Feuer oder anderen lebensbedrohlichen Situationen kann nicht schnell gehandelt werden - weder von drinnen noch von draußen. Mieter kommen nicht schnell aus dem Haus, vergessen eventuell sogar den Schlüssel und müssen nochmal zurück in die Wohnung. Rettungskräfte können erst nach aufbrechen der Tür ins Haus - und verlieren dabei wichtige Minuten.

Die Mehrheit der Vermieter kennt mittlerweile diese Rechtslage. Trotzdem ist noch immer -unter Mietern und Vermietern- der Glaube verbreitet, dass die Haustür nachts abzuschließen sei. Kommt es zu Streitigkeiten über diesen Punkt werden Mieter manchmal unzulässig und rechtsunwirksam abgemahnt.

Sollten Sie eine solche Streitigkeit mit Ihrem Vermieter oder einer Hausverwaltung haben, wenden Sie sich an uns! Wir helfen Ihnen gern!

Ihr Team der Rechtsanwaltskanzlei Mildner in Grimmen!✍️

29/04/2025

Liebe Mandanten,
liebe Mitbürger,

am 02.05.2025 bleibt unsere Kanzlei geschlossen.

13/02/2025

🔴 Mehrarbeit, Überstunden und Minusstunden: Was Sie wissen sollten! ⚖️

Kennen Sie den Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden? Oder wissen Sie, was es mit Minusstunden auf sich hat? 🤔 Diese Begriffe kommen in vielen Arbeitsverhältnissen vor, doch nicht jeder ist sich ihrer genauen Bedeutung und den rechtlichen Regelungen bewusst. Hier eine einfache Erklärung! ⬇️

Die Grenzen zwischen Mehrarbeit und Überstunden verschwimmen in der Praxis mitunter. Zumindest kommt Mehrarbeit häufig als Folge von geleisteten Überstunden zustande.

Überstunden sind die Stunden, die Sie mehr arbeiten, als es in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Beispiel: Wenn Sie eine 40-Stunden-Woche haben, aber in einer Woche 45 Stunden arbeiten, haben Sie 5 Überstunden geleistet. Allerdings gilt: Ihr Arbeitgeber muss diese Überstunden anordnen oder zumindest genehmigen.
Mehrarbeit tritt auf, wenn Sie mehr arbeiten, als das Gesetz erlaubt – also mehr als 8 Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche. Dies ist in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Die Mehrarbeit muss innerhalb von 24 Wochen ausgeglichen werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie für Überstunden entschädigt werden können: Entweder erhalten Sie einen Überstundenzuschlag (zum Beispiel 25% oder 50% mehr) für die geleisteten Überstunden, jedoch kommt dies auf Ihren Arbeitsvertrag an. Alternativ kann Ihr Arbeitgeber Ihnen auch Freizeit statt einer monetären Vergütung gewähren, um die Überstunden auszugleichen. Beachten Sie jedoch, dass in manchen Fällen Überstunden auch bereits durch Ihr reguläres Gehalt abgegolten sein können, besonders bei sogenannten „All-In“-Verträgen.

Minusstunden entstehen, wenn Sie weniger arbeiten, als es vertraglich oder vereinbarungsgemäß vorgesehen ist. Dies kann zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder geringeren Arbeitsaufwand verursacht werden. In solchen Fällen sind Sie in der Regel verpflichtet, die Minusstunden zu einem späteren Zeitpunkt nachzuarbeiten. Es kann jedoch auch sein, dass Ihr Arbeitgeber die Minusstunden von Ihrem Gehalt abzieht oder sie mit Ihrem Urlaub verrechnet.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in Deutschland, wie viele Stunden pro Tag und Woche Sie arbeiten dürfen. Die maximale Arbeitszeit beträgt in der Regel 8 Stunden pro Tag. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung auf 10 Stunden pro Tag zulässig, jedoch nur, wenn im Ausgleich innerhalb von 6 Monaten der durchschnittliche Wert von 8 Stunden pro Tag eingehalten wird.

Es ist wichtig, dass Sie sich darüber im Klaren sind, wie Überstunden und Minusstunden in Ihrem Arbeitsverhältnis geregelt sind. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihnen zu viele Überstunden aufgetragen werden oder ob Ihnen zu viele Minusstunden abgezogen werden, kann eine rechtliche Beratung Ihnen weiterhelfen! 💼

Haben Sie Fragen zu Überstunden, Mehrarbeit oder Minusstunden? 📩 Kontaktieren Sie uns gerne! Wir unterstützen Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen.

̈berstunden

Call now to connect with business.

30/01/2025

Long-Covid als Berufskrankheit: ist diese vor dem Sozialgericht durchsetzbar?

Ein Krankenpfleger erkrankte Ende 2020 an Covid-19. Die zuständige Unfallkasse zahlte bis Juni 2021 Verletztengeld. Doch auch danach litt der Krankenpfleger an Langzeitfolgen, insbesondere an einer kognitiven Störung und einer Fatigue-Symptomatik. Unter letztere Erkrankung versteht man, wenn Menschen sich ohne vorherige Anstrengung ständig kraftlos und erschöpft fühlen, an einem Energiemangel leiden, sich nicht mehr konzentrieren und motivieren können. Auch mehrere Rehabilitationsmaßnahmen führten zu keiner Besserung. Der Krankenpfleger beantragte die Gewährung einer Verletztenrente für eine Berufskrankheit nach Nr. 3101 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung bei der Unfallkasse. Diese verweigerte die Gewährung der Verletztenrente mit der Begründung, es liege kein gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisstand vor, der die Langzeitfolgen einer Covid-19-Infektion beweise.

Hiergegen reichte der Betroffene Klage ein beim SG Heilbronn (Urteil vom 12.12.2024, Az. S 2 U 426/24). Das Sozialgericht holte das Gutachten eines Sachverständigen ein und verurteilte die Unfallkasse. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass nach dem aktuellen Kenntnisstand der medizinischen Wissenschaft das Fatigue-Syndrom und die kognitive Störung eine typisch häufig bis sehr häufig auftretende Folge einer Covid-19-Erkrankung seien. Die Ablehnung einer Verletztenrente wegen nicht vorliegender wissenschaftlicher Erkenntnisse käme deshalb nicht in Betracht.

23/01/2025

Wichtige Änderung: Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche bei Bürgergeldempfängern wird erhöht

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

ab dem 1. Januar 2025 wird der Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften von Bürgergeldempfängern auch in Mecklenburg-Vorpommern erhöht. Der Zuschlag, der bisher bei 20 Euro monatlich lag, wird auf 25 Euro angehoben.

Was bedeutet die Erhöhung für Sie?

Die Erhöhung des Sofortzuschlags ist eine wichtige Entlastungsmaßnahme für Familien, die auf Bürgergeld angewiesen sind. Die zusätzlichen 25 Euro monatlich pro Kind sollen insbesondere helfen, die gestiegenen Lebenshaltungskosten besser zu bewältigen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruch auf den erhöhten Sofortzuschlag haben alle Kinder und Jugendlichen unter 25 Jahren, die in einem Haushalt leben, der Bürgergeld bezieht. Der Zuschlag gilt sowohl für minderjährige Kinder als auch für junge Erwachsene, die weiterhin im Haushalt der Eltern leben.

Falls Sie Bürgergeld beziehen und minderjährige oder junge Erwachsene unter 25 Jahren in Ihrem Haushalt leben, wird Ihnen der erhöhte Sofortzuschlag automatisch gewährt. Dieser Betrag wird mit Ihrer regulären Bürgergeldzahlung ausgezahlt, sodass keine weiteren Anträge erforderlich sind.

Die Erhöhung des Sofortzuschlags auf 25 Euro monatlich ab Januar 2025 stellt eine wichtige Verbesserung für bedürftige Familien dar. Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um alle weiteren rechtlichen Fragen zu klären und Sie in Bezug auf das Bürgergeld sowie andere soziale Leistungen zu beraten und zu vertreten.

Sollten Sie Fragen zu den Änderungen des Bürgergeldes oder anderen rechtlichen Anliegen haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir stehen Ihnen mit kompetenter Beratung und Unterstützung zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team der Rechtsanwaltskanzlei Mildner

15/01/2025

Änderungen in der Rentenversicherung ab dem 01.01.2025: Was bedeutet das für Sie?

Ab 2025 gibt es einige Änderungen bei der Rentenversicherung in Mecklenburg-Vorpommern:

Mehr Beiträge: Der Rentenbeitrag steigt auf 18,6 %. Das bedeutet, etwas mehr von Ihrem Gehalt wird für die Rente abgezogen.

Flexibler in den Ruhestand: Sie können selbst entscheiden, wann Sie in Rente gehen. Wer länger arbeitet, bekommt mehr Rente.

Rente bleibt wertvoll: Ab 2025 wird die Rente besser an die Preise angepasst, sodass sie nicht an Wert verliert.

Mehr fürs Alter sparen: Es gibt mehr Möglichkeiten, privat oder über den Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen.

Mehr Hilfe und Beratung: Sie bekommen mehr Unterstützung, um Ihre Rente besser zu verstehen und mehr zu sparen.

Fazit:
Ab 2025 zahlen Sie mehr in die Rentenkasse ein, aber Ihre Rente bleibt stärker und flexibler.

29/03/2022
21/12/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom 23. Dezember bis zum 31. Dezember ist unsere Kanzlei geschlossen.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns jedoch per E-Mail unter [email protected] oder Sie hinterlassen uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter unter der Telefonnummer: 03 83 26 / 8 61 41. Per Fax sind wir ebenfalls erreichbar unter: 038326 / 8 61 43.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2021.

Ihre Kanzlei

Mildner & Partner

02/11/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der neuen Corona-Verordnung ist unsere Kanzlei im November 2020 nur von

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

geöffnet.

Nachmittags sind wir von

Montags bis Donnerstag von 13:00 – 16.00 Uhr und
Freitags von 12:00 – 14:00 Uhr

nur telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar.

Termine sind grundsätzlich nur nach telefonischer Absprache möglich.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Kanzlei
Mildner & Partner

Adresse

Bahnhofstraße 11
Grimmen
18507

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 12:00

Telefon

+493832686141

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Jens Mildner Rechtsanwaltskanzlei erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Jens Mildner Rechtsanwaltskanzlei senden:

Teilen